Der Kinematograph (November 1930)

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Man jubelt nicht über „Hailelujah" Ein Drahtbericht aus München meldet uns: Anläßlich der Vorführung des Negerfilms „Hallelujah" im Münchener Phoebus-Palast kam cs am Sonnabend und Sonntag zu Lärmszenen, die durch Studenten veranstaltet wurden und aufhörten, nachdem die Ausgabe von Studenten¬ karlen eingestellt war. Der Film wird trotzdem abgesetzt werden, da auch die Masse der übrigen Besucher vielfach das Theater vorzeitig verließ und ihr Mißfallen gegenüber der Direktion zum Ausdruck brachte. Fünfzig Prozent Dividende Die Nilzsche-A.-G. versendet nie Einladung zur Ordentlichen jtnera'iersammlung für das lesch., Isjahr 1929-1930, die am Kontaii. dem 8. Dezember, in äipzig im Geschäftslokal Karl- traßc 1, stattfindet. ln der Ucptsache handelt es sich um t« Erhöhung des Aktienkapi- lls i n fünfunddreißigtausend ilirk um fünfundsechzigtau- end Mark, so daß es in Zu- raift die Höhe von hunderttau- end Mark erreicht. Es sollen sechshundertfünfzig kf den Inhaber lautende k»mmAlien über je hundert Mrk neu in Umlauf kommen, tr mii halber Gewinnberechti- af für das Geschäftsjahr 130-3! ausgestattet sind. Das nttziiehe Bezugsrecht der ktionäre wird an sich ausge- cUosscn. Man will aber die apitaiserhöhung dergestalt irchfuhren, daß man fünfund- '«ifiigtausend Mark der neuen itien den alten Aktionären im «rhältr.is von 1 : 1 zum Kurs tu hendertzehn anbietet. Die 1 nfzig Prozent Dividende »Uen auf neue Aktien ange- tchnel werden, so daß trotz « an sich ausgezeichneten Re- •ltats im Prinzip für die Aktio- *" eine Zuzahlung in Frage Dieses Vorgehen, das an sich bei einer Aktiengesellschaft selten ist, daß nämlich gerade bei ausgezeichnetem Geschäfts¬ gang eine Zuzahlung nötig ist, erklärt sich aus der Tatsache, daß das gesamte Aktienkapital überhaupt fünfunddreißigtau¬ send Mark beträgt. Diese Summe ist natürlich absolut unzureichend bei der großen Ausdehnung des Betrie¬ bes, die in allererster Linie durch die Neueinführung des Nadelton-Projektors Meloton notwendig war. Leider kann man sich über die Verbreitung kein ganz kla¬ res Bild machen, weil Meloton es grundsätzlich ablehnt, Anga¬ ben für die von uns veröffent¬ lichte Statistik zu machen. Aber es scheint doch, wie wir auf Grund indirekter Feststellungen beiTheatcrbesitzern und beiVer- Icihein sehen konnten, da£ die Nitzsche-Apparatur sich gut eingeführt hat und schon wegen ihres billigen Preises, besonders in kleinen und mittleren Thea¬ tern, bevorzugt ist. Außerdem macht sich eine Kapitalserhöhung auch deswegen nötig, weil die Schulden der Gesellschaft einschließlichWech- sc'.obligo zweihunderttausend Mark überschreiten, also unge¬ fähr das Sechsfache des Ak¬ tienkapitals darstellen. In den Aktiven stehen dem Warenbestand und Forderungen einschließlich Wechsel im Be¬ trage von rund vierhunderttau¬ send Mark gegenüber. Diese hohen Außenstände er¬ geben sich auch ganz von selbst <us der Tatsache, daß Apparate durchweg gegen langfristige Kredite verkauft werden. Interessant ist aus der Ge¬ winn- und Verlustrechnung, daß der Waren- und Verleih¬ ertrag ungefähr vierhundert¬ achtzigtausend Mark ausge¬ macht hat, denen Handlungsun¬ kosten von rund vierhundert- sechzigtausend Mark gegenüber¬ stehen. Man muß auch bei diesen Posten anscheinend berücksich¬ tigen, daß in den Unkosten er¬ hebliche Beträge für die Ein¬ führung des Meloton enthalten An diesen Zahlen gemessen, ist es verhältnismäßig schwer, von einem guten oder schlech¬ ten Geschäft zu sprechen. Es handelt sich, wie immer wieder gesagt werden muß, um ein Ubergangsjahr und um eine Bilanz, die schon am 30. April d. J. abgeschlossen ist. Es ist aber zweifellos anzu¬ nehmen, daß die nächstjährige Bilanz trotz des erhöhten Ak- tienkap tals, das dann mit hun¬ derttausend Mark immer noch niedrig ist, im großen und gan¬ zen ein günstigeres Bild er¬ geben wird Die Ermäßigung ist noch kleiner Wie uns die Tobis mitteilt, ist der Kopierpreis für Ton¬ filme von den beteiligten Ko¬ pierar salten erst vom 15. No¬ vember ab herabgesetzt Lediglich das Jahresquantum, das evtl, eine Ermäßigung von ein bis zwei Pfennig pro laufen¬ den Meter bedingt, rechnet rückwirkend vom 1. April ab. Das Kammergericht hat auf Antrag der Kinoton die vorläufige Vollstreckbarkeit des am 30. Oktober 1930 in Sachen Klangfilm gegen Kinoton wegen des Kaskaden-Patents ergangenen Urteils aufgehoben. KINOTON