Der Kinematograph (January 1909)

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No. 106. Per Klnematograph — Düsseldorf. Also, das sind Tatsachen die nicht wegzuleuguen sind. Zum allein massgeltenden Kunst- und Sittenrichter ist der Polizeibeumtc im Durchschnitt nicht geeignet. Wenn nun die Zensur durchgeführt werden und wenn sic läuternd wirken, sowie das Gedeihen der Kino-Industrie und der Kino-Theater fördern soll, so muss sie anders gestaltet werden Ganz ausschalten lässt sich die Polizei nicht, aber e i n einziger höherer Beamter und zwar derjenige, der die umfassendste Bildung Itesitzt. würde vollauf genügen, dann würde ich Vorschlägen, einen akademischen Künstler, Maler oder Bildhauer in «iie Kommission zu berufen, der soweit es sich nicht um Naturaufnahmen handelt, das Gebiet der künstlerischen Freiheit gegebenen¬ falls zu wahren hätte. Für die Wahrung des dramati sehen Gebietes wäre ein Schauspieler erforderlich, der. falls sich einmal Gelegenheit bietet, nacliweisen könnte, dass Szenen, wie sie das betr. Bild zeigt, in unzähligen dramatischen Stücken existieren. Auch die T a g c s n r e s s e müsste herangezogen werden. Die Mitwirkung der Schule und Kirche, soweit die letztere Kinfluss auf die erstere hat. wäre nur dann wünschenswert, wenn man Herren findet, die eine Darstellung auch nach ihrem erzieherischen Werte zu würdigen verstehen, die sogenannte ..Abschreckungs¬ theorie' beherrschen und vor allem im Amte, sich auch noch Sinn für Humor bewahrt haben. Dem Manne der Praxis, der jetzt gar nicht berücksichtigt wurde, dem K i n c m a t o i; r a p h c n b e s i t z e r. ist aber ebenfalls Sitz und Stimme einzuräumen und zwar so, dass er nicht ohne weiteres überstimmt werden kann. Ein weiterer Uebelstand ist. dass die Prüfung nicht an einer Zentrale erfolgt. Es kann Vorkommen — und kommt vor, — dass ein Bild hier erlaubt und dort verboten wird. Mit dem Ankäufe des Firns muss auch der freie und überall ungehinderte Gebrauch gewährleistet sein. Das ist für Erzeuger wie für den Käufer eines Films gleich notwendig Ist ein Film nicht für alle Orte frei, so leidet nicht nur der Absitz, sondern es entstehen auch in fast allen Fällen Dif¬ ferenzen, welche stets unangenehm sind. Ob der neue Entwurf des Urhebergesetzes auch die Films speziell berücksichtigt, ist mir nicht bekannt Sollte dies nicht der Fall sein, so wäre ein einmü¬ tiges Vorgehen der beteiligten Kreise zur Erreichung dieses Zweckes notwendig. Bisher war der Schutz nur relativ, denn da man bei Erlass des jetzigen Gesetzes die Films überhaupt nicht kannte, so rechnet man sie kurzweg zu Erzeugnissen der Photographie und sie unter¬ lagen auch den eng gezogenen Begriffen für dieselbe Ge¬ lingt es aber, die spezielle Berücksichtigung zu .erreichen, so gestaltet sich die Sache nach meinem Dafürhalten wesentlich anders und namentlich freier. Man wird zunächst zwischen Natur- und will¬ kürlich gestellten, also künstlichen Aufnahmen zu unterscheiden haben, resp. auch unterscheiden. Nun nehme man einmal eine Szene im Seebade, die in allen Fällen ein wirkungsvolles und überall gern Besehenes Bild erzielt Solche Aufnahmen existieren selbstverständ¬ lich und sie werden auch in Zukunft geschaffen werden. Nun kann es Vorkommen, dass einmal eine etwas gewagte, aber ganz unbeabsichtigte Situation mit aufgenommen wird, welche der, welcher die Aufnahme bewirkt hat, gar nicht einmal gesehen hat. Dergleichen kommt, wie ich in meiner früheren langjährigen Amateurpraxis mehr als einmal beobachtet habe, häufig vor. Es kann