Start Over

Der Kinematograph (January 1929)

Record Details:

Something wrong or inaccurate about this page? Let us Know!

Thanks for helping us continually improve the quality of the Lantern search engine for all of our users! We have millions of scanned pages, so user reports are incredibly helpful for us to identify places where we can improve and update the metadata.

Please describe the issue below, and click "Submit" to send your comments to our team! If you'd prefer, you can also send us an email to mhdl@commarts.wisc.edu with your comments.




We use Optical Character Recognition (OCR) during our scanning and processing workflow to make the content of each page searchable. You can view the automatically generated text below as well as copy and paste individual pieces of text to quote in your own work.

Text recognition is never 100% accurate. Many parts of the scanned page may not be reflected in the OCR text output, including: images, page layout, certain fonts or handwriting.

Neue Theater Düsseldorf In der vergangenen Woche wurde das „Emclka-Thcater", der Irüherc „Ufa-Palast", in Düsseldorf mit einer Festvor- ■tcllung vor geladenem Publi¬ kum eröffnet. Der Gcschäfts- lührcr, Herr Ludwig Breitsohl, der als Theaterleiter einen guten Ruf mitbringt, hatte die Einladungen mit Unterstützung des Herrn Rüdiger an die rich¬ tigen Leute ergehen lassen. Neben Vertretern der Presse und der Branche sah man viel gutes Publikum, daß die frühere >Ufa ständig zu besuchen pllcgte. Das geschickt aufgestellte Programm rollte vorschrifts¬ mäßig ab. Als Film des Abends lief „Waterloo“, der eine gute Aufnahme fand; bei einzelnen Szenen gab das Publikum wäh¬ rend der Vorführung beifällige Aßcrungen kund. Die musika¬ lische Begleitung war im allge¬ meinen gut, danebengelungen ist die Illustrierung der Szene, in der Napoleon von Elba zu- rückkchrt und an Land geht; hier jeden der Schritte Napo¬ leons mit einem Paukenschlag zu begleiten, muß als schlechter Witz bezeichnet werden. Wien Die am 31. Dezember 1928 ab¬ gelaufenen Konzessionen der Wiener Kinobesitzer sind vom hiesigen Magistrat als Verwal¬ tungsbehörde alle, bis auf eine, erneuert worden. Die Konzes¬ sionsentziehung betrifft aber den Inhaber des vor etwa drei Monaten mit großem Kostenauf¬ wand umgebauten Hietzinger l Parkkinos, dem, da die Konzes¬ sion an den Zentral verband der Kriegsinvaliden überging, mit dieser Konzessionsverleihungein [unerwünschter Kompagnon auf¬ gehalst werden soll. Die will¬ kürliche Entziehung der Kon¬ zession zum Schaden eines der j ältesten Unternehmer der Branche, der alle seine Kapita¬ llien in den Neubau seines The¬ aters gesteckt hatte, und der nun, wie man sieht, nicht mehr Herr in seinem eigenen Hause sein darf, erregt bei der Wiener Kinobesitzerschaft unliebsames Aufsehen und ein sehr unange¬ nehmes Gefühl der Unsicherheit. Der ge maßregelte Besitzer des Parkkinos hat gegen diese Ent¬ scheidung bei den zuständigen Behörden Rekurs ergriffen. _ Die Erteilung der Kinokonzes- sion erfolgt diesmal für die Dauer von zwei Jahren, also hi» 31. Dezember 1930, während die abgelaufenen Konzessionen »ur eine Dauer von 15 Monaten Umfaßten. Selbsthilfe bei drohendem Deckeneinsturz Eine Reichsgerichtscnischeidung Die Beklagten sind Besitzer eines Hausgrundstück» in der E.