Licthbild-Bühne (December 1911)

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Seite 22 L • B ■ B No. 48 Behördliches. Zolltarifierung von Kinematographen-Apparaten nach Frankrolch. (Nachträglicher Zusatz zum Artikel: »Der Zoll auf kinematographlsche Erzeugnissesiehe No. 46. der »L. B. B.-) Nach der Anmerkung zu Tarif- Nr. 635 werden Kinematographen zum Gebrauch als Kinderspielzeug wie Spiel* zeug (Tarif-Nr. 646) behandelt. FQr die Unterscheidung von Kinematographen dieser Art von solchen zu gewerblichen Zwecken soll in erster Linie der Wert maßgebend sein. Danach sollen als Spielzeug solche Kinematographen an¬ gesehen werden, deren Wert 50 Frs. für das Stück (den Beleuchtungsapparat nicht mitgerechnet) nicht übersteigt. Solche von höherem Werte sollen nach Tarif-Nr. 635 verzollt werden. - Falls sich indes Zweifel erheben über den wirklichen Wert der zur Verzollung angemeldeten Apparate, können folgende Merkmale berücksichtigt werden: 1 . Die Spielzeug-Kinematographen werden be¬ trieben mittels Streifen von einer geringeren Breite, als sie die für die übrigen Apparate benutzten Films haben: letztere sind fast * unabänderlich 0,0348 m breit. 2. Die ersteren werden erleuchtet durch eine Lichtpuelle von geringer Stärke (Petroleum, Gas oder Acetylen ohne Sauerstoff), mit Ausschluss von großer Stärke wie elektrisches Licht, Sauer« und Wasserstofflicht, Sauerstoff¬ und Aetherlicht usw. Aus Esslingen. Der hiesige Gemeinderat hat be¬ schlossen, den Besitzern von Kinemato¬ graphen die Zulassung von schulpflich¬ tigen Kindern zu Vorführungen mit unge¬ eignetem Programm zu untersagen und die Befolgung dieses Verbots durch Polizeiorgane kontrollieren zu lassen. Dsr Totensonntag In Sachsen. Der Verband der Kinematographen- theater-Besltzer im Königreich Sachsen hat an den sächsischen Landtag eine Eingabe eingereicht, in der gebeten wird, für die Freigabe der kinematographischen* Vorführungen am Totenfestsonntag ein¬ zutreten, sobald diese Vorführungen ein dem Emst des Tages angemessenes Gepräge tragen. In der Eingabe wird begründend darauf hingewiesen, daß die Kinematographen-Theater-Branche in den letzten Jahren weit vorgeschritten, somit das Volkstheater der großen Bevölkerung geworden sei, und was künstlerische Darbietungen betreffe, mit jedem wirk¬ lichen revalisieren könnte. Die Kinema¬ tographie sollte künftig eine bessere Würdigung erfahren, als ihr durch die vom Fortschritt überholte Gesetze, die aus einer Zeit stammten, in der an Kinematographie kaum gedacht worden sei, zugestanden werde. Außerdem kommt der Sonntag für den Verdienst der meisten Kinematographen-Tneater- besitzer nur in Betracht, und weiter wird in der Eingabe auf die so große Opfer erfordernde Lustbarkeitssteuern und etwaige Stuhlsteuern hingewiesen. □□□□□□□□□□□□□□ Am 13. Januar erscheint der = große Reform-Film: ===== „Die Irrfahrten bes Obyffeus“ j • Preis 1350 Mark. ■ ! : ..... : Sämtliche Kinematographen - Interes¬ senten erhalten per Post eine hoch¬ interessante, lesenswerte Broschüre mit Circular - Anschreiben unter dem Signum: = „Vertraulich“ = □□□□□□□□□□□□□□ Reklame-Einschränkung für die ^ Leipziger Kino-Fronten. Der Rat der Stadt Leipzig hat an die Besitzer der Kinematographentheater Leipzigs folgende Verfügung erlassen: „Nach den bisherigen Wahrnehmungen wird bei den Kinematographentheatem die Reklame in einer Weise gehandhabt, die nach Inhalt, Form und Umfang über das Maß des Zulässigen wesentlich hinausgeht. Die Anbringung von Pla¬ katen, teils auf Papier, teils auf Leine¬ wand hergestellt, erfolgt, an den Straßen¬ seiten insbesondere, in solchem Umfange und in solcher Form und Art, daß nicht allein die Vorschrift im § 106 Abs. 2 der Verkehrsordnung vom 12 . Oktober 1907 - die Größe der Firmenschilder betreffend - verletzt wird, sondern auch eine Verunstaltung der Straßen und Plätze und vielfach der einzelnen Bau¬ werke im Sinne des § 1 des Gesetzes gegen die Verunstaltungen von Stadt und Land vom 10. März 1909 herbei¬ geführt wird. Aber auch in ethischer Beziehung hat die Reklame Anstoß erregt, denn der Inhalt der meist in grellen Farben gehaltenen Plakate, die unge¬ wöhnlich aufdringliche Form der Anprei¬ sung verletzen das 7 ethische Empfinden und wirken namentlich auf die Jugend verderblich. Eine solche Art der Reklame ist durch nichts gerechtfertigt und durchaus keine Notwendigkeit. Sic wird ihnen daher, zugleich für etwaigen Vertreter und Beauftragten, auf Grund der angezogenen landesgesetzlichen und polizeilichen Bestimmungen hiermit aus¬ drücklich verboten. Es dürfen also fernerhin Plakate oder sonstige Reklame¬ zeichen, die durch ihren Inhalt oder die Form der Anpreisung Anstoß erregen, oder durch ihren Umfang, namentlich an den Außenseiten der Gebäude, oder durch ihre Farbe oder sonstige Beschaf¬ fenheit verunstaltend wirken, weder naci der Straßenseite zu, noch an anderen dem Publikum zugänglichen Stellen angebracht werden. Jeder Fall der Zu¬ widerhandlung wird mit 30 M oder 3 Tagen Haft bestraft werden. Zugleich wird ihnen zur Pflicht gemacht, ihren etwaigen Nachfolger im Besitze des Theaters von dem vorstehenden Verbote in Kenntnis zu setzen . 0 Regierungsbezirk KSslln. Eine neue Verordnung bestimmt, daß Kinder unter sechs Jahren unter keinen Umständen zu kinematographischen Vor¬ führungen zugelassen werden dürfen. Jugendliche Personen unter 15 Jahren dürfen nur in Begleitung ihrer Eltern, Vormünder, Pfleger oder anderer Personen, denen ein Aufsichtsrecht über die Jugend¬ lichen zusteht, bis 10 Uhr abends in Kinotheater geduldet werden. Ohne Be¬ gleitung Erwachsener ist den Jugend¬ lichen der Zutritt nur zu extra kenntlich gemachten und behördlich genehmigten „Jugendvorstellungen“, die spätestens un 8*72 Uhr abends beendet sein müssen, gestattet. Die Düsseldorfer Stadtverordneten' In der letzten Stadtverordnetensitzung forderte der liberale Stadtverordnete Justizrat Cohen, daß die städt. Verwaltung grundsätzlich die Vermehrung der Kine¬ matographentheater verweigere und viel- Hdifung! ß. Januar: • ° „Die Irrlahrlen Oes Odysseus . 44 ° ° ras eso in* - — Projections Actien-Geaellschaft „Union“, Frankfurt a. M. t Kaiserstr. 64. === :