Der Kinematograph (May 1932)

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Äw 1 dasMiesie MrM * V FILM-FACH BLATT V ; SCHERL * BERLIN SW 68 I Berlin, den 3. Mai 1932 Das Tantiemeproblem Durcn einen Vortrag des Ministerialrats Klauer im Ausgang der letzten Woche ist das Tantiemeproblem mit hinein Schlag wieder stärker in den Mittelpunkt der öf- entlichen Erörterung ge¬ rückt worden. Für den aufmerksamen Le¬ ser des „Kinematograph" rächten die Darlegungen des Mannes, in dessen Hän¬ gen im Justizministerium die 'earbeitung der ganzen Ma- erie liegt, keine besondere berraschung. Es ist hier in icsen Spalten schon gleich i Beginn 4 er Tonfilmära achdriicklichsl darauf hin- ewiesen worden, daß die ue Forderung des Films uch urheberrechtlich zu gendwelchen neuen Auf- ssungen führen mußte. Es wurde hier damals rhon mit allem Nachdruck i irauf aufmerksam gemacht. > aß mit der Einführung des 'rechenden Films und nach i er Beschränkung der musi¬ vischen Mitarbeit auf einen £ >nz kleinen Kreis wahr- heinlich mit einem Wieder- ■ i leben der Tantieme- vünsche gerechnet werden n.üsse und daß cs deshalb n cht unwesentlich sei, sich auch auf seiten der Film¬ industrie etwas schärfer auf das Problem einzustellen. Man hat leider damals in einem Augenblick, wo die Dinge viel einfacher zu lösen waren wie heute, geglaubt, daß es besser sei, die Dinge laufen zu lassen, und steht heute vor der Tatsache, daß n>an auf der einen Seite die Arbeit des Textdichters und Komponisten beim Fabrikan- ien mit hohen Summen fix bezahlt und auf der anderen Seite von der Gema auf Tantieme verklagt wird, die man allerdings nicht vom Fabrikanten, sondern vom Theaterbesitzer verlangt. Es ist hier schon immer darauf hingewiesen worden, daß alle Veröffentlichungen über diesen Punkt zunächst einmal klarzustellen hätten, daß eine doppelte Bezahlung unter gar keinen Umständen Platz greifen dürfe. Die Judikatur, die zwi¬ schen dem Recht der Auf¬ nahme und dem Recht der Wiedergabe unterscheidet, hätte auch in der Öffentlich¬ keit stärker und schärfer angegriffen werden müssen, weil hier anscheinend die Wurzel allen Übels und der Quell aller Mißverständnisse zu sein scheint. Klar ist ganz selbstver¬ ständlich. daß der Amor eine entsprechende Entlohnung für seine Arbeit verlangen kann. Es wird sich darum handeln, ein für alle mal klarzustellen, wo diese Be¬ zahlung zu erfolgen hat. Es ist bei der heutigen Struktur der deutschen Film¬ industrie ein Widersinn, aus¬ gerechnet beim Tonfilm zwi¬ schen der Genehmigung zur Aufnahnc und zur Wieder¬ gabe urheberrechtlich zu unterscheiden. Es gibt einfach keinen Fabrikanten, der nicht eine Aufnahme direkt zu dem Zweck unternimmt, um sie wieder zugeben. Was von gewisser Seite heute vom Tonfilm gefordert wird, bedeutet, auf das Buch übertragen, etwa eine Pau¬ schalzahlung vom Verleger für das Recht, ein Buch zu drucken, und eine Abgabe \om Buchhändler oder vom Leser, weil er das bereits einmal bezahlte W’erk zu lesen beabsichtigt. Es kann sich beim Tonfilm heute genau so wie beim Theater zunächst nur darum handeln, daß Text- und Musikautor an einer Stelle bezahlt werden. Ob das auf dem Wege der Pauschale, wie heute, zu ge¬ schehen hat oder ob man eine prozentuale Beteiligung beim Hersteller, beim Ver¬ trieb oder beim Theater be¬ vorzugt. ist eine Frage, die mit der von Klauer vertrete¬ nen Theorie an sich nichts zu tun hat. Über diesen Punkt würde man zweifellos sprechen kön¬ nen. Es gibt eine ganze Reihe von Argumenten, die gegen die Kinotheater-Tan¬ tieme sprechen, genau so wie eine ganze Reihe von Gründen anzuführen sind, die eine prozentuale Beteili- Gebrauchte Theatermaschinen verkauft man durch „Kleine Anzeigen** im „Kinematograph**