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„Dreigroschenoper" vor der Filmprüfstelle Der Verhandlungstermin vor der Filmoberrrüfstelle über die Widerrufsanl. ge der Landes¬ regierungen Thüringen und Ba¬ den gegen den Tobis-Warner- Tonfilm „Die Dreigroschenoper'' ist auf Mittwoch, den I. April. vormittags IC Uhr, festgesetzt worden. Als Vertreter des Thüringi¬ schen Innenministeriums wird Oberregierungsrat Dr. Peipel- mann, für die Badische Regie¬ rung voraussichtlich Ministerial¬ rat Dr. Fechter von der Badi¬ schen Gesandtscha't auftreten. Die Vertretung von Tobis und Warner-Bros. Hegt in den Händen der Herren Rechts¬ anwalt Dr. Frankfurter, Rechts¬ anwalt Dr. Goldschmidt und Dr. Walther Friedmann. Deutsche Filmschule stellt sich auf Tonfilm um Wie uns die Deutsche Film¬ schule in München mitteilt, hat sie sich bereits seit einiger Zeit in ihrem Ausbildungsprogramm vollständig auf Tonfilm umge¬ stellt. Die Deutsche Filmschule ist 1921 als gemeinnützige Anstalt gegründet und steht unter Auf¬ sicht der bayerischcu Staats legierung. Sie ist als öffent¬ liche Bildungsanstalt behördlich anerkannt. Neue Filmexpedition nach Afrika Hans Schcmburgk, der be¬ kannte Afrikaforscher, wird voraussichtlich Ende Mai zu einer neuen Expedition in das Innere des Schwarzen Erdteils aufbrechen. Der Ausgangs¬ punkt der Forschungsreise ist die portugiesische Kolonie Angola an der Westküste Afrikas, von wo aus der Weg durch zum Teil noch unerforschte Sumpf¬ gebiete nach Ostafrika führen wird. Die Leitung der Filmauf¬ nahmen liegt in den Händen von Paul Lieberenz, der seinerzeit bereits Sven Hedin auf seiner großen Reise durch die Wüste Gobi und Tibet nach Peking be- Emelka -Ton - Woche Nr. Z7 volksbildend Die Emelka - Ton - Woche Nr. 27 wurde vom Lampe-Aus¬ schuß als volksbildend an¬ erkannt und genießt daher Steuerermäßigung. Janson inszeniert Aafa- Christians-Film. E'ür die Regie des neuen * Mady-Christians-Films der Aafa wurde Viktor Janson ver¬ pflichtet. Das Manuskript des *Films stammt von Louis Ver- neuil; der Autor des Dreh¬ buches ist Hans Rameau. Die Aufnahmen beginnen in der nächsten Woche. Abzug des Krankengeldes vom Angestelltengehalt trotz Nichtzahlung des Krankengeldes - Arbe : Entscheidung de sgerichts. Wie zahlreiche Tarifverträge, enthält auch der Reichsangestell¬ tentarifvertrag in § 33 Abs. 1 die Bestimmung, daß den Angestell¬ ten im Krankheitsfalle bis zu einer Höchstzeit die Dienstbezüge unter Abzug des Krankengeldes (Hausgelds) weitergezahlt werden, und Abs. 2 besagt, „die reichsgesetzliche Barleistung wird auch dann voll in Ansatz gebracht, wenn sie aus irgendeinem Grunde (Verzicht, Pfändung, Aufrechnung usw.) dem Angestellten nicht oder nicht voll zufließt". Auf Grund dieser Bestimmungen wurde einem vorübergehend erkrankten Angestellten des Statistischen Reichsamtes während der Arbeitsunfähigkeit das Gehalt um das ihm reichsgesetzlich zustehende Krankengeld gekürzt. Tatsächlich verweigerte aber die Allgemeine Ortskrankenkasse in Berlin die Zahlung des Krankengeldes unter Berufung auf § 33 RA