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Verleih: Stein-Film G. m. b. H. Regie: Eugen Thiele Tonverlahren: Klangfilm Länge: 2201 Meter. 8 Akte Uraufführung: Atrium Es scheint, als ob Tonfilm- scbwänke, in denen ein Va.er gesucht wird, die große Mode werden. Diesmal ist es ein nri- tes Pensionsmädelchen. das £_us der Pension ausreißt, nach Ber¬ lin fährt, um den lieben Vater zu suchen und in der Familie einmal Ordnung zu schaffen. Es läßt sich denken, daß die liebe | kle.ne Susanne in den verschie- denen Familien, in deren Frie- j den sie hineinplatzt, ungeheuren j Wirrwarr anrichtet. Eugen Thiele als Schwank¬ regisseur zeigt sich als begabter Bruder Wilhelm Thieles. Er arbeitet unerschrocken und ge- | schickt mit derben, drastischen I Mitteln dem Ensemble ausge¬ zeichneter Schwankdarsteller legt er keinerlei Hemmungen j auf. Wenn Szöke Szakall, Albert Paulig. Kurt Lilien. Martin | Kettner in der „Weißen Trom- I mel" herumtoben, ist des La- j chens kein Ende. Truus van | Aalten erweist sich als echtes Lustspieltalent. ihr Partner. Franz Lederer gibt sich als Liebhaber etwas zu salopp. In komischen Chargen noch: Max Ehrlich Senta Söneland und Maria Forescu. Ansprechende Musik hübsche Ausstattung. Photographie Willy Hameister und Werner Bohne, Ton (Klangfilm) Walter Tiaden. Riesengelächter und stärkster Beifall. Tonfilm-Patentkampf Zu den vom Kammergericht 29. Oktober rei Klagen. A.-G. gegen die A.E.G. und Siemens-Halske A.-G. als Besitzer der Lieben- Patente sowie gegen die Klang¬ film G. m. b. H. angestrengt hatte, teilt die Süddeutsche Telephon-Apparate-, Kabel- und Drahtwerke A.-G-, Nürnberg, mit, daß die beiden genannten Firmen lediglich Mitbesitzer | sind, da die Patente einem Kon- I sortium gehören, an welchem KINOPHOT Diapoiiiiv - Kompl. Hinoapparat Kino? »uttoe Teilhaber sar Errich un| eine« Kinos ia Ort mit ca. 25fOEinw and vorxüÄ Un*d«bun< ich bin 25 Schlager la. billigt! verkäuflich, ebenfalls Grotesken, Wochenberichte. Kompl. Programme ZS. - leibweite, inld Reklemc. «chlieBtach S, Putbus - Rügen. Vorführer Toniilmwände böebster Sdulldordilissitkeii und stärkster Relleiionskrali lind erhUUieb BERLIN. Grass i Ward. Marktrain sirake is BEBUN. Sdmbert. Friedriütr. 218 BOCIUM. CnmeninsFilm G. m. b. I. Baitlnter Str. U BRESLAG. Heimlich!. Bahabolttr. 24 DANZIG. Kinoteclinik 6. m k. B„ Domlnikswall 12 DRESDEN. Dr Memel. Schiehfiasse 4 ßtSSELBORF. Rheinkipbo, 6raf AdaU Strafe« 29 FRANKFURT a. M.. Kmoäraph. Barl Kerrien. Tannoutr 52 HAGEN I. *.. Deatsche Kino lndoitrfe. Bertstr 117 BAMBURB. Emil Frltx. Gansemark 1 58 HAMBURG. Mai Schumann Rathaus« 8 HANNOVER. Beck t KerkhoU. Fern roder Strafee 33 KIEL Prien. Holstnnslr. 59 hOLN. W Heller. Nenmarkl KÖLN. Rheinkipbo, Hohe Straka 14 MÖNCHEN. Baer. Kartopiats 24 NÜRNBERI. Leidlt. KalsaritniiiB 16 LEIPZ1S. Nituche. Kartohabe I KÖNIGSBERG, krakovikl. Kneiph. LappRasse STETTIN. Schanke, Lnlseulralie 6 7 Vorführer sucht Stellung in verschiedene i j burger Lichtspieltheatern I Bei einer Autofahrt prallt in schneller Fahrt die B">m straße entlangfahrender ' | an der Kreuzung der I j straße mit einem vor <! Straße in die Bismar ks . einbiegenden Kraftwagen j sammen. Lya Mara wurde | letzt. Von dem Besitzer • Lenker des entgegenkorrmi Kraftwagens, dem Inge .net | verlangt sie im Wege der I Ersatz der Behandlung i in Höhe von 3300 Mark i ! 10 000 Mark Teilbetrag hr« ca. 40 000 Dollar beziff. te | rufsschadens (Verdiensteus Landgericht und Oberla gericht Hamburg haben dei | spruch der FilmkünstU- in j Grunde nach für gerecht! I erklärt. Das Hanseatische ( landesgericht geht davon | daß die Schadensersaup des Beklagten nur dann zu ' jede nach den Umständet j Falles gebotene Sorgfalt I I achtet hätte. Das sei aber der FalL Der Wagen der ' gerin habe gegenüber len < eiuem Seitenweg komi ' Kraftwagen des Beklagten ‘ § 24 KFVo. das Vorfahrt | gehabt. Der Beklagte Hab Kreuzung daher nur dann 1 queren dürfen, wenn er I Lage der gesamten 1 nt* 1 I mit Gewißheit annehmt -- | daß er die Kreuzung berei | einem Zeitpunkt äberii haben werde, in dem dt rat ' Wagen den Schnittpunkt i Fabrtlinie erreicht habt n » lung. Kauimann KINOS I Wagen der Klägerin di* lässige Höchstgeschwindi überschrilten hat, damit s I der Angeklagte aber red denn Überschreitungen de lässigen Geschwindigkeit sehr häufig. Nur « Wagen der Klägerin ur lieh schnell gefahren Beklagten dies von dt straße aus nicht erken tung aus S 7 KFG. Die gegen dieses 1 I Reichsgericht eingel I sion des Beklagten i: phon-Apparate-, Drahtwerke A.-G. und Telefunken zt ligt sind. Kinowagner, Stresemannstr. 50