Licthbild-Bühne (December 1911)

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Seite 10 L • B • B No. 50 theatergesetz würden abschlägig be- schieden werden. Mit den obigen In¬ formationen würde auch die gegenwärtig bei den Reichsbehörden bestehende Ten¬ denz übereinstimmen, die Kinemato¬ graphentheater auch mit ihren Darbietun¬ gen unter die Reichsgewerbeordnung zu bringen. Es soll ein Einfluß auf die Zahl der Lichtbildtheater etwa dadurch erreicht werden, daß die Errichtung neuer von der Bedürfnisfrage abhängig gemacht werden soll. Selbstverständlich hat aber die Deputation nicht locker gelassen, und den Herren Zill und Templiner vom „Kinematographenbund“ wird durch den Dezernenten der Theaterleitung, Herrn v. Qlasenapp, eine Audienz beim Minister des Innern vermittelt werden. Wir werden noch des Ausführlichen darüber berichten. * * * Das Zensurverbot des Boxerfilms ist aufgehoben. Der Streit um den „berühmten“ Boxerkampf ist zu Ende. Er wurde in j Berlin von beiden Seiten mit aner¬ kennenswerter Energie geführt. Wir müßten die einzelnen strategischen Züge nochmals kurz rekapitulieren, denn der Teil ist lehrhaft für die ganze Branche. Die „Projektions-Aktien - Gesellschaft Union“ in Frankfurt a. M. hatte mit großen Opfern den Originalfilm vom Weltmeisterschafts - Boxkampf zwischen Johnson und Jeffries erworben, ln Berlin wurde keine Zensurkarte ausgestellt, wo¬ mit sich aber die Union-Gesellschaft nicht einverstanden erklärte, sondern Wider¬ klage beim Bezirkssauschuß erhob. In¬ zwischen wurde der Film überall da vor¬ geführt, wo man sich nicht an das Ver¬ bot der Berliner Zensurbehörde kehrte. Die Gerechtigkeit nahm inzwischen ihren langsamen Weg. Jetzt kam nach einigen Monaten das Urteil des Bezirksaus¬ schusses: Der Film darf vorgeführt werden. Im Nu waren die Berliner Union-Theater ausverkauft, denn die Sport- und Nichtsportleute stürmten wie rasend die Kassen. Man boxte förmlich um die Billets. Die Rechnung war aber ohne von Jagow gemacht, der von seinem Berufungsrecht Gebrauch machte und, Widerklage erhob. Jetzt steuerte man* dem Oberverwaltungsgericht als höchste Instanz zu, und alles wieder still. Am letzten Montag fand ein nochmaliger Lokaltermin im Polizei-Präsidium statt. Der gefährliche Boxfilm wurde dort den Mitgliedern des Oberverwaltungsgerichts vorgeführt und am Donnerstag wurde das Urteil gefällt: Der Film ist freil Union- Theater hat gesiegt und von Jagow hat verloren. Es darf per Film geboxt werden. Das ist das Lehrhafte des Falles Das Union-Theater hat es im Laufe des ganzen langen Streitjahres verstanden, das Interesse in der großen Oeffentlichkeit, speziell durch die Tagespresse, so stark wachzuhalten, daß auch jetzt noch eine fast fieberhafte Neugierde unter den Ber¬ linern herrscht, den vielumstrittenen Film, der im übrigen äußerst harmlos ist, kennen zu lernen. Man ersieht nun daraus, daß die Zensurbeamten sehr vorsichtig beim Verbieten sein müssen, denn dadurch wird künstlich ein gewisser pikanter Reiz entfacht, der vorher oft garnicht vorhanden war. - Im übrigen wird die Union-Direktion durchaus nicht etwa jetzt sofort nach Urteilsspruch den Film der Oeffentlichkeit präsentieren, denn in Anbetracht des nahenden Weih¬ nachtsfestes ist die geschäftliche Aus¬ beute nicht empfehlenswert, sondern erst in den ersten Tagen des Januar. Hoffent- Behördliches. Dat schwarze Landshut Im