Der Kinematograph (December 1931)

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Der verjüngte Adolar • rleih: Werner Film-Verleih tnge: 2200 Meter, 6 Akte i '.ufführung: Titania-Palast Eine Tonfilmposse nach einem nhnenstück von Richard Keßler i nd Curl Kraatz. Die typischen -rwechslungssituationen, de- cn die Regie Georg Jacobys tten Szenenablauf gibt. Es v.-ht nicht gerade sehr zart- inig zu. Die Herren wim¬ mein vierteidutzendweise in l terhoser. herum. Regie und rslelluog haben es tüchtig auf ■ stisch-komische Wirkungen gelegt, die denn auch den .eck, starke Lachwirkungen erzielen, nicht verfehlen. Es handelt sich um den Herrn ■ dtrat Adolar Gabelmann, der h. um seiner gestrengen Gat¬ gegenüber sein verändertes lftreten als Lebemann zu mo- ■ ieren, das einer reizenden I mzerin, Dodo mit Namen, gilt, lieinbar eine Veriüngungskur ■i Herrn Professor Haselhuhn . braucht. Es gibt ein tolles i ircheinander, als Frau Gabel- m.mn ihrem verjüngten Adolar seinem Schwiegersohn und einem mutigen Jüngling, dvr dies auch werden will, auf die Sprünge kommt. An dem Reigen sind spiel- und manchmal auch übertrei- "gsfreudig beteiligt: Hans " 'Ser, Fritz Schulz. Georg xander Hörbiger, Kurt Fuß, .permann. Lilien. Trude Bcr r. ida Wüst. Adele Sand- r . k. Grete Natzler, Elsa T. mary. Heinrich Gärtner hat r gut photographiert. Walter b i Io hat einige hübsche Num- m. -n geschrieben, z. B. den I \trott: „Sennorita". '■ I -iterkeitserfolg im Titania - H.last, Beifall für Regie und Darsteller. Im Land der Dolomiten. Die Kulturfilmorganisation der Döring-Filmwerke, Hanno- ‘ hat jetzt ihren Kultur- Großfilm „Im Land der Dolo¬ miten" fertiggestellt. Hier handelt es sich nicht üni ein aus alten Filmen zu- sam mengestelltes Sammelsu- r >«m, sondern um einen Film, der in monatelanger Arbeit neu gedreht wurde. Operateur Zahn bal unter Mitwirkung fachkun¬ digster Mitarbeiter, u. a. des Herrn von Werner von der Bayerischen Landesfilmbühne “nd bekannter Bergführer eine vorbildliche Photographie ge¬ liefert. Szüke Szakall „Der nnbekannte Gast". Der zweite Szöke Szakall- hilm der Max Glass Produktion, der bisher unter dem Titel -Wenn der Vater mit der Toch- ,er • . ." angezeigt war, wird *us zensurtechnischen Gründen «Her dem Titel „Der unbe- “annte Gast" erscheinen. Ur¬ aufführung in der Weihnachts- w °che in Berlin. Eine Erklärung des Aufsichisrats der Emelka Der Aufsichtsratsvorsitzende der Münchener Lichtspiel-Kunst A. G. (Emelka), München. Rechtsanwalt Dr. Alfred Fried¬ mann, Berlin, erklärt zu den in der Presse erschienenen Mit¬ teilungen über die Differenzen innerhalb der Emelka-Verwal- tung, daß nach Hem Austritt des Direktors Max Schach von diesem Nachrichten lanciert würden, deren Auswirkungen der Aufsichtsrat zunächst ab- warte, um sich dann dazu im einzelnen zu äußern. Der Auf¬ sichtsrat habe es ablehnen müssen, daß der Vorstand Ge¬ schäfte mit bedeutenden Risiken, ohne vorher den Aufsichtsrat gefragt und ihn über die Pläne des Vorstandes informiert zu haben, eingeht. Der