T. und auf § 189 Abs. 1 RVO. in der Fassung der NotVo. vom 26. Juli 1930: „Der Anspruch auf Krankengeld und Hausgeld ruht, wenn und soweit der Versicherte während der Krankheit Arbeitsentgelt er¬ hält." — Das Reichs-Arbeitsgericht hat den Kläger mit seiner Klage auf Vollzahlung seines Gehalts abgewiesen und zur Be¬ gründung ausgeführt: Die tarifvertraglich festgelegtei, Bezüge des Angestellten sind keine „Zuschüsse" im Sinne des § 189 Abs. 1 Satz 3 RVO. (..Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kranken- oder Hausgeld gelten auch dann nicht als Arbeitsentgelt, wenn sie auf einer Verpflichtung beruhen"). Schon der Wortlaut des § 33 RAT. besagt, daß der Angestellte während seiner Krankheit a if eine bestimmt: Höchstzeit „die Dienstbezüge weitergezahlt" erhalte. Wenn sie auch nicht ungeschmälert, sondern nur unter Abzug der reichsgesetzlichen Barleistungen an Kranken- oder Hausgeld zu zahlen sisd, bleiben sie doch ihrem Wesen nach „Dienstbezüge", d. h. Arbeitsentgelt. Daraus folg*, aber nur. daß die Krankenkasse mit Recht die Zahlung von Kiankengeld an den Kläger unter¬ lassen hat. Denn der dem Kläger verbliebene Gehaltsrest hat unstreitig den Betrag des Kiankengeldes erreicht. Nicht oegrün- det ist dagegen die Folgerung, daß, weil der Anspruch des Klä¬ gers auf Krankengeld geruht tiabe, der in Abs. 1 des § 33 RAT. vorgeseheue Abzug vom Gehalt sicht habe gemacht werden dür¬ fen. Dem Abs. 2 bestimmt, daß ein Abzug in Höhe des r e i chsgesetz I i chen Krankengeldes nicht nur dann eintreten soll, w e nn dieses Krankengeld ende l Angestell¬ ----- r ---(BL Die Wendung „aus irgendeinem Grün je" umfaßt alle denkbaren Fälle, in denen der Angestellte tatsächlich nicht in den Genuß des ihm an sich gebührenden Krankengeldes tritt. Wenn der Angestellte auf diese Weise für die Tage, für die an sich Krankengeld zu zahlen wäre, nicht die Bezüge des vollen Gehalts in die Hand bekommt, sondern eine Einbuße erleidet, so widerspr cht das weder dem Zweck des § 189 Abs. 1 RVO. noch der Ab.ichl des RTV. Die RVO. gewährte schon in der alten Fassung dem kran¬ ken Versicherten nur Bezüge in Höhe eines Teils seines Arbeits¬ einkommens, der neugeschaffene Abs. 1 läßt den Anspruch auf Kranken- und Hausgeld ruhen, wenn und soweit der Versicherte Arbeitsentgelt erhält, will also dem Versicherten ebenfalls nur Bezüge in Höhe des Kranken- und Hausgeldes gewährleisten. Andererseits sichert der RTV dem kranken Angestellten zwar grundsätzlich seine vollen Dienstbezüge zu, gibt ihm aber doch keine Gewähr, daß er auch tatsächlich Barmittel in dieser Höhe erhält. Daß § 189 Abs. 1 RVO. i. d. F. der VO. vom 26. Juli 1930 nicht die Absicht hatte, von sich aus die Entlastung der Krankenkassen auf Kosten der Arbeitgeber durchzuführen, ergibt sich schon daraus, daß die Versicherten als teilweisen Ausgleich der ihnen auferlegten Einbuße Vorteile in Gestalt verringerter Beiträge oder einer Erhöhung des nach Wegfall des Arbeits¬ entgelts zu zahlenden Krankengeldes erhalten sollen. (RAG. 703 30. — 11. Februar 1931.) Dänemark dreht Tonfilm Unser