We use Optical Character Recognition (OCR) during our scanning and processing workflow to make the content of each page searchable. You can view the automatically generated text below as well as copy and paste individual pieces of text to quote in your own work.
Text recognition is never 100% accurate. Many parts of the scanned page may not be reflected in the OCR text output, including: images, page layout, certain fonts or handwriting.
Seite 14 No. 28 L ■ B • B Berliner von der Bundesleitung. So behauptete Herr Winter! Ordentlich warm wurde einem unter dem Brustfleck, als Herr Winter dann auf die Niederträchtigkeit der Fachpresse in der bekannten Affentheatergeschichte zu sprechen kam. Alles ist verlogen! Nichts ist wahr, was die „UchtblldbOhne“ und die andere Berliner Fachpresse darüber geschrieben und deshalb habe ich auch jede Er¬ widerung unterlassen, so sprach der Verleger und Redakteur Chr. Winter. (Und Ihr geschmackvolles Inserat „Große Affen* in No. 25 Ihres Berliner Reklameblattes — ist das kein per¬ sönlicher Angriff?? Antworten Sie jetzt Herr Allerweltsmann! Die Red.) Also sprach Herr Christian Winter aus Düsseldorf! und als er geendet, da er¬ tönte - ein einziges halblaut gesprochenes „Bravo“! — und sonst eisiges Schweigen. Dann erhob sich ein Mutiger - Kollege Rüger aus Merseburg — der Diskussion verlangte, bevor man das etwas vorzeitig beantragte Vertrauensvotum für den ver¬ folgten armen Reisenden aus Düsseldorf, Dortmund, Münster, Berlin erteilte. Und auf Rügers Veranlassung erhob sich eine in unserem Verein wohlbekannte Persönlichkeit, einer unserer Mitbegründer, Herr Wallner, der jetzt leider in Berlin seinen Wohnsitz hat. Punkt für Punkt trat er Herrn Winter entgegen und warm trat er für die Berliner in der Bundesleitung ein, ständig unterbrochen von den Zwischen¬ bemerkungen des gemarterten Messias. Die im Gegensätze zu Winters selbst¬ verherrlichenden Worten rein sachlichen Ausführungen dieses Redners verfehlten nicht, tiefen Findruck zu hinterlassen, wenngleich sie nicht verhüten konnten, daß Herr Chr. Winter ein Vertrauens¬ votum mit 16 von 20 Stimmen erteilt wurde — in offener Abstimmung! — (Ein kolossaler Sieg! Die Red.) Aber eines muß hier konstatiert werden! Das Vertrauensvotum war wohl weniger ein solches für Herrn Christian Winter persönlich als der Ausfluß all¬ gemeiner Friedensliebe, der die Anwe¬ senden veranlaßte auf diese Weise der unerquicklichen Debattte ein Ende zu bereiten. Von welcher Seite immer wieder neue Zwistigkeiten und Schwierig¬ keiten für die Fortentwicklung des Bundes entstehen, darüber ist man in Kino¬ kreisen durchaus nicht unklar.“ Wir danken dem Einsender für seinen Bericht und bedauern sehr, daß wir bei der so interessanten Sitzung nicht ver¬ treten waren. Hätten wir gewußt, daß die Versammlung öffentlich war, wäre unser Redakteur sicherlich zu derselben erschienen. Die Anzapfungen des Herrn Winter hätten dann die* gebührende Zu¬ rückweisung erfahren; Che Red. □ focHttlidws. □ „Eclair“ G. m. b. H„ Paris. Die bekannte Pariser Film-Fabrik „Eclair“ hat infolge Ausdehnung ihrer hiesigen Geschäfte in Berlin, Friedrich¬ straße 12 eine eigene Filiale eingeriditet und die Leitung derselben Herrn F. Rudolf Schulz übertragen. Direktor Schulz ist seit Jahren in der Branche tätig und dürfte daher am besten in der Lage sein, die Kundschaft in fadi- männisäer Weise zu bedienen. Die Firma „Eclair“ hat besonders in jüngster Zeit vorzügliche Films ediert und den Betrieb selbst vergrößert, sodaß man die Einrichtung der qjgenen Filiale in Berlin unter bewährter Leitung nur be¬ grüßen kann. □ Patentmarkt □ Wissenswertes Ober französische Gesetzesbestimmungen. Die Fortschritte der deutschen In¬ dustrie haben die natürliche Folge, daß ihre Erzeugnisse sich von Jahr zu Jahr ein immer größeres Absatzgebiet erobern, und so haben namentlich die