Emelka-Betriebsrat hat inzwischen mitgeteilt, daß in¬ folge Ausbleibens einer Ant¬ wort des Aufsichtsrats auf die von ihm gestellten Fragen be¬ züglich der Nichthinzuziehung der Belriebsratsvertreter zur letzten Aufsichtsratssitzung und der Ursache des Rücktritts Direktors Schach und Regis¬ seurs Grüne die Arbeit am Sonnabendnachmittag nieder¬ gelegt wurde. Nach Mitteilung des Geiselgasteiger Betriebs¬ rates kann von einer Zahlungs¬ schwierigkeit am Lohntage keine Rede sein. Nach seiner Ansicht bestehen keine Beden¬ ken, unter der bisherigen Lei¬ tung die im Interesse der rei¬ bungslosen Produktion notwen¬ digen Überstunden zu leisten, jedoch sei der Arbeiterschaft nicht zuzumuten, freiwillige Überstunden zu leisten, wenn die Befürchtung besteht, daß der Betrieb eingeschränkt oder gar stillgelegt werde. Der Auf¬ sichtsratsvorsitzende erklärt, hierzu nicht Stellung nehmen zu können, zumal die Belegschafts¬ vertreter im Aufsichtsrat keine Verantwortung für die Ge¬ schäftsführung trügen. Ist ein Tonfilmvorführer „Angestellter"? Die grundsätzlich bedeutsame Frage, ob ein Tonfilm zorführer Angestellter im Sinne ces§ 133a der Gewerbeordnung ist, wurde heute in einem Prozeß von der Arbeitsfachkammer unter Vor¬ sitz des Amtsgericotsnts Tuch¬ ler entschieden. Der Tonfilm¬ führer Golombiewsky klagte gegen die Odeon-Licht; picle, da er mit vierzehntägiger Kündi¬ gungsfrist am 30. April zum 15. Mai gekündigt worden war Der Kläger, vertreten durch den Vorsitzenden des Verban¬ des der Vorführer, Jürgens, steht auf dem Standpunkt, er sei Angestellter im Sinne des § 133a der Gewerbeordnung und habe infolgedessen Anspruch auf eine längere Kündigungs¬ frist als vierzehn Tage. Die Theaterleitung, vertreten durch Dr. Friedmann, nahm hingegen den Standpunkt ein, daß der Kläger nur Gewerbegehille sei, und beruft sich darauf, daß ver¬ traglich eine vierzehntägige Kündigungsfrist ausgemacht worden sei. Dr. Friedmann teilte die Ansicht des Beklag¬ ten dahin mit, daß der Kläger keine höhere technische Dienst¬ leistung zu erledigen gehabt hätte. Es sei eine rein mecha¬ nische Arbeit gewesen, die jeder, der ein bißchen Routine habe, hätte ausüben können. Der Kläger führte aus, was für seinen Beruf für Voraus¬ setzungen notwendig seien. Ab¬ gesehen von seiner Verantwor¬ tung für die komplizierte Vor¬ führungsmaschine müsst er große Kenntnisse auf techni¬ schem, optischem, elektrotech¬ nischem Gebiete usw. besitzen. Als erster Vorführer sei er im Betriebe Abteilungsleiter ge¬ wesen. er stehe zum mindesten auf der gleichen Stufe wie ein aufsichtsftbrender Monteur. Das Gericht kam aber nach längerer Verhandlung und Be¬ ratung zu dem Erkenntnis, daß der Kläger kein Angestellter im Sinne des genannten Para¬ graphen sei. Die Klage wurde deshalb abgewiesen unter Fest¬ setzung des Streitwertes auf 550 RM. Der Kläger habe kei¬ nerlei Ansprüche, da er keine aufsichtsführende Tätigkeit aus¬ geübt habe. Die Aufsicht über die Maschine allein genüge nicht zu der Annahme einer derartigen