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kommt. daß man das Thea¬ ter an Dritte verkauft und dabei Wege wählt, die den neuen Käufer von jeder Ver¬ tragsübernahme unabhängig machen. In einer ganzen Reihe von Prozessen um Leihmieten für gelieferte Filme, bei denen es sich nicht um Garantien oder Nachzahlungen, sondern um die Leihmieten überhaupt handelt, findet man bei der Urteilsvollstreckung Zessio¬ nen, Verpfändungen, die eine Befriedigung des Gläubigers überhaupt unmöglich machen. Das ist natürlich ein Zu¬ stand. der auf die Dauer un¬ erträglich wird und zwangs¬ läufig Gegenmaßnahmen her- vorrufen muß, die dann nach¬ her als rigoros und unver¬ ständlich bezeichnet werden. Der Verleiher und damit schließlich auch der Fabri- kannt konnten noch vor ein paar Jahren mit einem be¬ stimmten Prozentsatz an Ausfällen rechnen, der auch schon ganz beträchtlich war. Aber er konnte am Aus¬ lieferungstag wenigstens mit einem bestimmten Betrag von Eingängen rechnen und dementsprechend kalku¬ lieren. Das ist heute beinahe zu einer Unmöglichkeit gewor¬ den. und die Folgen davon sind natürlich Schwierigkei- Um die Senkung der Kurzfilmlizenzen Nach den Sitzungen der Programmgestaltungskommission der Spitzenorganisation der Deutschen Filmindustrie und der Plenarversammlung der Spio, in denen der Beschluß gefaßt wurde, für die Befrei¬ ung von Beiprogrammfilmen vom Kontingent sich einzu¬ setzen. hat der Verband der Filmindustriellen an die Tobis die Aufforderung gerichtet, für deutsche in deutschen Ateliers hergestellte Kurzfilme die Li¬ zenzabgaben zu senken, damit die deutsche Kurzfilmproduktion belebt wird. Gefordert wurde eine Angleichung der Lizenzen für Kurzfilme an die Lizenzen tür Lehr, und Kulturfilme. Bis¬ her ist der Verband auf diese Anregung ohne Antwort der Tobis geblieben, so daß der Verband sich veranlaßt ge¬ sehen hat. erneut die Behand¬ lung der Frage anzumahnen. Personalien. Paul Henckels ist nach Been¬ digung der Aufnahmen zu „Der Hexer" aus Wien wieder in Berlin eingetroffen. ten des Verleihers, die sich automatisch auf den Fabri¬ kanten auswirken. Wir schreiben das nicht, um Vorwürfe zu erheben, sondern lediglich deswegen, v/cil diese ganze Situation gerade augenblicklich zu einer Gefahr wird, weil sie di-; Ankurbelung der neuen P'oduktion stark beeinflußt. Man macht heute grund¬ sätzlich nur Geschäfte mit viel größeren Sicherheiten als noch vor ein paar Mo¬ naten. Diese Sicherstellung des Geldes in der Filmindustrie ist vielfach mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, weil die Potenz der einzel¬ nen Firmen durch die Prak¬ tiken der letzten Monate vor allem nach außen er¬ heblich geschwächt ist. Wir wissen, daß die guten Der RTV. für das Varictü- <abarett-Gewerbe im Kino. E‘ie Filmkammer des Berliner Arbeitsgerichts hatte sich am Montag mit zwei Prozessen zu beschäftigen, von denen jeder Beachtung beanspruchen darf. Im eisten Falle handelt es sich um die Klagen dreier Ar¬ tisten gegen die beiden Direk¬ toren des Hamburger „Roxy- Palast". Die Beklagten hatten die Kläger unter Zugrunde legung des Reichs-Tarifvertra¬ ges für das Variete- und Ka¬ barett-Gewerbe für artistische Darbietungen in ihrem Licht¬ spieltheater engagiert. Die Ga¬ gen sollten täglich zur Auszah¬ lung gelangen. Die Kläger haben ihrerseits den Vertrag fristlos gekündigt, da die Gagenzahlur.gen nicht pünktlich erfolgt seien. Sie verlangen die rückständigen Gagenbeträge. Die Beklagten wiederum be¬ haupten, schlechte Leistungen der Kläger, hierdurch hervor¬ gerufene Geschäftsschädigung sei Grund für Nichtzahlung. Die Verhandlung nahm einen sehr raschen Verlauf. Die Ver¬ treter beider Parteien erklärten sich vergleichsbereit. Dr. Died- rich als Vertreter der Beklagten deshalb, weil die Rechtsan¬ schauung seiner Mandanten irrig ist. Schlechte Leistungen berechtigen nicht zur Zahlungs¬ verweigerung. Im Vergleiche behielten sieb beide Parteien das Wider¬ spruchsrecht vor. Bei Aus¬ übung desselben soll in einem neuen Termine das Urteil ge¬ sprochen werden im Sinue der