Kopenhagener Korre¬ spondent drahtet uns: Augenblicklich wird in Ko¬ penhagen ein dänischer Tonfilm unter Leitung des skandinavi¬ schen Filmregisseurs Schnee¬ voigt gedreht. Der Film ist nur für die skandinavischen Länder bestimmt. Die Herstellungs¬ kosten liegen unter 40 000 Kro¬ nen. Man will nach Fertig¬ stellung dieses Sprechfilms noch eine Reihe dänischer Sprech¬ filme produzieren, die eben¬ falls nur für den skandinavi¬ schen Markt bestimmt sind. Hinter dieser Neubelebung der dänischen Filmindustrie steht der Kopenhagener Bankier Bau- der, der auch bei Nordisk-Film eine beträchtliche Rolle gespielt hat. Man hofft, bei der Regie¬ rung einen Schutz dänischer Filme durchzusetzen, indem man Abgabenerleichterungen für dänische Sprechfilme durch¬ setzen möchte. Neues litauisches Film¬ gesetz In Kürze soll, wie aus Kowno gemeldet wird, ein neues litau¬ isches 1- Ilmgesetz erlassen wer¬ den, wonach die Kinobesitzer verpflichtet sind, in ieder Vor¬ stellung mindestens einen 300 m langen Film aus dem Leben Li¬ tauens vorzuführen. Ferner dür¬ fen alle Filmtitel nur in li¬ tauischer Sprache abgefaßt sein. Letzteres wird namentlich vom Litauischen Schützenbuad ver¬ langt, während bisher die Film¬ titel auch in den Sprachen der nationalen Minderheiten Li¬ tauens erschienen Hoffentlich nicht! Gustav Bauer, der in dem Wiener Mordprozeß Fellmer- Bauer aus Mangel an Beweisen Freigesprochene, hat Presse¬ vertretern mitgeteilt, daß er sich mit der Absicht trage, seinen Fall in einem Tonfilm zu schildern. Man darf hoffen, daß sich kein Produzent zu der Ge¬ schmacklosigkeit. die von dem Film unfreundlich gesinnter Seite nur wieder gegen die ganze Filmindustrie ausgenutzt würde, hergeben wird, einen solchen Film zu drehen. Lee Perry in Stettin Lee Parrvs Anwesenheit in der „Scala" Stettin zur Pre¬ miere des Super-Tonfilms ..Die lustigen Weiber von Wien" ge¬ staltete sich zu einem unge¬ wöhnlich großen Erfolg. Sie war Gegenstand begeisterter Ovationen des Publikums. Der Film selbst begegnet großem Interesse, das sowohl in den anerkennenden Besprechungen der Presse wie auch in dem andauernd sehr zufriedenstel¬ lenden Theaterbesuch zum Aus¬ druck kommt. „Im Auto durch zwei Welten volksbildend. D er Clairenore-Stinnes-Reise- film „Im Auto durch zwei Welten", der als Tonfilm der Melophon-Film im Terraverleih erscheint, ist von der Bildstelle des Zentralinstituts für Er¬ ziehung und Unterricht als volksbildend anerkannt worden und genießt daher Steuerermä¬ ßigung. „Panik in Chicago". Thie Hauptrollen in dem DLS - F'ilm „Panik in Chicago" werden von Olga Tschechowa und Hans Rehmann verkörpert. Hans Rehmann spielt die Rolle des berüchtigten Bandenführers AI Capone, der in diesem Film als Taglioni erscheint. Olga Tschechowa stellt seine Gegen¬ spielerin, die Führerin einer feindlichen Verbrecherorganisa¬ tion, dar. Ferner wirken in tragenden Rollen mit: Attila Hörbiger, Willi Trenk-Trebitsch und Ferdinand Hart. Regisseur Robert Wiene beginnt unter der Produktionsleitung Leo Meyers kurz _ nach Ostern in Staaken mit den Aufnahmen