paeh-' achwarzan Bayarn. Hier genügt nicht mehr das vollstän¬ dige Kinderverbot, wonach Kinder auch in Begleitung keinen Zutritt zu Kino- 1 Vorstellungen haben, nein, jetzt verpflichtet sich sogar noch die „Landshuter Zei¬ tung“, keine Kino-Inserate mehr anzu¬ nehmen, wenn sie sensationelle Filmtitel im Text enthalten. - Mehr kann man ^ Spezialkohlenstifte f. Kinemato- # graphen und Scheinwerfer ^ Heid & Co., Neustadt #4 m % a. Haardt, B. 42. & M wirklich nicht aus dem gesegneten Bayern verlangen. Zansurfrags und Klndervarbot im sflchslschsn Landtag. Der im sächsischen Landtage von den Konservativen Dr. Spieß und Genossen eingebrachte Antrag, die Zensur für kinematographische Vorstel¬ lungen noch mehr zu verschärfen, den Kinderbesuch für Kinematographentheater vollständig zu verbieten und die Alters¬ grenze für jugendliche Besucher vielleicht bis zum 18. Lebensjahr hinaufzuschieben, hat unter den Kinematographentheater- Besitzem eine große Erregung hervor¬ gerufen, da diese bei An- a nähme des Antrages eine große Schädigung vor¬ aussehen. Der vorberei¬ tende Ausschuß im Ver¬ bände Sächsischer Kine- matographen-Theater-Be- sitzer hat demzufolge eine umfangreiche Agitation lieh wird die Zensurbehörde aus diesem Kampf heraus auch etwas gelernt haben, nämlich die Beherzigung und Warnung des altehrwürdigen Müllerausspruches aus der Zelt des alten Fritz: „Es gibt noch ein Kammergericht in Berlin*. ¥ * * Im übrigen ist auf dem erschrecken¬ den Gesetz der Zensur noch ein zweiter, ebenfalls interessanter Fall zu vermelden: Fräulein Grünspan bringt zum 23. De¬ zember den äusserst künstlerisch gespielten dramatischen Film „Bankrott* heraus. Die berühmte Charlotte Wicht spielt darin die Hauptrolle. Der Film wurde verboten. Wie immer in der Regel. Da aber Ausnahmen die Regel bestätigen, so ist dieser Film nur für ein Berliner Kino-Institut zur Vorführung genehmigt worden. Es ist eigentlich recht viel Vernunft in dieser teil weisen Nachla߬ wendung eines Film Verbots, denn eines eignet sich nicht für Alle, und das Em¬ pfinden des gesamten deutschen Kino- Publikums, das aus allen Alters-, Gesell¬ schafts-, Berufs- und Interessengruppen besteht, ist demzufolge so verschieden, das jegliche generelle Zensuranwendung immer falsch sein muß, weil eben dal Empfinden und die Auffassung des Publikums jeweils eine andere ist. • * * Man sieht, daß die letzte Woche, kurz vor Weihnachten, trotz ihrer geschäft¬ lichen Flauheit, doch noch soviel Leben¬ digkeit aufwies, daß sie Anlaß zu eine äußerst lebendigen Wochenübersicht geben konnte. unter den Ktnematographentheater-Be* sitzern eingeleitet und diese in eines Aufrufe ersucht, Unterlagen zu ein« Eingabe an den Landtag gegen diesen Antrag zu beschaffen. Klndsrvsrbot in Coburg. Durch eine Verordnung des Staats* Ministeriums über die Veranstaltung kine* matographischer Vorführungen ist be* stimmt worden, daß Kinder unter 14 Jahren, auch wenn sie sich in Be* gleitung Erwachsener befinden, nur u Kindervorstellungen die als solche ange* kündigt werden müssen, Zutritt haben und nur bis 7 Uhr abends. Die Ver* Ordnung ist am 1. d. M. in Kraft getreten. Oootorrolchlscbo Theatersorgen. Der Verband österreichischer Theater¬ direktoren hat beim Stadthalter und bei« Minister des Innern vorgesprochen, um gegen die allzu häufige Vergebung von Konzessionen an Kinematographentheater Beschwerde zu führen, ln Oesterreich w