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Rincmatograpf) Nummer 1198 99 um Jahresschluß der Saison 1928 bemächti| folge einer drohenden Verknappung der ' Kontingentscheine, der Wiener Kinobranche eine Art Platzfurcht, die am heftigsten d Kinobesitzer befiel und sich bei ihren Vers und bei ihren Vorsprachen bei den Behörden Panikanfälien äußerte. — Die Verleiher — Kenntnis der wahren Si¬ tuation — litten nicht so sehr unter der Angst um W v r *~ —“jg eine Verknappung als vielmehr an der Sorge Kr* * ' wegen der Verteuerung des Kontingentscheinma- ;~y J terials, da sich die Besitzer der Scheine beeilten, eine günstige Geschäftschance WM auszunutzen, und sich der Konjunktur zu bedienen. Durch die Bestimmung der beschränkten Kopien- anzahl entstand naturge- jjjk maß ein großer Bedarf an Zusatzscheinen, wodurch wafTv" etwa 10 Prozent der vor- handenen Vormerkscheine von den großen Ver- leihern in Anspruch ge- nommen worden sind, ivas die Verteuerung der Kontingentscheine — nach , dem Grundsatz von An- ''«i gebot und Nachfrage — Sjf verursachte. Um der Ge- MS fahr und den Folgen der Verknappung zu hegeg- iAnV nen, strebten die Inter- cssenten aller Sparten die Aufhebung des Erlasses der Kopienbeschränkung und unter anderem eine Erhöhung der Quote pre> 1928 an. In der herr¬ schenden Panikstimmung wurde sogar bei den Be- spielt ei.nc .Haupt ratungen ein Antrag zur _ . Zen*i alisierung der Ausgabestelle der Kontingentscheine erwogen, die aber, im Interesse der freien Entwicklung des Handels, abgelehnt und daher der Plenarsitzung gar nicht mehr vorgelegt wurde. Bei der Plenarversammlung am 3. Dezember d. J., die unter dem Vorsitz von Hofrat Eugen Lanske stattfand und an der die beamteten Vertreter der Regierung und die Delegierten der beiden Kammern, der Handels- und der Arbeiterkammer sowie sämtlicher Organisationen der österreichischen Filmindustrie beiwohnten, wurden folgende, neue Bestimmungen des Kontingentgesetzes festgestellt: Die Quote der auf jeden einzelnen Stammfiln entfallenden Vormerkscheine wird von 20 auf demnach wird auf jeden Stammfilm pro 1928 schuß von drei Vormerkscheinen gewährt. Für jeden ab 1928 anerkannten Stammfilm Kontingentschlüssel von 1 :20 festgesetzt, jedoch ohne Einschränkung der Kopienanzahl. Dem Wunsche der ganzen Branche nach Richtlinien te sich, in- erfügbaren urplötzlich : hiesigen immlungcn in wahren zur Anerkennung eines Stammfilms wurde mit der Fest¬ setzung folgender Richtlinien Rechnung getragen: Abendfüllende Spielfilme werden nur dann als öster¬ reichische Stammfilme anerkannt, wenn 1 . zu ihrer Herstellung 10 Arbeitstage in einem öster¬ reichischen Atelier verwendet wurden. 2. Bei Filmen, die zur Gänze in Österreich und aus¬ schließlich mit österrei¬ chischem Personal herge- t stellt wurden, beträgt der zur Erzeugung notwendige Kapitalsaufwand min¬ destens 60 000 Schilling. Bei einem zum Teil im Auslande oder zum Teil mit ausländischem Perso¬ nal hergestellten Film müssen, bei einem Gesamt- aufwande von 200 000 Schilling. 65 Prozent, je¬ doch keinesfalls weniger als 70 000 Schilling, über 200 000 Schilling keines¬ falls weniger als 130 000 Schilling auf die im In¬ land gemachten Anwen¬ dungen entfallen. Zusatz 2. Wenn das Sujet eines Films weni¬ ger als 10 Ateliertage er¬ fordert, muß der Ausfall an Ateliertagen durch Massenentfaltung. Aus¬ leuchtung, Freilichtbauten usw. ersetzt werden. Zusatz 3. Falls der Er¬ zeuger eines Stammfilms nicht wenigstens drei Ko¬ pien desselben in einer österreichischen Kopier¬ anstalt herstellen läßt, erhält er einen Vormerk- schein weniger, als sonst iUDL;ER Phot Amja^ vorgesehen. ifa-Film „Dpt n&rriscne Glück ■_ Herr Regisseur Heinz i „..i , ■ - - . Hanus, Präsident des Filmbundes, einer * Organisation der Filmschaffenden Österreichs, der bekanntlich der Vater des Gedankens des österreichischen Kontingents ist und als Delegierter des Filmbundes an den Beratungen teilnahm, äußert sich Ihrem Korrespondenten gegenüber über die Ur¬ sachen und Wirkungen der Abänderungen der in Wirk¬ samkeit gewesenen Kontingentformeln, wie folgt: Wie alljährlich wurden auch diesmal gegen Jahres¬ schluß Klagen über eine angebliche Verknappung der Kontingentscheine erhoben, die aber meines Erachtens in dem vorgebrachten Sinne nicht bestand. Einzelne Firmen, die zugleich Fabrikanten, Kinobesitzer und Ver- pro 1928 leiher sind, haben ihre Kontingentscheine erklärlicher¬ weise für sich behalten und im Interesse ihrer eigenen Unternehmungen verwendet, anstatt sie an Verleiher die keine Selbsterzeuger sind, abzugeben. Ein Über¬ maß von Kontingentscheinen anzusammeln, hätte keinen Sinn gehabt und wäre auch nicht im Interesse der Pro¬ duktion gelegen. Daß das Kontingentgesetz seit seinem dreijährigem Bestände, nebst dem Schutz der Industrie