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VERLAG SCHERL* BERLIN SVOS8 II it»ni 25. Jahrgang Berlin, den 10. September 1931 Nummer 209 Tantiemen-Notverordnung Vielleicht ist in einer Zeit, wo die preußische Regierung cie Künstlergagen normiert i id für einen Abbau der i eatergagen eintritt, auch cif Zeit gekommen, bei den i ißgebenden Stellen einmal ' Aas nachdrücklicher auf c 'li Neuregelung der Film- i itiemenfrage zu dringen. Wir wissen heute noch ht, was das Kammergericht November in der Klage- s. che Ufa-Gema entscheiden wird. Aber es steht fest, daß ; eifellos. ganz gleich wie d r Prozeß ausgeht, die heu- h ’n Formulierungen im Ur- t>c tierrecht nicht klar und nicht eindeutig genug sind. F.s braucht hier nicht be¬ tont zu werden, daß in dem V .langen nach einer gesetz¬ lichen Regelung der Tantie- n»vn, bei dem Ruf nach einer Tantiemen - Notverordnung nicht der Gesichtspunkt mit- tßneht, daß man den Kom¬ ponisten oder den Autor um *cnne Bezahlung bringen will. Wir haben noch nie von einem wirklich arrivierten Autor gehört, daß ihn eine nennenswerte Firma nicht genügend und nicht ange¬ sessen entschädigt habe. Wir hören höchstens, daß «an von einem kleinen Fa¬ brikanten für ein mittelmäßi¬ ges Sujet, das sich hinterher *ueh als mittelmäßiges Ge¬ schäft erwies, eine verhält- ni.mäßig geringe Summe für Manuskriptarbeit erhielt. Fälle, die bei der allge¬ meinen Betrachtung der I n ge und für die Beurtei- wg der großen Gesichts¬ punkte nicht ernsthaft in Be¬ tracht gezogen werden sollen. Wenn wir gerade in diesen Tagen nach einer Tanliemen- Notverordnung rufen, so liegt das nicht allein daran, daß die künstlerischen Fragen durch die gesetzgeberischen Maßnahmen auf dem Theater¬ gebiet im Augenblick beson¬ ders aktuell sind. Es leitet uns dabei die Er¬ wägung, daß anscheinend die grundsätzliche Reform des Urheberrechtsgesetzes. bei dem diese Materie ja aus¬ führlich behandelt werden müßte, noch in weiter Ferne liegt, und daß es kaum mög¬ lich sein wird, sie in abseh¬ barer Zeit bei Reichstag und Reichsrat zur Beratung zu stellen. So lange Zeit aber kann, gerade mit Rücksicht auf die schwebenden Prozesse, das Kino nicht warten. Wir müssen gerade in die¬ sem Punkt wissen, woran wir sind, und dürfen nicht kost¬ bare Zeit und noch kost¬ barere Gelder dadurch ver¬ lieren, daß vielleicht rein formale Gesichtspunkte eine grundsätzliche Klärung in einer prinzipiell wichtigen Sache vereiteln oder ver¬ zögern Es handelt sich dabei um einen Komplex, der heute nicht nur die Filmindustrie, sondern auch die Hersteller der Sch allplatten interessie-t. Eine Gruppe von Unterneh¬ mungen, die gerade in dieser Zeit von unendlicher Bedeu¬ tung für die Volksunterhal¬ tung und ähnlich wie beim Film auch für die Volksbil¬ dung sind. Es scheint vielleicht ange- zeigt, gerade im gegenwärti¬ gen Augenblick mit allem Nachdruck für eine noch engere Anlehnung dieser bei¬ den Industrien zu plädieren, weil sich sicherlich außer der Tantiemefrage noch mancher¬ lei andere wertvolle Berüh¬ rungspunkte finden. Wo die Zusammenarbeit einzusetzen hätte, was sich bei einem engeren Zusammen¬ gehen erzielen ließe, ist hier schon des öfteren gesagt worden. Die Erkenntnis, daß das, was von uns schon seit lan¬ gem immer wieder gefordert wurde, richtig und erwägens¬ wert ist, wird uns in Zuschrif¬ ten und in Besprechungen aus beiden Lagern bestätigt oder wird zumindest neunzig¬ prozentig als richtig aner¬ kannt. Es fehlt nur an dem ent¬ scheidenden Schritt, der nun endlich einmal unternommen werden muß. damit wir in diesen Dingen weiterkommen Jahre „Kinematograph Jubiläums-Ausgabe in Vorbereitung