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No. 189. Der Kincmatograph — Düsseldorf. Lustbarkeitssteuer und Kinematographen Vorstellungen. Den ..Mitteilungen der Zentralstelle des Deutschen Städtetages“, 11, No. 13. 1910, entnehmen wir folgende I Erlegungen: „Ueberell. namentlich in den grösseren Städten, macht sich ein ausserordentliches Anwachsen der Kinc- matographentheater bemerkbar. Vielfach ist schon auf den schädlichen Kinfluss aufmerksam gemacht worden, den diese Unternehmungen in sittlich r Beziehung auf die .lugend ausüben, denn ihr Publikum besteht luuiptsächlich aus schulpflichtigen und hallierwaclisenen jungen Ix-Uten. Von schulärztlicher Seite wird ferner hervorgehoben, »lass der stundenlange Aufenthalt in den dunklen Räumen und das fortwährende Anschauen d-r flimmernden Bilder eine ausserordentlich schädliche V\ irkung auf die Augen ausübt. Daher ist von Kreisen, die der Jugend- und Für¬ sorgeerziehung nahestehen, schon vorgt-schlagcn worden, durch strenge Steuermassnahnieu die Ausbreitung der Kine¬ matographen zu hindern oder sie gänzlich zu unterdrücken. Eine derartige Erdrosselungssteucr ist natürlich nicht dis- kutuliel. hier soll nur vom fiskalischen Standpunkt aus die Berechtigung und Möglichkeit einer Steuer erörtert und vor allem gezeigt werden, wie weit iilx-rliaupt schon eine Be¬ steuerung der Kinematographen durchgeführt ist. Eine einseitige Besteuerung der Kinematographen ist bisher wohl noch nirgends vorgenommen worden, we¬ nigstens ist kein derartiger Versuch liekannt. Lediglich durch die Lust barkeitssteu -r werden sie heran¬ gezogen. Diese Steuer wird in der Mehrzahl der Verbands¬ städte erhoben. Nicht erheben sie: von den preussischen Mitgliedern nur Berlin. C'harlottenburg, Hanau. Inster¬ burg, Lichtenberg b. Berlin. Osnabrück und Schöne borg: von den bayerischen erhellen sie nicht nur Bamberg und Kaiserslautern, von den elsass-lothringischen Colmar und Metz. In den thüringischen Städten werden nur Abgaben von Tanzvergnügungen, und zwar, wie die Lustbarkeits- abgaben in fast allen nichtpreussischen Städter. zur Armen kasse erhoben. Baden, Württemberg und Hessen kennen keine Lustbarkeitssteuer, doch ist in Hessen eine Regierungsvorlage betr. Einführung einer kommunalen Billettsteuer stieben in der Zweiten Kammer angenommen worden. Zu einer beachtenswerten Einnahmequelle ist die Steuer ülierliaupt nur in den preussischen Städten ge¬ worden. sowohl durca die Art ihrer Erhebung wie durch die Höhe der Sätze. Denn während sie sonst ülierall zu recht geringen Sätzen in der rolieren Form der Pauschal¬ steuer erhoben wurde, haben doch schon 20 preussische Städte, zu denen auch BromlxTg. Göttingen, Herford. Hildesheim, Kiel. M.Gladbach, Neuss, Posen und Stettin gehören, die viel ertragreichere Billettsteuer eingeführt; in Essen und Königsberg i. Pr. ist ihre Einführung beab¬ sichtigt. Ausser in Prcussen bestand die Billettsteuer bisher nur in Strassburg im Eisass (seit 1903). wo Lustbarkeits- steuom schon seit dem Jahre 1797 erhoben werden. Am 1 April dieses Jahres ist sie in Dresden eingeführt worden. Auch die bayerischen Städte sind durch Ministerialerlass unter Hinweisung auf das preussische Beispiel zur Ein¬ führung der Biilettsteuer angeregt worden, hauptsäehlieh mit Rücksicht auf den Ertrag, der z. B. im Jahn- 1907 auf den Kopf der Bevölkerung in Nürnberg 2 Pfg.. in Düsseldorf aber 130 Pfg. betrug. Seit kurzem haben denn auch Augs¬ burg und München Biilettsteuer. Der Hessische Rillt tt- Steuergesetzentwurf ist bereits oben erwähnt. Jedoch wird die Form der Pauschalsteuer durch die Biilettsteuer nicht beseitigt, vielmehr tritt sie überall subsidiär an die Stelle der letzteren in den Fällen, wo keine Billetts ausgegeben werden, was bei vielen Lustbarkeiten der Fall ist. Von diesen, deren Natur auch sonst eine regelmässige Kontrolle der Einnahmen oft u > möglich oder jedenfalls zu kostspielig macht, werden feste, im voraus zu entrichtende Sätze <r- hoben. Es sollen elien alle Arten von Vergnügungen erfii—t werden entweder durch die Billett- oder durch die Rausch.J- steuer. Nur Frankfurt a. M. hat lediglich eine Bill.it- stcuer für Theater- und Kunstreitervorstellungen, deren Ausdehnung auf alle übrigen Lustbarkeiten aber beub- sichtigt ist. Für die Höhe des Pauschales gelten folgende Gesichts¬ punkte: I. Die Höhe des Eintrittsgellles. 