deutschen Handelsbeziehungen zu Frankreich in den letzten Jahren auf fast allen Gebieten einen sehr großen Aufschwung genommen. Mit dieser Tatsache haben aber nun auch gewisse Gefahren für den deutschen Handelstreibenden in Bezug auf die fran¬ zösischen Gesetze gleichen Schritt ge¬ halten, die wegen ihrer Folgen leicht ge¬ eignet sind, den deutschen Kaufmann empfindlich zu schädffr, falls er, meist in Unkenntnis dieser Gesetze, die_ be¬ treffenden Bestimmungen nicht beachtet. Es wird daher für viele interessant sein, über einige dieser Gesetzesvorschriften etwas näheres zu erfahren. Der scharfe Konkurrenzkampf und Wettbewerb auf fast allen Gebieten der Industrie hat es mit sich gebracht, daß die meisten Industriellen die Erzeugnisse ihrer erfinderischen Tätigkeit vor Nach¬ ahmungen und Mißbrauch durch Patent oder dgl. schützen lassen, und dies nicht nur in ihrem Heimatlande, sondern auch meist in allen für ihren Handel in Be¬ tracht kommenden Industriestaaten, und hierzu zählt in allererster Linie immer Frankreich. Zur wirksamen Ausbreitung und Bekanntmachung ihrer geschützten Fabrikate werden sie sich dann auch na¬ türlich/ neben den ev. auf diese Produkte in Ausstellungen usw. erhaltenen Me¬ daillen oder sonstigen Auszeichnungen, (deren Benutzung in einem späteren Ar¬ tikel zur Besprechung komöien wird) dieser Patente in ihren Reklamen be¬ dienen, und dem dadurch dokumentierten, alleinigen Ausführungsrecht gebührende Erwägung tun. Gerade hierin liegt nun unter Umständen für den Betreffenden die Gefahr, mit dem französischen Patent¬ gesetz in Konflikt zu geraten, da das¬ selbe für die Anpreisung derartiger Fa¬ brikate als unter Patentschutz stehend gewisse Vorschriften enthält. § 33 des französischen Patentgesetzes vom 5. Juli 1844 lautet nämlich: „Wer auf Schildern, Ankündigungen, Prospekten, Anschlagzetteln, Marken oder Stempeln die Eigenschaft als Patentinhaber in An¬ spruch nimmt, ohne ein gesetzlich er¬ teiltes Patent zu besitzen, oder, nach¬ dem ein früheres Patent er¬ loschen ist, oder, wer ein Patent besitzt, aber diese Eigenschaft oder sein Patent erwähnt, ohne daß er die Worte hinzufügt: „sans garantie du gouvernement“ (ohne Garantie der Regierung), wird mit einer Strafe von 50 bis 1000 Francs belegt. Im Rückfall kann die Strafe auf das Doppelte erhöht werden.“ Im allgemeinen genügt es auch, statt des oben zitierten Satzes: „sans garantie du gouvernement“, nur die Initialen S. G. D. G., dieser vier Worte anzu- fuhren. Die französischen Gerichtshöfe ahnden streng die Uebertretung dieser Vorschriften. Als Inhalt der bisher getroffenen gericht¬ lichen Entscheidungen lassen sich kuß folgende Vorsichtsmaßregeln auf stellen: 1. Handels- oder Reklamepapiere, die die Erwähnung eines französischen Pa¬ tentes tragen, müssen die Worte: „sans garantie du gouvernement“ oder die Ab¬ kürzung: S. 0. D. G. beigefügt werden, z* B. „Brevet S. G. D. G.“ 2. Die Benutzung des Wortes: brevet (Patent) ist nur für diejenigen Produkte erlaubt, die auch unter dem Patent ge¬ schützt sind, und müssen letztere aut den Papieren erkenntlich gemacht werden. 3. Handelt es sich bei den auf den in Frankreich vertriebenen Handelspa¬ pieren angegebenen Patenten nicht u® französische Patente, so sind die Worte. „brevetS ä l’ttranger“ hinzuzufügen, odw falls französische und Auslandspatenw erwähnt sind: „b r e v e t £ S. G. D- u en France et ä l’Etranger“. 4. Ist das französische P atent Ih v* loschen, so kann die No. desseioe , nebst genauem Datum hinzugefügt werden, aber es empfiehlt sich nie« sich noch auf solche Patente zu stütze Es ist den Beteiligten sehr zu e® pfehlen, diese Bestimmungen g en *!* h beachten, da sie sonst leicht in laufen, mit den französischen Genen in Konflikt zu geraten. Mitgeteilt von B. Bloch 4 fl. Haas, PatenJJfÄ toria 9, Rue Drouot 25. - Alle pateatrechtUchen and gwerblichen Hechte