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Afiw* DAS ÄLTESTE mW IIIN'EACH BUTT “ VERLAG SCHERL* BERLIN SW 68 Berlin, den 8. Januar 1931 Von der schwarzen zur weißen Apparatur Harold Lloyd in „HASOLD DER DRACHENTOTER" Wenn' die deutschen Thea¬ terbesitzer die gesamte deut¬ sche Tonfilmsituation nur einigermaßen Überseher., wer¬ den wir spätestens in der Mitte Februar einen allge¬ meinen Apparatefrieden haben. Der Reichsverband emp¬ fiehlt in einem längeren Kom¬ munique, das er seinen Unter- xerbänden zugesandt hat, den Abschluß eines Vergleichs mit der Klangfilm, der dem Theaterbesitzer jede Siche¬ rung vor Patentprozessen gibt, und der dadurch mit einem Schlage alle augen¬ blicklichen und zukünftigen Gefahren ein für allemal aus der Weit schafft. Es handelt sich nämlich, wie man aus der Berliner Versammlung erfuhr, gar nicht allein um die Verstär¬ kerröhren, nicht nur um das Lieben-Patent, das noch zwei¬ einhalb Jahre in Geltung ist, sondern, wie der Patent¬ anwalt der Klangfilm aus¬ führte. um nicht weniger als fünfhundert Patente, die mehr oder weniger verletzt sein könnten. Selbst angenommen, daß schließlich Lorenz und all die andern Gruppen, die noch in Anspruch genommen wur¬ den, siegreich gegen Klang- l'ilm blieben, ergibt sich doch ein Zustand der Unsicherheit, der gerade in dieser schwieri¬ gen Zeit vom Theaterbesitzer kaum ertragen werden kann. Der Vergleich ist also nach Lage der Dinge das einzige, was man dem Theaterbesitzer wirklich empfehlen kann. Allerdings ist er im Prin¬ zip nicht allzu billig erkauft. Man verlangt pro Kalender¬ tag für je eia Watt Leistung des für die Tonfilmapparatur benutzten Verstärkers fünf¬ zehn Reichspfennig. Eine Summe, die für Mitglieder des Reichsverbandes, falls bis zum ersten Februar mehr als die Hälfte der in Frage kommenden Theater ver¬ gleichsbereit sind, auf zehn Pfennig pro Tag und Watt ermäßigt werden soll. Das bedeutet praktisch eine Zahlung von zehn bis neunzig Mark pro Monat. In einzelnen Fällen vielleicht sogar noch etwas mehr. Oder auf fünf Jahre umgerechnet, eine An¬ erkennungsgebühr zwischen sechshundert und fünftausend Mark. Zweifellos für Klangfilm kein schlechtes Geschäft, aber auch für die deutschen Thea¬ terbesitzer unter Berücksich¬ tigung aller Umstände trotz¬ dem eine akzeptable Basis. Man muß immerhin beden¬ ken, daß die Kinoton in bezug auf Zahlungsbedingungen und auf die ganze Preisstellung seinerzeit dem Theaterbesit¬ zer weitgehend entgegen¬ gekommen ist, und daß viel¬ leicht gerade die Kinoappara¬ tur zu einer allgemeinen Preissenkung auch bei der Tcbis-Klangfilm erheblich bei¬ getragen hat. Selbstverständlich bezieht sich die Abmachung, die zwi¬ schen Reichsverband und Klangfilm getroffen ist, auch auf alle Apparaturen, die von irgendeiner andern Seite stammen. Wir gehen also der großen, allgemeinen Tonfilmeinigung entgegen, von der nur der¬ jenige ausgeschlossen ist, der aus irgendeinem Grunde glaubt, seine eigenen Wege, unabhängig von der Allge¬ meinheit, gehen zu müssen. An sich fallen unter das Abkommen nur Apparaturen, die nachweislich vor dein ersten Dezember bestellt wor¬ den sind. Es besteht aber die Mög¬ lichkeit, daß gutgläubige Thealerbcsitzer. die ihre Be¬ stellungen noch später aul- gegeben haben, gleichfalls in den Genuß dieser Vergleichs- bedingungen kommen können wenn sie sich sofort über ihren zuständigen Landesver¬ band an die Klangfilm wen¬ den. Die übrigen Bedingungen des Vergleichs sind weniger wichtig. Man kann sich von der Zahlung befreien, wenn man etwa im Lauf der fünf Jahre ein Klangfilmgerät erwirbt, ganz gleich, ob es sich um ein Nadelton- oder ein Lichtton¬ gerät handelt. Die neuen Kinotonapparate, die also von der Kinoton-Ak¬ tien - Gesellschaft geliefert werden, sind patentrein. Sie werden auf Grund von Vereinbarungen hergestellt und veitrieben, die im Ein¬ verständnis mit Klangfilm ge¬ troffen wurden. Es bestehen also gar keine Bedenken, von der neuen Kinoton Apparate auch heute noch zu beziehen, bei denen man selbstverständlich neben dem Preis an die Kinoton keine irgendwie gearteten Ab¬ gaben an Klangfilm zu lei¬ sten hat. In Berlin wurde in der Versammlung die Frage er örtert, was nun bei Abschluß des Vergleichsvertrags ge¬ schehe, wenn etwa Kinoton oder Lorenz die Prozesse schließlich doch noch ge¬ wännen. Zuverlässiges Fachpersonal vermitteln „Kleine Anzeigen“ im„Kinematograph“