Der Kinematograph (September 1930)

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Zentralisierte Verleihkontrolle Ein Beitrat zum Thema „Die t'oBe Konfusion" Aus der Provinz geht uns zu unserem Artikel „Die troßc Konfusion" eine imiae Reihe von Zustimmuntserklä- runten zu, die deutlich zei¬ gen. daß wir im Grunde auch mit diesem Artikel die tat¬ sächliche Situation absolut richtig skizziert haben. Es zeigt sich, daß die Ein¬ heitsfront der Verleiher nicht nur im Interesse der Ver¬ leiher allein, sondern auch in dem der Theaterbesitzer, not¬ wendig ist. So schreibt man uns zum Beispiel übet die Zustände in einer Stadt von etwa vierzig¬ tausend Einwohnern folgen¬ des; „Es befinden sich an un¬ serem Ort zwei alte und zwei r.euerbaute Lichtspielhäuser. Die beiden neuen Unterneh¬ men sind in einer Hand, wäh¬ rend die beiden alten Theater von einzelnen Unternehmern betri-rben werden. Die „Neuen" haben aus der alten Produktion, soweit wir feststellcn konnten, noch etwa achtzig stumme Filme und fünfzehn Tonfilme zu spielen. Sie haben ferner neunund¬ siebzig Tonfilme neu abge¬ schlossen. so daß also bis heute bereits von diesen bei¬ den Häusern für das laufende Jahr neben achtzig stummen Filmen noch vierundneunzig Tonfilme abzunehmen sind. Es ergibt sich nun für den Verleiher voraussichtlich die Situation, daß von den acht¬ zig stummen Filmen so gut wie gar nichts abgenommen wird und daß auch unter den vierundneunzig tönenden Bildern eine ganze Anzahl nicht zur Abnahme gelangt. Die beiden andern alt- beslchcnclen Theater aber, die «ich auch eine Tonfilmein¬ richtung angeschafft haben, haben ihre Not, gute Filme zu bekommen. Man könnte fetzt sagen, (fas käme daher, weil sie sich nicht rechtzeitig bemüht hätten. Das ist aber nicht den Fall, denen alle vier Häu¬ ser an unserem Platz be¬ sitzen Tonfilmapparatnren, und die alten Häuser hätten schließlich selbst bei niedri¬ gerer Garantie dem Verleiher bestimmt und schneller sein Geld gebracht als die Ab¬ schlüsse mit den großen Unter¬ nehmen, die tatsächlich für den Verleiher unseren Platz ver¬ stopft erscheinen lassen, während in Wirklichkeit bei uns Spieltermine viel früher zu erhalten gewesen seien.” Der Einsender knüpft da¬ ran noch einige Bemerkun¬ gen über das Verleihsystem, die nicht ganz unberechtigt sind und die auch auf der Linie liegen, die von uns mehrfach hier vorgezeichnet wurde. Der Verleiher braucht ir¬ gendeine zentrale Stelle, bei der alle Abschlüsse getätigt werden. Er hat dann eine Über¬ sicht, inwieweit eine Ab¬ nahmemöglichkeit bei Kun¬ den besteht, die bei ihm neue Abschlüsse tätigen. Oder aber man muß den von uns auch schon mehr¬ fach vorgeschlagenen Weg gehen, nämlich grundsätz¬ lich Tonfilme nur mit festen Terminen zu vergeben. Wir wissen, daß das ge¬ wisse Schwierigkeiten hat, weil gerade beim Tonfilm die Prolongationsroöglichkeit verhältnismäßig groß ist und fiaglos auch überall, wo es irgend geht, ausgenutzt wer¬ den muß. Aber dadurch treten doch verhältnismäßig geringe Ver¬ schiebungen ein, Verlegun¬ gen um acht oder vierzehn Tage, die bei gutem Willen beider Teile auszugleichen Will man sich aber aus irgendwelchen Gründen mit der Terminierung bei Ver¬ tragsabschluß nicht einver¬ standen erklären, so muß eben Garantie gezahlt wer¬ den, oder aber es muß die Bestimmung Platz greifen, daß zu bestimmten Terminen, wenn nicht abgenommen so doch bezahlt wird. Das ist ein Problem, an dem gerade fetzt im Zeital¬ ter des Tonfilms nicht nur die Verleiher, sondern auch die Theiterbesilzer ein Inter- es*e haben. Im übrigen aber zeigt es sich wieder einmal, wie die Dinge in Teutschland liegen. In eine.' Stadt \on hoch gerechnet vierzigtausend GENERAL - VERTRIEB; WALTER STREHLE 6. M. B. H. BERLIN SW48 / F R I E D R I C H S T R A S S E 8