Der Kinematograph (July 1909)

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Der Kinematograph — Düsseldorf. No. 132. vergritssem, uiul dass Kämm-, die an der Maschine mit der Lupe untersucht werden wollen, auf der Schaltfläche als recht störende Fehler erscheinen. Kommt nun der Film schon nach links und rechts schwankend i die Zahnrad maschinerie, so kann letztere nicht imstande sein, diese Xeltcnbewegung vollständig aufzuhehen. elien weil iukIi • in Spielraum für solche B<-wegungen vorhanden ge¬ blieben ist. Wir würden auf diesen Ucltelstand nicht aufmerksam machen, wenn wir uns nicht durch die praktische Beob¬ achtung überzeugt hätten, welche unangenehmen Folgen das ungenaue Kotieren der Spulen hat. Darum achte man auf diese scheinbar untergeordneten Teile des Mechanis¬ mus Und man wende seine Aufmerksamkeit beiden Spulen in gleicher Weise zu. Schon lieim Ktnkauf ülterzeuge man 'ich. ob ihre Drehungsverhältnisse exakt sind: dann geh« man schonend mit ihnen um; sind sic aber «loch verbogen, so lasse man den Schaden alsbald von kundiger Hatul rejiarieren. damit die Zuschauer nicht ülier ..unruhige Bilder" klagen. Man bedenke stets: die (ivgner des Kinetnatograplien führen immer den Umstand ins Treffen, «lass «las Flimmern «ler Bilder die Augen zu sehr angreife. Auf diesen Vorwurf muss geachtet werden! Kr wirft di«- Kin«-mat<-graphic mcht um; aber es muss allerdings immer mehr umi mehr gelingen, ihn zu entkräften, l’ntl in diesem Sinne wird vielleicht au«*h vorst«-lu*it«l«- Anregung aufgenommen -v«-nl«-n H B U/ann gilt ein Unfall als „Betriebsunfall“? Von K«sehtsanw'alt l>r. A. Damit ein Unfall rechtlich als ..Betriebsunfall" he- haiulelt werden kann, müssen eine Reihe von Votaussetzun- geu vorliegen, «larunter aiu-h sol«-i»e. «lie in «ler P«-r- '"nlichkeit «k-sjenig*-n liegen. der den Unfall er- leiilet. D«*m Nicht Juristen fällt *-s in «ler Regel schwer, aus dem Re«-htssatz auf «len einzelnen Fall zu sch ressen, als im einzelnen Fall, naelulem er ihm in juristischer Be- l«‘uchtung vorgeführt w«»rden ist. einen Re«-htssatz zu sehen. Darum mag der Erörterung «ler Materie «ler praktische tall vorausgeschi«-kt wertlen, der zu ihr die Veranlassung bot. Ein Tischlermeister üfiergab einem anderen Tischler¬ meister Fensterholz zum Zusehnekien mit der Bandsäge. Nennen wir «len Krsteren — «ler «len Auftrag gab X und den Li-tzteren - «ler den Auftrag annahm V Es wunie vereinbart, dass das Fensterholz bis zu einer bestimmten Zeit fertig sein müsse (weil es von X gebraucht würde). N begab sich aus Werk mit seinen Gesellen. Jetzt er- krankt«*n zwei Uesellen untl Y konnte Ersatz nicht bekom¬ men. Er teilte «k-shalb seinem Kollt-gen X mit. «lass er das Holz nur fertig zuschneiden könne, wenn X selfier die B«dienung der Sagemaschine übernähme. X fing •um in der Merkstatt tles Y an, selber mit der Säge zu arbeiten. Dabei geriet er mit «ler Hand in die Masi-hine und zog »ich eine schwere Verletzung zu. Der Verletzte machte Ersatzansprüche geltend, diese winden jedoch st>wohl vom Landgericht (Hannover), als vom Oberlandes¬ gericht (Olle) abgewieseu. Mit vollem Recht. Die Urteilsgründe interessieren an dieser Stell«- nur. *>weit sie «lie Frage untersuchen, ob zwischen den beiden Tischlermeistern ein Dienstvertrag zustande gektnninen ***• Diese Frag«*, deren Bejahung «lie Voraussetzung für die Annahme eines „Betriebsunfalls" im Rechtsiun*- ge¬ wesen wäre, wurde verneint. Die (Iriuule führen. I*urz zusammengefasst, über