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Die Meldungen der Fachpresse über den Fortgang der Patentpro¬ zesse zwischen den Inhabern der verschiedenen Tonfilmoatente bringen uns täglich zahlreiche Anfragen seitens unserer verehr- lichen Kundschaft, in denen wir um Stellungnahme gebeten wer¬ den. Der Grundton dieser Anfragen ist die vers indliche Un¬ ruhe über die Weiterentwicklung der Appa'atefrage. Nachdem wir seit Jahren zahllose Theaterbesitzer gut und richtig beraten haben, halten wir es deshalb für notwendig, folgendes zu erklären: Patentfragen sind nicht durch einstweilige Verfügungen, sondern nur durch Verhandlungen in ordentlichen Prozeßver¬ fahren unter Zuhilfenahme von Sachverständigen beider Parteien zu erledigen. Entscheidungen in Fragen von so grundlegender und ausschlag¬ gebender Bedeutung werden von der höchsten Instanz ge¬ fällt werden müssen. Die Dauer solcher Prozesse —und damit die Ungewißheit für die Theaterbesitzer - ist also nicht absehbar. Andrerseits kann aber kein Theaterbesitzer heute noch lange Zusehen, wie ihm das große Geschäft entgeht. Kein Theaterbesitzer kann aber ein in seinen Auswirkungen unabsehbares finanzielles Risiko laufen, indem er Apparate kauft, die in Patentstreitigkeiten angegriffen werden. - Nach unserer Ansicht gibt es deshalb für den Theaterbesitzer nur die Überlegung: Die Ufa nimmt auf Klangfilm auf - Die Ufa führt auf Klangfilm vor - Die Klangfilm- Apparatur schützt vor Patentstreit. Sie ver¬ bürgt Vollkommenheit im Klang und Ver¬ wendung von Licht- und Nadel-Tonfilmen. Wir wollen Sie gern weiter beraten. Ufa-Handelsgesellschaft £ Berlin SW 68, Kochstraße 6*8