-Straße in Berlin, in dem sich ein Lichtspieltheater befindet, dessen Nutzungsrecht auf die Klägerin durch Eintritt in einen früheren „Mietvertrag" überge¬ gangen ist. Bereits im März 1926 wie» die Klägerin die Be¬ klagten darauf hin, daß die Decke im Theaterraum sich ge¬ senkt habe und sich im gefähr¬ lichsten Zustande befinde. Bei der im Mai 1926 ausgeführten Raumausstattung und der Neu¬ bemalung der Decke machten der Malermeister R. und ein Bewohner de» Bodens die Bau¬ polizei aui den gefährlichen Zu¬ stand der Decke aufmerksam. Daraufhin griff die Baupolizei ein und verlangte di: Abstel¬ lung der Gefahr binnen drei Tagen. Die Klägerin ließ nun- mehr von einer Baufinna unter der alten Decke zwei eiserne Doppelträger einbauen und darunter eine neue Decke ziehen. Für die hierdurch ent¬ standenen Kosten und den gleichzeitig erlittenen Geschäfts¬ schaden verlangt die Klägerin von der Beklagten Ersatz in Höhe von 14 205 Rm. Landgericht und Kammer¬ gericht sprachen der Klägerin 8105 Rm. zu. Die von den Be¬ klagten gegen dieses Urteil beim Reichsgericht eingelegte Revision ist ohne Erfolg geblie¬ ben und zurückgewiescn wor¬ den. In den Entscheidungsgrün¬ den de9 erkennenden Senats hierzu wird ausgeführt; Für die Beurteilung des Rechtes aus § 538 Abs. 2 BGB. ist zu beach¬ ten, daß der Mieter seine eige¬ nen Rechte aus dem Vertrage wahrnehmen und das ersetzt verlangen kann, was der Ver¬ mieter ihm gegenüber hätte lei¬ sten müssen. Der Mieter han¬ delt deshalb nicht vertrags¬ widrig, wenn er seine eigenen, durch den Mietvertrag ge¬ schützten Belange voranstcilt. Andereseits verlangt es die durch § 242 BGB. gebotene Rücksichtnahme auf den an¬ deren Vertragsteil, daß der Mie¬ ter die Interessen des Vermie¬ ters nicht arglistig oder fahr¬ lässig verletzt. Die Feststel¬ lung des Kammergerichts legt hier die Annahme nahe, daß vom Standpunkt der dauernden Sicherung des Bauwerkes aus die getroffene Maßnahme der Deckenabstützung unzweckmä¬ ßig und unwirtschaftlich war und daß bei dem schlechten Zu¬ stand der Dachkonstruktion die Erneuerung des Dachstuhls und der Decke technisch richtig ge¬ wesen wäre. Das Kammerge- richt berücksichtigt indessen mit Recht, daß Vornahmen zur Abwendung dringender Gefahr im letzten Augenblick nicht mit dem Maß, das der Verkehr sonst fordert, zu messen sind. Die Baupolizei hatte dringende Einsturzgefahr der Decke fest¬ gestellt, und am 6. Mai 1926 Absteifung der Decke binnen drei Tagen verlangt. Die Be¬ klagten aber haben sich trotz¬ dem untätig und ablehnend verhalten. Ehe Klägerin lief so¬ mit Gefahr, daß der Einsturz des Hause» ihren Gewerbe¬ betrieb auf lange Zeit stillegen und ruinieren könnte. Infolge¬ dessen hat da» Kammergericht das Eingreifen der Klägerin und ihren von der Baupolizei gebil¬ ligten Bauplan als sachgemäßes Handeln angesehen und die Schuld daran, daß es nicht zu einer besseren Hilfe kam, dem Zaudern der Beklagten zur Last gelegt. Arnulf Huyras Heute feiert Arnulf Huyras- Leipzig seinen 50. Geburtstag. Er ist über 20 Jahre mit der Kinematographie verbunden. Im Jahre 1909 