diesen Punkt etwa folgen¬ des aus: Zunächst war zwischen «len beiden Tischlermeistern ein s«.genatmt«-r Werkvertrag zustande gekommen, «•s hatte nämlich \ sich \erpfU*-htet. g«-gen Bezahlung «las Holz fertig zuzuschneiden. Ein Werkvertrag unter- x heklet sieh vom Dienst vertrage dadurch. dass es beim I Heilst vertrag auf «lie Arbeit . heim Werkvertrag auf «len Arbeitserfolg ankommt B«-auftragt der Patient einen Arzt, so liegt ein Dienst- vertrag v«tr. «letm «ler Arzt muss auch bezahlt wen len. werui seine Tätigkeit keinen Erfolg hatte und der Patient stirbt. Beauftrag*- ich meinen Sc-Üneider eine Hose anzu- f«-rtig*-n. s«i brauche ich eine unfertige Hose, die mir «ler Schneitler mit der Erklärung üherbringt. er halte keine Lust ste fertig zu machen mul verlange Bezahlung seiner bisherigen Tätigkeit, nicht anziuiehmen untl zu )*-zahlen. deiui nur auf «len Arbeitserfolg, also «lie fertige, gut pass«-iule Hitse. kommt «*s an. Es war also zunä«-hst ein \\ «rkvertrag zustande gek«»nimen. bei dem X bezahlen und \ arbeiten sollte. Später kan «-in Mietsvertrag zwischen X iu»«l Y lieziiglich «ler Sägemasthine zustande. Im Yolks- mutule würde man wohl nicht vt>r. Miete, stmdem von Leihe reden. lh-r Jurist versteht unter Miete die entgeltliche Ueberlassung «-hier Sache zum («ebraueh. «mter Leihe «he unentgeltliche. Eine Leihbihlkit x k .verleiht" also juristisch keine Bücher, sondern „vermietet ' welche. Im vorliegenden Falle war ein«- Ents«-häiligung fü- «he Benutzung der Säge durch X ver* uifiart worden. Dagegen war ein „Dienst - vert rag“ iks Inhaltes, «lass etwa X als Angestell¬ ter tles Y sein eigenes Fensterholz gegen Bezahlung zusch neiden sollte, nicht zustande gekommen Einen ..Betriebsunfall" kann aber nur der Arbeiter und Betriehs- beamte «Heiden, nicht jeder Beliebige, der in dem Betrieb sieh irgendwie betätigt, wenn auch, wie im vorliegenden Fall, auf Grund einer Vereinbarung mit dem Betriebs- inhaber. Internat. Photographische Ausstellung Dresden 1909. Original bericht. I. \Y«.hl selten hat eine Spezial-Ausstellung s«t allgemeines und st> grosses Interesse gefunden, wie «lie Anfang Mai in Dresden eröffnete ..lphad' . l>ies ist auch leicht erklärlich, denn die Photographie ist lange nicht mehr die Domäne der vulgären Berufsleute, «lie auf Bestellung kleine oder grössere Porträts anfertigen oder der soge¬ nannten Amateure, «lie wild darauf l«ts knipsen und alles, was ihnen vors Objektiv kommt, auf «lie Platte zu )Minnen suchen, sie ist vielmehr eine ernste Kunst sowohl für Fachleute wie für Amateure geworden, ja sie ist. in erster Linie dank tk-r ausserordentliehen Tätigkeit strcln-mler Amateure, in alb* Berufszweige und insbesontlere in alle Wissenschaften s»> intensiv eingedrungen und hat so Grossartiges geleistet, «lass man ihrer nicht mehr entbehren mag und nicht mehr entbehren kann. Sie hat sieh somit zu eüicm Kultur-Faktor ersten Ranges entwickelt. Da alle bisherigen ph«>t«>graphis«-hen Ausstellungen mehr oder weniger nur reine Fachausstellungen auf tiiesem oder jenem Gebiete repräsentierten, war cs an der Zeit, in «•hier I uteruati«>nalen Ausstellung ge wisse rmassen eine General-Inventur der gesamten Photographie in allen ihren Verweutlungsarten zu schaffen. In «k-r I>restiner Ausstellung ist «lies über Erwarten vortrefflich ge¬ lungen. Durch ausserordentliche Bemünungeu und nicht zum minderten durch reichliche staatliche l nterstützungen ist ein gesamter Ueberbliek auf dem Gebiete der Photo-