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das Atteste IIIN FACH BUTT VERLAG SCHERL* BERLIN SW68 Berlin, den 1. Juli 1931 Nummer 149 Tobis-Dämmerung Wenn nicht alle Anzeichen trügen, sieht die Leitung der Tobis langsam aber sicher selbst ein. daß eine durch¬ greifende Änderung des bis- ht igen Tarifs für die Appa¬ raturbenutzung sowie eine Senkung der Lizenzen unver¬ meidbar ist. Es ist zunächst schon mit Genugtuung und, wenn man will, als günstiges Zeichen zu verbuchen, daß man sich mit der Industrie und mit der Fachpresse ernsthait unter¬ hält, weil nämlich erst da¬ durch die Basis geschaffen wird, auf der eine Tarif¬ reform vor sich gehen kann. Wir hatten bereits am Tage nach der berühmten Donners¬ tag-Sitzung darauf hingewie¬ sen. daß die heutigen Abga¬ ben in ihrer Totalität einfach untragbar seien und auf die Dauer die freie, deutsche Filmfabrikation vollständig lahmlegen mußten. Die Leitung der Tobis legte nun einen gewissen Wert darauf, diese Behauptung näher begründet zu sehen, so daß wir uns daraufhin ver¬ anlaßt sahen, die Argumente, die uns zu dieser Feststellung geführt hatten, noch einmal in einem besonderen Schrei¬ ben ausführlich klarzulegen. Wir müssen nach dem Brief der Tobis annehmen, daß wir vielleicht auch unseren Le- sern gegenüber nicht deutlich genug geworden sind. Darum seien die wesentlich¬ sten Punkte, die wir an dem heutigen Tobis-System vor allem als reformbedürftig an- sehen, noch einmal kurz skizziert: Vor allen Dingen scheinen uns die Beträge zu hoch, die für die Benutzung der Appa¬ raturen heute gefordert wer- Wir stützen uns dabei auf die Zahlen, die uns in jenen Aufstellungen genannt wur¬ den, die von Tobis-Tiges der Fachpresse zugängig gemacht worden sind. Vielleicht handelt es sich sogar weniger um den dort angegebenen Grundpreis von zweitausendfünfhunderlMark, sondern um die Rabattbedin¬ gungen, die nicht nur außer¬ ordentlich unklar, sondern auch allzu dehnbar sind. Wir vermissen in der To- bis-Aufstellung vor allem die Angabe des Rabattes bei Bar¬ zahlung oder bei Zahlung mit einem Dreimonatsakzept, das bei an sich sicheren Firmen heute nach allgemein wirt¬ schaftlichem Brauch der Bar¬ zahlung fast gleichzusetzen ist. Es erscheint uns falsch, die Kreditgeschäfte der Tobis mit den Preisen der Tiges in irgendeinen Zusammenhang zu bringen. Man müßte sich vielmehr auf den Standpunkt stellen, daß die Tobis für ihre Kre¬ dite Zinsen und Gewinnbetei¬ ligung erhält und daß des¬ halb die Tiges die Apparatur¬ verträge so zu verbuchen hätte, als ob sie tatsächlich Barzahlung erhalten habe. Es ist in der heutigen schwierigen wirtschaftlichen Situation unmöglich, sich für ein und dieselbe Leistung so¬ zusagen zwei- oder dreimal entschädigen zu lassen, und auf etwas anderes kommt das heutige S'-stem der Verrech¬ nung zwischen Fabrikant, To¬ bis und Tiges nicht heraus. Aber es sind nicht die Ap¬ parategebühren allein, und es ist auch kein Argument, daß die Ufa ärmliche Forderun¬ gen stelle wie Tobis-Tiges. Denn es handelt sich ja gar nicht um die Atelierkosten allein, sondern es stehen vor allem die sehr erheblichen weiteren Abgaben zur Dis¬ kussion. als da sind Heimat¬ lizenz, Exportabgabe. Staffel¬ abgabe, Kopierlizenz, künst¬ lich verteuerter Kopierpreis, Atelierabgabe und so weiter. Es handelt sich ferner darum, daß die Frage der Gemeinschaftsproduktion, wie sie die Tobis auffaßt, einer gewissen Lösung entgegenge¬ führt werden muß. Man kann nicht einfach von einer „Gemeinschaft" reden, die ja letzten Endes nur >n einer Gewinnbeteiligung be¬ steht, wenn man sich zu¬ nächst die Leistung durch die Apparaturen und Patente so hoch abgelten läßt, wie das heute bei der Tobis üblich ist. Will man schon „gemein¬ sam“ mit der Industrie ar¬ beiten, so muß man sich auch entschließen, in allen Fällen das Produktionsrisiko mit za übernehmen, also auch Ver- Kinotechnisches Gerät? - „Kleine Anzeigen“ im „Kinematograph“!