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Seite 8 L • B • B daß er jetzt als bildlicher Beweis im „Gaumont -Journal“ durch die Lande geht und beweist, daß man in Hamburg eigentlich gar nicht so kampfwütig war, wie man vorher vermutete, nein, es sind trotz vieler vereinsmeierlicher Fragen auch praktische Dinge erörtert worden, unter anderem die internationalen Erschelnungs- daten der Filme. Es ist da ein Gebiet angeschnitten worden, das man in seiner Wichtigkeit und Größe nicht mal voll und ganz erkannt hat. In No. 36 der „L. B. B.“ berichteten wir damals im Bundesprotokoll über folgendes: „Herr Rosenblum-Berlin teilt im Aufträge des Fabrikanten-Verbandes mit, daß eine Firma in der Schweiz die für ihre dortigen Theater benötigten Films zwei Wochen spielt und alsdann als erste Woche nach Deutschland einführe. Dies sei dadurch möglich, daß die Sujets in der Schweiz 14 Tage früher als in Deutschland erscheinen. Durch dieses Vorgehen wären die Firmen in Deutschland bedeutend ge¬ schädigt. Der Fabrikanten-Verband wollte nun die Stellung der Ver¬ sammlung zu dieser Frage erfahren und wissen, welche Gegenmaßregeln zu ergreifen seien". Wir erhalten dazu von dem Inter¬ pellanten Herrn Rosenblum ein Schreiben, das wir hier vollinhaltlich abdrucken: „In der Nummer 36 vom 9. Sep¬ tember steht auf Seite 4 und 5 mein Name erwähnt und muß ich Einspruch dagegen erheben, daß ich die Aeuße- rungen getan hätte, die dort abgedruckt sind. Der Sinn ist so entstellt, daß das strikte Gegenteil heraus kommt, von dem, was ich gesagt habe. Ich habe den deutschen Käufern nur die Mitteilung gemacht, daß eine Schweizer Firma von den deutschen Fabrikanten verlangt, daß sie ihr 14 Tage früher als in Deutschland die Films er¬ scheinen, diese liefert. Von einem Schaden für die Fabrikanten könnte nicht gesprochen werden, da es denen ja gleich sein kann, an welchem Tage sie ihre Sachen verkaufen, aber die deutschen Käufer seien im Nachteil; dann habe ich in der Diskussion die Herren darauf aufmerksam gemacht, daß ein Verbot, die Films nach Deutsch¬ land zu bringen, gar nicht durchführbar sei, und daß ich den deutschen Käufern vielmehr rate, an die beiden großen Fabrikanten, die in der Schweiz ein Verleih-Institut halten, heranzutreten und sie aufzufordern, ihre Sachen nicht 14 Tage früher zu verleihen; dann würde nicht der Züricher Kunde ge¬ zwungen sein, früh er von den Fabrikanten die Films haben zu wollen. Ein Sperren der Lieferung von allen anderen Fabri¬ kanten, außer den zweien, die dort ihre Verleih-Institute ha¬ ben, oder auch nur das Androhen einer Konventional - Strafe würde eine Erdros¬ selung der Schwei¬ zer Käufer sein, der den zwei Fabrikan¬ ten den Weg frei¬ machte, direkt zu verleihen. Ich habe ferner daran die Be¬ merkung geknüpft, daß über den Umweg über die Schweiz die deut¬ schen Käufer über¬ rumpelt werden können. Ich erwarte, daß Sie diese meine Berichtigung an auf¬ fallender Steile pub¬ lizieren werden und zeichne Hochachtungsvoll Rosenblum“. No. 38 Unsere festliegende Stellungnahme iq dieser überaus wichtigen Frage der internationalen Erscheinungstage der Filtni soll hier an dieser Stelle nicht • breit er¬ läutert werden; wir behalten uns aber vor, dieser Materie in Ausführlichkeit bei gelegener Zeit näher zu treten. Man ersieht aber daraus, daß man im Bund anfängt, nicht nur Protokoll- Verlesungen, Statutenberatungen, Kassen¬ berichte und Vorstandsamtsbesetzungen auf die Tagesordnung zu setzen, sondern vor allen Dingen praktische Berufsange¬ legenheiten zu erörtern Unter den Aktualitäten dieser Woche ist bedauerlicher Weise auch noch ein Fall bemerkenswert, der ein trübes Schlag¬ licht auf eigenartige Geschäftspraktiken wirft. Der Fall, der uns von befreundeter Seite gemeldet ist, mutet so haarsträubend an, daß man ihn kaum glauben könnte. Wir drucken ihn hier ohne Kommentar ab, da er für sich selbst spricht: Leipzig, 16. 9. 1911. Sehr geehrte Redaktion! Hiermit erlaube ich mir, Ihnen von einer Affäre zu berichten, die Ihren Leserkreis sicher sehr interessieren dürfte. Für die Richtigkeit dieser Mitteilung übernehme ich die volle Verantwortung. Der Inhaber eines Kino- und Fix¬ geschäftes in Leipzig erhielt eines Tages folgende Postkarte von Herrn A. Schimmel, Berlin: Herrn A. D., Leipzig. Durch Zufall habe ich einen Film¬ auszug von Ihnen in die Hände bekommen. Dieser Abzug ist aber so miserabel gemacht, daß Sie sich blos damit blamieren. Ich könnte Ihnen vielleicht behilflich sein, daß ich Ihnen einen gebrauchten Ver¬ vielfältigungsapparat, die ja so wie so nicht teuer sind, abgeben würde, und bitte um Nachricht, ob ich Ihnen etwas offerieren soll. Berlin N.4 6.7.1911. Hochachtungsvoll Chausseestr. 25. A. Schimmel. Von diesem freundlichen Anerbieten hat Herr D. nun keinen Gebrauch gemacht. Nach Verlauf von 2 Tage" sandte Herr A. Schimmel eine zweite Postkarte folgenden Inhaltes: Herrn A. D., Leipzig. „Bei Prüfung ihrer Filmliste hat sich herausgestellt, daß Sie immerhin ein größeres Filmlager haben. Wollen Sie mir mitteilen, ob Sie Ihr Lager polizeilich gemeldet haben und Ma߬ nahmen für feuersichere Lagerung, da Sie immer eine große OefahJ- quelle durch Ihre Films sind. Bj® mir dies binnen 3 Tagen mitzuleiien» daß nicht erst Veranlassung £ e ' Ernemann- Aufnahme-Klno Für jedes Kino - Theater bedeuten Eigen - Kino - Aufnahmen von lokalem Interesse ein vollbesetztes Haus und großen Gewinn. Unser Normal-Aufnahme-Kino, Modell A (Preis nur 400 M.k) ist speziell für diese Zwecke konstruiert und denkbar einfadi in der Bedienung. Preisl. kostenlos. IMv. Ehmum H*6„ Paris nrt Drtstai 195. 1 1 i #