2. der zu > wartende Gewinn. 3. die voraussichtliche Zahl oder die Lclx-nslagc der Teilnehmer. 4. die Dauer der Veranstaltung. 5. die Grösse des Raumes, li. die Zahl der Plätze. 7 <li~ Zahl der mit wirkenden Personen. 8. die Belästigung der Nachbarschaft. Meistens ist der Magistrat berechtigt, filier die Hölte und Erhebung der Steuer mit den Unternehmern Vereinbarungen zu treffen, insliesondere über ein Mona - Vierteljahrs-, Halbjahrs- oder Jahrespauschale. Was ilea Kreis der liesteuerten Lustbarkeiten anbetrifft, so zählen einzelne Steuerordnungen (z. B. Barmen, (’öln, Crefeld, Duisburg) fast alle vorkommenden Arten von Lustbarkeiten auf und bezeichnen sie als steuerpflichtig, andere drücken sich sehr allgemein und unbestimmt aus ( und ähnlich (..oder dergh“). Ersten' nennen natürlich auch die K i ne¬ in a t o g r a p li e n , während sie bei letzteren, wo *ie wohl meistens auch von der Steuer getroffen werden, viel¬ fach nicht erwähnt wenlen. In der folgenden Zusammenstellung werden aus Stcner- ordnungen ersterer Art die Steuersätze für KirtetnatograplhH mitgeteilt (pro Tag bezw. Vorstellung) • Biilettsteuer (B) un.l sulisidiäre Pauschal-teuer (I*). Augsburg : iB) Bei einein Billettpn-is l>i- I Mk. O.U5 \ik.. für jede weitere angefangene I Mk = 0.05 Mk. (I*) 3 Ins I" Mk. Barmen : (B) Bei einem Billettpreis bis 0.50 Mk. 0.05 Mk.. für jede weitere angefattgetie 0,50 Mk. 0.05 Mk. (P) '• bi* I« Mk Bromberg : i B> wie Barmen (P) 3 bi* loO Mk. Ca Hse I : (B) Bei einem Billett preis von ülier 0,25 Mk. bi* I Mk. 0.05 Mk.. I Mk. bis 2 Mk. 11,10 Mk.. 2 Mk. o.*» Mk. <P) 1 bis IM Mk. Cö I n : (B) wie Barmen. (I*) Bis IOO Plätze 3 Mk.. bi* gl Mi l nc 5 Mk.. bi* 350 Plätze 7 Mk. Je 3 Stunden gelten als ein. \ r Stellung. Kür je weitere 150 Plätze 2 Mk. Steuer tuelir. Crefeld : (B) wie Bannen. (Pi Bis 200 Plätze IO Mk bä 400 Plätze 15 Mk.. bis «OO Plätze 2t» Mk. Kür je weiten- 200 Plättr 5 Mk. mehr. Duisburg : (B) .V\, des Billettprcise* auf 0.05 Mk. nach '«■" abgerundet, mindestens aller 0.05 Mk. (P) 5 bis 30 Mk. «I' r monatlich 50 bis 150 Mk. (nach Massgals- verseilirdener .. oben angeführter (iesichtspunkte). Düsseldorf : (B) wie Barmen. (P) 1 bis 25 Mk. K I b e r f e I d : wu- I »usseldorf. Hagen : (B) Bei ein.tn Billettuni* von 0.50 Mk an nach oben abgerundet. (P) I bi* 30 Mk. Hamm: (B) wie Barmtn. (P) Bei einem Eintritts]in-i* J** 0,50 Mk. - 2 Mk.. von 0,50 bis 1 Mk. 4 Mk.. darülier *> Mk. Hannover:' (B) Bei cintin Billettpreis \<>n U,5t» bis 2 Mk- 0.05 Mk.. iib» r 2 Mk. 0.10 Mk. ( P) 0.50 bis 3t» Mk. Herford : (B) Billettpreis bis 1 Mk. 0.06Mk.. 2 Mk. c P Mk.. bis 3 Mk. 0.20 Mk.. darüber 0.30 Mk. (P) 2 bi* 5 Mk. H i 1 d e s h e ■ m : B) Bei ein« m Billettpreis bis 1 Mk. <>.05 Mk- von 1 bis 2 Mk. = 0.10 Mk.. von 2 bis 3 Mk. = 0.15 Mk.. «w f 3 Mk. = 0.20 Mk. ,P) Bei freiwilligen Beiträgen des Besuch«» 1 Mk. Eint ritt.*imis bi» 0.20 Mk. 2 Mk.. von o.g<> MK bis 0.50 Mk. = 3 Mk.. über 0.50 Mk. 5 Mk. Kiel: (B) Bt i eintiu BüU tt]ireäi bis l Mk. 0.06 Mk., bi* 2 Mk 0,10 Mk.. für jede weiten- angefangene 1 Mk. - ".I" (P) I bis 30 Mk. München: (B) Bilk-ttpren bis I Mk. 0.05 Mk.. für je«* weiten- aiigefangcnc Mk. 0,05 Mk L bis ■' ilarüls-r jür jede «reite M. (ilsdbaeh : wie hartnen. Posen : (B) wie Augsburg. (P) 3 bis 2o Mk. Stettin: (B) Bei einem Billettpn-is von 0.25 bis 0.05 Mk.. für jede weiten- 0.50 Mk. 0.05 Mk. trittspn-is bis 0.50 Mk. 2 Mk.. bis I Mk. H Mk. In Dortmund unterliegen Küu-iuatngraphcn ohne *' u< sicht auf die Hölte dea Kintrittspn-ises der Bilk-ttsteuer, und ** Jiro Person 0,05 Mk. _„_ 0.20 Mk- * 0,10 Mk. (P) 2 bis 2<» Mk. ’ 5 Mk.. ilsruket . Kü<*