Der Kinematograph (Mar 1907)

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No. 13. — Dflsaeldorf. ^ Königsberg L Pr. Bei der Ben-essung der an den KinematographenbLtrieb zu stetlenden polizeilichen Aniordertingen Uienuu die naciisteh::nden Oniadsätze. PQr die Räume, denen die Kir«matographen Aufstel- taug finden sollen, kommt ferner noch die Polizei\ erordnuug, be- treffend die bauliche Anlage and die innere Einrichtung von Theatern PP.. \ <,m 2ty. November IM» SgtrribeS«« «w ilmtsblatt Stttdc 48) in i ragc A. Qrundsfitzc iur Jen Ue trieb in Theatern und Versa nimluniisräiinii^n. 1. .\l8 Lichtquelle ist nur elektrisches Licht zoKnlassen. 2. Die intensiven Licht- und Wirmestrahlen sind durch matte oder undurchsichtige Scheiben abzuschw Sehen, welche zwiscbenge- schnltet werden, sobuM Jic Fllns iiii Zustande der Rahe sicii befimlcn, also nicht ab,;-.'A ickeli wer Jen. 3. W : Jt . ::iüc für die ekktnsclie BL-Icuchtiing sollen auf Taieln von unverbrenalichem Material montiert sein. 4. Pflr die Zuleitnng zum Belenchtungsapparat dirfen aar teüerte Leitungen verwendet werden. Dieselben afirfen nicht airf breau- barem Material anfliegen. Qegen die Berührung mit brenribareo Stiiifcii müssen die Leitungen durch Vcrlä;:en auf I'urzcllanisola- tureii oder in Ber>:mannröhren bezw. durch gleichwertiges Ma- terial gesichert aeia. 5. Das Film soll sidi aas einer völlig geschlossenen Metalltrommel abrollen. Die AnstrittsöBhang muss auch wSbrend der Vor- iiihrung so eng sca. dass ein Eindrincen fiaer Pia—e ia die rioniiiicl stei-. ausgeschlossen ist. 6. ' -i'-^j 1, I :!n soll zwangsliiufin in e.neü ebenialis voiii.; abgcsciiiossuiien Metallbehälter geführt weriien. Die Eintritts öffnug desselben muss ebenfalls auch während der Vorführung so eng sein, dass das Uadringea einer nainme in den Behälter ausgeschlossen ist Unmittelbar in der Eint'itts<>ffnung oder aber .nie)! :nnerlMlb des B-.'h:iUe'^ hinter der .iintrittsofinuns muss eine Transp' rtvorrichiung angebracht seil, welche den Pilm sicher in genau demselben Verhältnis in den BehSHer hmein- ffihrt. in welchem der Mim vorgefOhrt wird. Werden Aafvkdtelvorriditamea iaaerhalb <ter betr^eaüen Behälter benutzt, so mnas ausserdem die vorher beschriebene Transportvorrichtnng zum sicheren Einführen des Films in den Beh:ilier an;;ebracht sein. 7. In dem Vorführungsraum dürfen sich i>icht mehr Films befinden, als zu der Vorführung tatsachlich gebraucht werden. 8. Dekorationen oder sonst leicht brennbare Gegenstände müssen einen Abstand von 5 m von dem Apparat habeiL 9. Die den Apparat bedienende Person muss sich darüber ans weisen, dass sie mit der Bedienung des Ap,)aratcs und den dazu eriorderllchen Massnahmen vollkomn-cn vertraut ist. besonders ^|glich der Si«;l^heitsvorschrütea für el^trische Aalagea. 10. Damit die den Apparat bedienende Person den Beleuchter von eiaer eiiigetretenen Störung sofort benachrichtigen kann und damit die ^\ leJereinscba'.tunR der Beleuchtunusanlage herbe- iQliren kann, muss der Standpunkt des Apparates mit dem Be- leachter durch eine entsprechende Klingelicitung verbimden sein. Ow Beleuchter mnss dahin unterwiesen sein, dass er behn Er- tfiaka des KUngelzaicliaM sofort die Beleuchtung wieder ebizu- schalten hat. 11. Neben dem Apparat muss m greifbarer Nähe ein Eimer Wasser und Scheuerlappen vorgebaltep werden zur Löschung eines eventaeUea Brandes. 