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SCHiKiJlK BERUNiS 24. Jahrgang Berlin, den 3. Juli 1930 Nummer 152 Strömungen ums Kontingent Jetzt sind wir glücklich wieder so weit. daO sich irgendwelche politischen Mo¬ mente in die filmwirtschaft¬ lichen Notwendigkeiten men¬ gen und unter Umständen unübersehbaren Schaden stif¬ ten. Am Montag hört man von der Einmütigkeit der Spitzen¬ organisation über die näch¬ sten Ziele deutscher Film¬ politik und über die ein¬ geschlagenen Wege. Am Dienstag sieht man bereits deutlich die ersten Extra- Liest man in dieser Kor¬ respondenz oder in jenem Journal Auslassungen, die vielleicht die Ansicht eines einzelnen wiedergeben, kei¬ nesfalls aber die gegenwär¬ tige Filmsituation scharf um- reiBen. Wenn der kleine Moritz solche Artikel schreibt, lacht man. Wenn es aber eine Per¬ sönlichkeit tut, die kraft ihres Amtes nach außen hin eine gewisse Autorität darstellt. ist man überrascht und tröstet sich damit, daß die amtlichen Stellen und die Parlamente, an die sich letzten Endes diese Auslassungen richten sollen, genau wissen, warum und weshalb derartige Dinge geschrieben werden. War es unbedingt notwen¬ dig, im selben Augenblick, da es um das deutsche Kon¬ tingent geht, die falsche Nachricht in die Welt zu set¬ zen. daß die Ufa sich an die Amerikaner verkaufen wolle und daß die Emelka densel¬ ben Weg zu gehen beabsich¬ tige? Selbstverständlich wurde diese Nachricht bereits gestern abend von allen Be¬ teiligten in sämtlichen ma߬ gebenden Berliner Wirt¬ schaftsblättern in aller Form dementiert. Aber es ist doch wieder eine Unsicherheit zurück¬ geblieben, die sich unter anderem darin zeigt, daß der Bildungsausschuß si:h an¬ scheinend nicht entschließen kann, das Kontingeritgesetz heute oder morgen zu verab¬ schieden. Selbstverständlich wird es im Ausschuß keine Sensatio¬ nen geben. Die Regierung wird ihre Gründe darlegen, die sich auf umfassende Fest¬ stellungen stützen, und f^,g- los ihre Absicht, den deut¬ schen Film zu schützen, in beabsichtigtem Umfange durchführen können. Warum man im Bildungs¬ ausschuß die endgültige Ent¬ scheidung vertagt, ist nicht klar einzusehen. Es handelt sich gerade diesmal nicht um eine Entscheidung auf lange Zeit, sondern lediglich um eine Ermächtigung auf Sicht. Man will eine Regelung die sich jeweils den Verhältnis¬ sen anpassen kann und die zunächst einmal für den Augenblick die heimische In¬ dustrie sichert. Diese Sicherung liegt, wie mit aller Deutlichkeit klar- gestellt werden muß, sowohl im Interesse der Fabrikanten, der Verleiher und auch in dem der Tbeaterbesitzer. Der deutsche Fabrikant kann das Risiko einer ver¬ hältnismäßig umfangreichen Produktion nur übernehmen, wenn er weiß, daß ihm der deutsche Markt gesichert ist. Wir können die deutschen Tonfilme, die wir dringend für das Theatergeschäft der nächsten Monate brauchen, nur in Angriff nehmen, wenn wir wissen, daß uns keine Filminllation aus anderen Ländern droht. Es ist immer wieder in die¬ sem Zusammenhang zu unter¬ streichen, daß zum Beispiel Amerika, selbst wenn es deutsche Versionen schafft, hier Filme auf den Markt bringt, die bereits in der Welt an anderer Stelle nicht nur amortisiert sind, sondern be¬ reits Gewinne abwarfen. Der deutsche Film aber ist in erster Linie auf Deutsch¬ land angewiesen und muß aus wirtschaftlichen und pa¬ tentrechtlichen Gründen sei¬ nen Gegenwert aus Deutsch¬ land, Österreich und der Tschechoslowakei hcrausholen. An dieser Tatsache kann auch der Bildungsausschuß wenig ändern. Jede Verzöge¬ rung einer Entscheidung macht die Situation unklar und hemmt die Entschlu߬ kraft der Fabrikanten und Verleiher. Die deutschen Theater- besilzer hätten alles Inter¬ esse daran, in diesem Falle ohne Zögern sich hinter Fa- briaanlen und Verleiher zu stellen. Jede Vertagung der Kon- ticgcntentscheidung ist in erster Linie ein Nachteil für die Theater, weil dieser oder jer-cr Fabrikant plötzlich Be¬ denken bekommt und erst das Resultat der Parlaroenlsbera- tungen abzuwarten wünscht, ehe er mit der Produktion einsetzt. * Gestern erzählte man sich in den Couloirs des Reichs¬ tages, daß die Entscheidung über das Kontingent erst nach den Parlamentslericn falle und daß es voraussichtlich noch zu sehr eingehenden Diskussionen komme. Das bedeutet Unsicherheit bis zum Herbst, etwas, was die deutsche Filmindustrie keinesfalls tragen kann. Wir sind an sich beim Film Kummer gewöhnt. Die parla¬ mentarische Behandlung der Lustbarkeitssleuer schleppt sich nun schon Jahre hin. Am Lichtspielgesetz doktort man bereits ewige Zeiten herum, und jetzt will man es mit dem Kontingent ebenso machen. Das Ermächtigungsgesetz der Regierung ist an sich allerdings publiziert und gilt Deutscher Patentsieg in der Schweiz Die Beschwe-dc des Apollo-Theaters in Zürich gegen das von der Tobis auf Grund eines Schv/eizer Patents er¬ wirkte Spicivcibot /on Fos-Filmen auf R.C. A.-Apparaten in der Schweiz wurde vom Bundesgerichl einstimmig abge- Fox-Filroe dü.-fen also in der Schweiz nicht mehr ohne Genehmigung der Tobis-Klangfilni vorgelührt werden. Eine Entscheidung, die in Paris sicher Beachtung finden durfte. Kleine Anzeigen** im „Kinematograph** — billig und erfolgreich