Der Kinematograph (July 1931)

Record Details:

Something wrong or inaccurate about this page? Let us Know!

Thanks for helping us continually improve the quality of the Lantern search engine for all of our users! We have millions of scanned pages, so user reports are incredibly helpful for us to identify places where we can improve and update the metadata.

Please describe the issue below, and click "Submit" to send your comments to our team! If you'd prefer, you can also send us an email to mhdl@commarts.wisc.edu with your comments.




We use Optical Character Recognition (OCR) during our scanning and processing workflow to make the content of each page searchable. You can view the automatically generated text below as well as copy and paste individual pieces of text to quote in your own work.

Text recognition is never 100% accurate. Many parts of the scanned page may not be reflected in the OCR text output, including: images, page layout, certain fonts or handwriting.

die Herstellungs-, sondern auch die Aufführungsrechte abgegolten sein müssen. Das wird aber in vielen Fällen auf den Wortlaut der Abmachungen ankommen, die in jedem Falle mit dem einzelnen Autor getroffen sind, wobei so ganz neben¬ bei zu untersuchen sein wird, ob nicht der Filmher¬ steller, wenn es schon zur Tantieme kommt, an die Stelle des Musika- lienverlegers tritt, der ja heute genau so an den Gema-Abgaben par¬ tizipiert wie der Komponist oder Textdichter. Die einfachste und glück¬ lichste Lösung ist unserer Auffassung nach eine gesetzliche Regelung, die nach all dem, was jetzt vorgeht, möglichst schnell mit allen Mitteln herbeige¬ führt werden muß. Wir sind heute zunächst darauf angewiesen, wie die einzelnen Gerichte den Ton¬ film als Ganzes auffassen. Daß mar den Tonfilm ein¬ fach unter die mechanischen Rechte rubrizieren kann, erscheint uns weder glücklich noch aussichtsvoll. Ihn irgendeinem Bühnen¬ stück oder einer landläufigen Komposition gleichzustellen, ist für den Filmfachmann, der die Dinge genau kennt, ein¬ fach absurd. Es bleibt dann als einzige Lösung ein besonderes Tonfilm- recht, dessen Schaffung zweifellos nicht von heute auf morgen erfolgen kann. Bis dahin kann unseres Erachtens eine Entscheidung nicht anders lauten, als daß man den Tonfilm als ein neuartiges Ding an sich be¬ zeichnet, daß man dann aber selbstverständlich nicht mit Forderungen be¬ lasten darf, die sich auf andere ge¬ setzliche Bestimmungen stüt¬ zen. An sich bedeutet das auch keine Gefahr, da ja die Film¬ industrie dann immer noch nichts geschenkt erhält, son¬ dern schließlich die geistige Leistung der Textdichter und der Musiker an sich bereits mit ganz akzeptablen und annehm¬ baren Beträgen abgefunden hat. Diese neu zu treffende ge¬ setzliche Regelung wird na¬ türlich im Einvernehmen mit den eigentlichen Urheber¬ rechts verbänden durchge- führt werden müsser. Also nicht mit der Gema, die ja eigentlich nu* eine Verwertungsgesellschaft dar¬ stellt. sondern mit dem Ver¬ band der Erzähler, der Büh¬ nenschriftsteller und Kompo¬ nisten, dem Verband der Tonfilmautoren, der G D. T. und so weiter. Es wird natürlich darauf ankommen, wen diese Ver¬ bände, wenn es übernaupt zu diesen Besprechungen kommt, als Verhanclungs- führer entsenden. Es müßten unseres Er¬ achtens nach zunächst Männer der Praxis sein, die vor allen Dingen in jeder Beziehung objektiv sind. Die also nicht auf der einen Seite als Mitglied eines Autorenverbandes auftreten, während sie auf der anderen Seite stark an der Gema in¬ teressiert sind. * Sicherlich gibt es noch andere Wege, die diese Frage einer glück¬ lichen Lösung entgegenfüh¬ ren können. Aber entschei¬ dend ist, daß jetzt sehr schnell entscheidende Schritte eingeleitet werden, daß man sich nicht auf Verhandlungs¬ beschlüsse beschränkt, oder auf die Beschickung dieses oder jenes Kongresses, son¬ dern daß man sich zur Tat aufrafft. Man weiß von der Gema, daß sie