12. Die strikteste Beacbtaag der Boctinmiun^ der Polizeiverord- niB« vom as. n. 1899/29. 4. 18P1 §1 10^ 11. 12. 16. 17. 18, 19. 24, 26, 29. 31. 36, 38 wird zur Pflicht gemacht. B. f I r u n d s ä t z e für den Betrieb auf Jahrmärkten. 1. Benzinmotore zur Stromerzeusuns sind nicht gestattet. 2. LcAomobilen sind mit einem sicher wirkenden Funkenfänger zu versehen. Die Feaerungsfitfnting ist gegen die Zelte durch einen Be- können. Es ist an der heuerung stets ein Eime.- mit Wasser zum event. Loschen vorrätig zu halten. 3. Das beiuUen der Spiritus- oder^Petroleummotore dari nur bei Tage und wenn dieselben ausser Betrieb siäd erfolgen. Ein Vorrat dari maerhalb der Zelueibea aicbt aafl>ewahrt werden. 4. Die BediCMBK der Maschinen muss durch ein.- NUch\erst.ina:ice Person erfolgen, Jie sich \k .iiirenj der Zeit Jer \ orsteiluiuen nicht von der .Mascii.iie zu enttern<:n liat. 5. Die Kraft» bez«. Liclitcrzeugungsniasctunen müssen euien Mui- dfstab«ta«rt voa 5 ■ von ^ Zdten haben und dürfen an der Sette des Zngaufes zan Zelte nicht aufgestellt werden. 6. Zelte, in denen Vorfflbrurgen mit KinematograiAen erfolgeu. müssen aus feuersicher einpräpariertem Stofft bestehen. 7. Die Bestimmungen unter .\ sind sinngemäss anzuwenden. PIr Mcnd celtea die aater Königsberg L Pr. aageilhrtea Mruiidsütxe A aad & Ht zfltilreidie Beteiligung md dos lebhafte Unltresse, derer sich der JCmematograpb" im Laafe des I. Quartals zu er- freuen hatte, legen uns die Pflicht auf, unseren verehrten Preanden ..iid ü iinern aaf diesem Wege aaaerea verbind!ichsten Dank aus- zusprechen. I ile.chzeiiig beehren wir llll^ . itlicli, ii:ise:e . K .;i i ■ aui die rechtzeitige Erneuerung des .Abijnn'^nicnls / im be^or&te..eii^ den Quartalswechsel aufmerksam zu machen. Der Ordnung halber werden wir uns erlauben, den .Aboniie- mentsbetrag für üas II. Quartal mit aer ersten Apnliiummer des „Kinemaiuniapii" nach/iiialuneii, \ jiausticsetzt, dass di.!>ellitf nicht schon vorher Cinge^faitgcn bczw. nichts hierüber bestimmt sei. Üei V LI ;< ir 'hrliche Bezugspreis beträgt bei direkter Franko- ^^BsendHng Mk. IpO. Der «KiaenaMgraph" ist hn ersten Nachtrag der Post- /eitunss'isie vczei-'iiKt. Bestellungen werden von allen Postanstalten zum Pieise von Mk. 1,20 pro Quartal entgeKengenommcn. Zwedu regelmässiger Zustellung des. «Kinematograph** für reisende Qeschifte ist die Mitteilung des letzten Aofeathaltaortes an den X'erlag, hesw. woWa die Zeitschrift expediert «erde« soll, iinerlässlich. Da inioige der riesigen Nachiraue die im 1. Qaartal er- schienenen Nummern zum Teil vergriben siwl, kOanen Cinzel- NUmmern, soweit welche vorhanden, nur noch zum Preise von pro Stack Veifof des lÜMimrivgrapiL : ^ Aus der Praxis. ^ ^ j Leber das HemaleD von ProiekUonsbUdem enthalten lie .J^iiut. News" tobende, von Wall beirllväide jEMdSongen. Za amiifcenid gleichen Ergebnissen wie d<e Japaner, welche bekanntlich unCber- troArae Meister hn Kolorieren von Diapositiven sind, kommt man durch nachstehende .Methode: Man verwendet im schwarzen Grund« ton hervorgerufene f'latten, welche nur so weit cnfwickeh sein diirfen. Jass das Bild dünn, aber mit allen Einzelheiten sichtbar ist. Nötigenfalls muss man mit Ammoninmpersnltet abschwächen, tis nur ■Bcft aia nudi dbg BBOia WUi iai. TTi TTiMii Tiarifii r-