richtete er in Vil¬ lach in Kärnten ein Ladenkino mit 300 Plätzen ein. 1911 er¬ warb er ein Wanderkino, mit dem er durch Deutschland, Österreich und die Schweiz reiste. Im Jahre 1914 wurde er Verleiher, und zwar Leiter der Leipziger Filiale des Wolfram- Filmverleihs. Nach einer «mehr, jährigen Tätigkeit bei der Deutsch-Nordischen und bei der Ufa ist er »eit dem 1. Juni 1926 50 Jahre als L-iter der Leipziger Natio- nal-Filialc tätig. In Dresden und Pirna besitzt er seit 1927 eigene Theater, an weiteren Unternehmen in Frei¬ berg und Gotha ist er maßge¬ bend beteiligt. Huyras ist stets besonders für den Kniturfilm in großzügiger Weise eingetreten. Viele Verbände sind von ihm ins Leben gerufen und haben sich unter seiner Führung vor¬ bildlich entwickelt. Heute ist er erster Vorsitzender der „Interessengemeinschaft der Filmindustrie Mitteldeutsch¬ lands". Verkehrspolizei vor dem Theater Zwischen dem Ufa-Palast und dem Capitol waren D. -ind Gen., welche mit Tbeateroillets m Westen von Berlin Handel trie¬ ben, auf- und abgegangen. Da die Gehbahn an der fraglichen Steile durch einen Bauzaun verengt war. forderte ein Poli¬ zeibeamter D. und Gen. auf, sich zu entfernen, weil der Ver¬ kehr behindert werde. D. ent¬ fernte sich auch, nach etwa fünf Minuten ging aber D. an derselben Stelle wieder auf und ab. Nachdem ein Polizeibcam- ter D. zur Anzeige gebracht hatte, verurteilte das Amtsge¬ richt D. auf Grund einer Stri- ßenordnung vom 31. Oktober 1902 in Verbindung mit § 366 (10) des Rcichsstrafgesctzbuch» zu einer Geldstrafe, weil er der im Verkchrsintcressc ergange¬ nen Anordnung des Polizeibc- amten nicht nachgekommen sei. Di: Entscheidung des Amtsge¬ richts focht D. durch Revision beim Kammergericht an und betonte, auf die Anordnung des Polizeibeamten habe er sich entfernt; da der Polizeibeamte nich befugt sei, ihn dauernd for zuweisen, so habe er sich für berechtigt erachtet, nach einiger Zeit wiederzukommen. De- I. Strafsenat des Kammer¬ gerichts wies aber die Revision des Angeklagten als unbegrün¬ det zurück und führte u. a. aus, die Vorentscheidung sei ohne Rechtsirrtum ergangen. D. sei nicht dauernd fortgewiesen wor- der, eine solche Anordnung würde nicht als rechtsgültig an¬ zusehen sein. Der Polizeibc- amt: habe D. nur der halb fort- gewiesen, weil zur kritischen zeit ein lebhafter Verkehr ge¬ herrscht habe und die in Be¬ tracht kommende Gehbahn ver¬ engt gewesen sei. Die Anordnung sei ;m Interesse de* Verkehrs ergangen und hätte vom Ange¬ klagten beachtet werden müs¬ sen. Da der Angeklagte schon nach wenigen Minuten wieder erschienen und an derselben Stelle auf- und abgegangen sei, so habe er wegen Nichtbeach¬ tung der verkchrspolizcilichcn Anordnung de» Polizeibeamtm Strafe verwirk L Studienreise österreichischer Theaterbesitzer Die österreichische Filmzei¬ tung veranstaltet, wie all¬ jährlich, auch heuer eine Stu¬ dienreise für die Lichtspielthca- terbesitzer Österreichs. Diu Reise geht diesmal, unter der Leitung des Herausgebers der österrcichisichen Filmzeitung. Herrn Chefredakteur Fritz Freund, nach Berlin, Hamburg. Stettin und die nordischen Län¬ der. In Berlin ist ein Aufent- hält von drei bi» vier Tagen ge plant