Stellung. Die Tätig¬ keit sei auch keine qualifizierte im Sinne des erwähnten Para¬ graphen, seine Dienstleistungen seien nicht solche höherer tech¬ nischer Ar!. Eine Gleichstel¬ lung mit einem Techniker sei nicht anzunehmen. Seine Tä¬ tigkeit sei zwar verantwortungs¬ voll, aber sie genüge nicht, um ihm die höhere Kündigungsfrist eines „Angestellten" zuzuspre¬ chen. Der von der Beklagten behauptete Verzicht auf die höhere Kündigungsfrist sei aller¬ dings nicht erwiesen. Dieses Urteil ist von so großer Bedeutung, daß zweifels¬ ohne noch die höheren Instan¬ zen sich mit dieser Frage be¬ schäftigen werden. Für die Tonfilm-Operette des DLS. „Fräulein falsch verbun¬ den" wurden weiter Flokina v. Platen, Alexander v. Po- remsky und Jakob Tiedtke ver¬ pflichtet. Die Aufnahmen dieses Itala-Films im Verleih des DLS., Regie: E. W. Emo. haben in den DLS.-Studios ii begonnen. Nitzsche stellt die Zahlungen ein Wie wir aus Leipzig erfahren, hat die Firma Nitzsche „infolge unerwarteter internationaler Zahlungsstockungen" (größere Ausfälle und Zahlungsverbote ausländischer Kunden) ihre Zah¬ lungen eingestellt. Es wird ein Moratorium an¬ gestrebt. „Die Fledermaus" zensiert. Der Vandor-Emelka-Film „Die Fledermaus" mit Anny Ondra. Georg Alexander. Betty Wer¬ ter und Ivan Petrovich in der Hauptrollen ist von der Filmpiüfstelle München ohne jede Ausschnitte zur Vorfuh- r ing zugelassen worden. Der Filn: erscheint im Verleih der Eaverischen. Warnung vor Kartenscbwindler. P>ereits vor einigen Wochen wurde in der Presse vor einem jugendlichen Schwindler na¬ mens Hans Philip gewarnt, der sich als Hauptgebiet für seine Tätigkeit das Kinogewerbe ausgesucht hat. Gegen den etwa 20jährigen jungen Mann, der durch gutes Aussehen und un¬ gewöhnlich sicheres Auftreten in zahlreichen Fällen Erfolge f ehabt hat, laufen mehrere trafanzeigen. Er pflegte unter vz-schiedenen Namen aufzu¬ treten, zuletzt gab er sich meist als Ingenieur oder Monteur Fischer von Klangfilm be¬ ziehungsweise Tobis - Klangfilm aus. Sein neuester Trick bestand darin, daß er gegen falsche Quit¬ tungen (Provisionsquittungen. Reisespesenrechnungen), die an¬ geblich bei der Kasse der Klangfilm oder der Ufa hono¬ riert würden, Vorschüsse bei gutgläubigen Ladenbesitzern er¬ schwindelte. Sein anderes Sy¬ stem bestand darin, in Theatern unter Berufung auf Klangfilm oder andere Firmen Freikarten zu erbetteln, die er dann zu Schleuderpreisen an kleine Lä¬ den oder an Privatpersonen weiterverkaufte. Seitens der Klangfilm wird ausdrücklich darauf hinge¬ wiesen, daß der genannte Hans Philip nichts mit ihr zu tun hat und niemals bei ihr beschäftigt gewesen ist. Es ist auch kein Angestellter der Klangfilm be¬ rechtigt, namens der Firma Freikarten zu erbitten. Alle Theaterbesitzer seien nach¬ drücklich vor diesem Schwind¬ ler gewarnt. Für die Durchfüh¬ rung des Strafverfahrens zweck¬ dienliche Mitteilungen der Ge¬ schädigten sind an die Staatsan¬ waltschaft beim Landgericht II. Berlin NW 40. Aktenzeichen 5 c L 81. 31/3 zu richten.