Klageanträge. Ist ein als Komparse angenom¬ mener Artist „Angestellter"? Hier handelt es sich um eine grundsätzlich bedeutsame Frage. Kläger ist ein Artist, Beklagte die Henny-Porten-Film-Produk- Der Kläger war für eine Reiterattacke bei den Aufnah¬ men zu dem Film „Königin Luise" für einen Tag als Reiter engagiert worden. Infolge des plötzlichen Ein¬ schaltens der Scheinwerfer scheute sein Pferd, durchbrach vier Menschenreihen. und schließlich stürzte der Kläger, kam unter das Pferd zu liegen und trug schwere Verletzungen davon. Infolgedessen konnte er nicht weiter mitwirken. hatte monatelang keinen Erwerb und auch, als er endlich mangel¬ haft geheilt, aus dem Kranken¬ hause entlassen wurde, war er im Sinne seines Berufs erwerbs¬ unfähig. Er berechnet eine finanzielle Schädigung von täglich 20.— bis 30.— RM, insgesamt einige tau¬ send Reichsmark, von denen er zunächst 500.— RM einklagt. Der Kläger meint, es handele sich nicht um einen Unfall im Sinne der Reichsversicherungs¬ ordnung; er stützt seinen An¬ spruch auf § 618 BGB., d. h.. er macht nicht die Berufsgenossen¬ schaft, sondern den Arbeit¬ geber haftbar Seiner Meinung nach, sei er nicht als Artist be¬ schäftig: gewesen, sondern als Komparse. Bei nur eintägigem Engagement sei er nicht als Be¬ triebsangehöriger zu betrachten. Die Beklagte bestreitet die Zulässigkeit des Rechtsweges, da er sich an die Berufsgenos¬ senschaft wenden müsse. Es liege ein reiner Betriebsunfall vor, für den sie nicht einzutre¬ ten habe. Auch habe sie alle vorgeschriebenen Vorsichtsma߬ regeln beachtet, so daß sie keinerlei Verschulden an dem Unfall treffe. Der Vertreter des Klägers (Croe von der IAL.) bat selbst um Klageabweisung, da ihm daran liege, mit Hilfe von ab¬ weisenden Urteilen aller In¬ stanzen eine Klärung des Be¬ griffs „Angestellter" herbeizu- Die Kammer unter Vorsitz von Amtsgerichtsrat Hilde¬ brandt wies antragsgemäß die Klage ab. „Der Kläger sei An¬ gestellter. Ob er Artist sei oder nicht, ob er eintägig engagiert sei oder länger, sei gleich¬ gültig. Der Prozeß wird weiter¬ geführt werden. Au* dem Arbeitsgericht Elemente unter den Theatc - besitzern alles daransetzc für das, was sie unterschri< - ben haben, auch einzustehe Aber man kann bei eim r generellen Beurteilung der Situation so, wie die Ding.- heute liegen, die Böcke ni r schwer von den Schaf«. • scheiden. Deshalb ist nur eine Äi - derung in der ganzen Situ; - tion und eine Stärkung d« 4 Vertrauens zu erwarte . wenn die Verbände sich ai f klare, präzise Bedingung« i einigen, die selbst dann h s auf das i-Tüpfelchen gehalt« i werden müssen, wenn s e die eine oder die ande' .- Seite als drückend oder u angenehm empfindet. Wenn wir uns zur Ve tragstreue im kleinen er - schließen und wenn wir üb r Differenzen nicht mehr mit einer Handbewegutg hinweggehen, wie das jet t vielfach der Fall ist, dai n wird auch das allgemei’ c Vertrauen wieder wachs« i. und wir werden zu geschä liehen Grundlagen komm« i. die uns in schwerster Z it wenigstens das Durchhalt n ermöglichen und die Sich« r- heit, daß wir bei einer K< i- junkturwende auch die gut n Jahre erleben können, > ie schließlich einmal auf * ie schlechten folgen müssen. Amerikanische Konkurrenztaktik Swan und McKinney sind >'■ nachbarte Kinobesitzer in os Angeles Swan senkte sei cf Eintrittspreis auf fünfzehn C nt. gegen McKinneys fünfundzv. n- zig Cent. McKinney erkl rte daraufhin, daß Damen bei >* freien Eintritt hätten, mit / nähme von Sonnabend und S< 'in¬ tag. S-van ging nun einen ro¬ ßen Schritt weiter: er verlult« 10 000 Karten, deren Vor-*'- ser er für zehn Cent ein ie& worauf McKinney bekannt ;ab- daß Swans Karten auch in sei¬ nem —- McKinneys — Tbc lt** Gültigkeit hätten. Und n“ s kommt Swan wieder dran Neuaufführung „Land des Lächelns" im Capitol Die Fmclka bringt den Tau¬ ber-Film „Land des Lächeln* als Neuaufführung am Mit*- woch, dem 1. Juni, im Capi 1°* am Zoo heraus. Kino-Konzerne in Kanad In Kanada gibt es zur 3t Kino-Konzetne, di« 300 besten Lichtspieltheater di britischen Dominiums betr V"r