also eine solche Situation zur eigenen, manchmal recht zweifelhaften Ueber- raschung erst bei der Fertigstellung zutage kommen. Wenn sich bei der Zensurvorführung etwa Schwierigkeiten ergeben, so lassen sich dieselben weit leichter beheben, denn was nicht direkt beabsichtigt war, ist niemals anatössig. Bei willkürlich hervorgerufener Situation, also den jetzt gebräuchlichen tragischen und komischen Szenen, hätte mau es dann auch in der Hand, wenn die Bestim¬ mungen des Gesetzes und die Anforderung einer Zensur- Zentrale, eine solche wird ja früher «»der später einmal geschaffen werden müssen, genau präzisiert sind, alles zu vermeiden, was den Bestimmungen zuwider läuft und — wenn jemand bewusst und wissentlich dagegen sün¬ digt . nun, dann hat er eben die Verantwortung zu ül»er- nehnu-t. < . R. H. Kongress-Berichte. ii. 2. Tag. Mittwoch, den 23. Dezember. In der nur sehr schwach besuchten Versammlung die der Vorsitzende um 11* 4 Uhr eröffnete. wurden Zweifel laut, in Anbetracht «1er wenig besuchten Versammlung verhandeln zu können. Herr Hansen (Hbg.l kritisierte, dass die Vorarl>eiten zu dem Kongress nach allen Seiten zu wünschen übrig Hessen. Selbst Referenten wären zu wichtigen Punkten der Tagesordnung nicht ernannt. Er stellte den Antrag, alle diejenigen Beratungen zu vertagen, wo Referenten nicht zur Stelle. Der Vorsitzende Herr Busch Itedauert«. diesen Tad«‘i nicht zurückweisen zu können, da der amtierende Vorstand nicht die Zeit gefunden halte, alles in der Weise zu erledigen, wie es der Sachlage nach zu wünschen gewesen. Herr .lensen (Hbg.) unterstützt den Antrag Hansen und bi'tet sofort, den Punkt der Tagesordnung: Gründung eines Kinematographen-Bundes zur Beratung zu stellen. Eine, aus diesem Antrag hervorgegangene Debatte wird immer erregter, da hier Berlin und Hamburg sieh diametral gegenül>erstehen. eröteres will Vertagung, die Hamburger Beratung des Antrages, der schliesslich zur Annahme gelangt. Herr Hansen eröffnet die Debatte mit dem Hinweis, dass bereits in Hamburg gelegentlich der ersten Kino-Ausstellung ein Bund in Hamburg gegründet sei. der bereits eine Reihe von Erfolgen zu verzeichnen habe Trotzdem liege es ihm fern, für Hamburg zu agitieren. Er habe nur das eine im Auge, eine Zersplitterung zu vermeiden und. da im Gegensatz zu Berlin der Hamburger Kongress seine Ziele klar dargelegt habe, im Gegensatz zu dem idealen Bestreben des Herrn Rektor Lemke, welcher von der praktischen Kinematographie zu wenig Verständnis besitze. Rektor Lemke legt hiergegen Verwahrung ein. Er glaube durch seine Reisen nach «len verschiedenen Iäindern. wo er die Kinematographie praktisch studiert habt-, diesen Vorwurf nicht zu v rdienen Ein Kincmato- graphen-Bund sei nur in Berlin. d«w Hauptstadt des Reiches, dem Sitz aller Behörden, möglich Die Hamburger Aus¬ stellung sei in ihren Erfolgen ohne Wert gewesen, keines¬ falls verdiene Berlin den Vorwurf, die praktischen Seiten der Kinematographie ausser acht gelassen zu haben. Herr .lensen hebt hervor, «lass der Hamburger Bund durch Herausgalx- einer I.r< »schüre. die die Grund- ziige und Bestrebungen des Bundes enthielte, sowie durch Rechtsschutz, die er seinen Mitgliedern gewähre und schon wie er nachweist, erfolgreich gewährt, gezeigt habe, dass er praktische Ziele verfolge. Alle Verhandlungen, die er hier beigewohnt, tragen unfertiges, dilettantisches an der Stirn. Herr Baruch (Hbg.) verkennt nicht, dass der Hamburger Bund noch weiter liegende Ziele zu erstreben suche. Hierzu gehöre, dass iu gr«»sseren Orten Deutschlands