besonders in einer Frage, wo es an ihren Geld¬ beutel geht, nicht bei Beschlüssen stehen bleibt. * Man wird jetzt gerade mit diesem äußerst unwichtigen Faktor, wie ihn die Gema darstellt, besonders gut fer¬ tig werden können, nachdem sich auch in ganz anderen La¬ gern. zum Beispiel bei den Volksbühnen, bei einzelnen Kommunen, immer mehr die Überzeugung durchringt, daß das Gemadiktat nicht nur aus finanziellen, sondern auch aus kulturellen Gründen beinahe untragbar geworden ist. Es ist bekannt, daß die Stadt Köln ihr Abkommen mit der Gema gekündigt hat. Daß schon früher volks¬ bildnerische Organisationen in Bayern Proteste gegen die Höhe und die Form der Gema-Abgaben in die Öffent¬ lichkeit sandten. Das alles müßte doch schließlich endlich einmal dazu führen, daß von Staats wegen die Frage der Tantieme überhaupt grundsätzlich er¬ örtert und geklärt würde. * Wir sind die letzten, die nach dem Staat gerade bei wirtschaftlichen Dingen ru¬ fen. Aber schließlich haben die amtlichen Stellen, oder besser gesagt, die Gesetz¬ geber, die Gema in den Sattel gesetzt, in der Voraussetzung, daß lie im Sinne der allgemeinen Verkehrsordnung reite. Es scheint aber, als ob ein paar besonders geschäfts¬ tüchtige Leute aus diesem an sich berechtigten Entgegen¬ kommen des Gesetzgebers ein Monopol machen wollten, das der All¬ gemeinheit Lasten aufzwingt, die sich, auf den einzelnen Komponisten berechnet, so lächerlich gering — vor allem im Verhältnis zum Ge¬ samtaufkommen — auswir¬ ken, daß die Wohltat, die man dem Urheber zukommen lassen wollte, zur Plage für die Tantieme¬ pflichtigen wird, ohne daß dabei der ur¬ sprünglich beabsichtigte Nutz¬ effekt entsprechend erzielt wird. * Es ist keine Übertreibung, wenn hier abschließend fest¬ gestellt wird, daß die Tan- tiemefrage sich zu einem Problem auswachsen kann, das uns nachher genau so viel zu schaffen macht wie heute die Lustbarkeitssteuer. Darum ergeht noch einmal an alle Beteiligten der Ruf, sofort irgend etwas zu unter¬ nehmen, das die Angelegen¬ heit in unserem Sinne in Muß bringt, und nicht ab¬ zuwarten, bis uns die Dinge über den Kopf gewachsen sind, weil es leichter ist, vor der Überschwemmung einen Damm aufzurichten als später, wenn die Flut schon einmal hereingebrochen ist und unreparablen Schaden angerichtet hat. Abschluß der Palast - Lichtspiele A.-G., Stuttgart Der Aufsichtsrat der Palast- Lichtspiele A.-G. in Stuttgart genehmigte die für 1930 aufge- stellte Bilanz und beschloß, der am 25 Juli stattfindenden Ge¬ neralversammlung, entsprechend einem Anträge des Vorstandes, wiederum die Ausschüttung einer Dividende von 20 % vor- Beteiligung der Münchener Kinos am Künstlerhilfswerk An dem nach der Glaspalast- Katastrophe mit staatlicher und städtischer Förderung eingelei¬ teten Hilfswerk für die notlei¬ dende Künstlerschaft sind die Münchener Kinos in hervor¬ ragender Weise beteiligt. Den Anfang machten die Paul- Heyse-Lichtspiele, deren Be¬ sitzer, Architekt Weideneder, unlängst seinen 60. Geburtstag feierte und eine gesamte Tages¬ einnahme ohne Abzug zur Ver¬ fügung stellte. Es folgte die Landesfilmbühne mit einer groß aufgezogenen Phoebusmatinee, deren Filmwerk der bekannte Kulturfilm „Schaffende Hände“ zuschlagen. Berücksichtigt wird dabei nur das alte Aktienkapi¬ tal in Höhe von 320 000 RM. Die neuen Aktien des inzwi¬ schen auf 700 000 RM erhöhten Aktienkapitals sind erst ab 1. Januar dieses Jahres divi¬ dendenberechtigt. bildete. Auch die Blüten- Lichtspiele, das einzige Mün¬ chener Restaurant- und Garten- Kino, in dem sehr viele Künst¬ ler verkehren, stiftete eine Ta¬ geseinnahme. Eine der großen Sonntagszeitungen stützt ihr Hilfswerk mit gepachteten Son¬ dervorstellungen in verschie¬ denen Kinos in Form von Nachtvorführungen. Auch im Titania-Palast dritte Woche „M“. r\er Titania-Palast hat. wie die Vß Kammer - Lichtspiele, „M" wegen des großen Erfolges eben¬ falls für die dritte Woche ver¬ längert.