We use Optical Character Recognition (OCR) during our scanning and processing workflow to make the content of each page searchable. You can view the automatically generated text below as well as copy and paste individual pieces of text to quote in your own work.
Text recognition is never 100% accurate. Many parts of the scanned page may not be reflected in the OCR text output, including: images, page layout, certain fonts or handwriting.
Seite 28 L ■ B • B No. 6 trage auf Freistellung, weil eine unzu¬ lässige Doppelbesteuerung vorliegt; auf keinen Fall dürfe neben der Kartensteuer noch eine Pauschalsteuer erhoben werden; durch eine derartige Besteuerung finde eine Unterdrückung von Lustbarkeiten statt. Der Bezirksausschuß erkannte aber auf Abweisung der Klage. Das Ober¬ verwaltungsgericht trat der Entscheidung des Bezirksausschusses bei und führte u. a. aus, die Gemeinden dürfen nach § 15 des Kommunalabgabengesetzes Lustbarkeiten besteuern. Vorliegend könne von einer unzulässigen Doppel¬ besteuerung nicht die Rede sein. Die Steuer werde nur nach Verbindung ver¬ schiedener Maßstäbe erhoben. Die Not¬ wendigkeit, Zweckmäßigkeit und Höhe der Steuer habe der Verwaltungsrichter nicht nachzuprüfen. Eine Unterdrückung von Lustbarkeiten finde tatsächlich nicht statt, wie der Betrieb der Kinemato- graphentheater klar beweise. □ Eingesandt. □ (Ohne Verantwortung der Redaktion). Berichtigung auf die Erklärung des Chr. Winter, Münster i. W. Herr Chr. Winter aus Münster bringt in seiner Zeitung eine Aufklärung über den Verkauf des Berliner Filmhauses und den Programmbezug, die wir genötigt, sind, wie folgt richtig zu stellen: Es ist unwahr, daß der Verkauf unter dem 17. November 1911 stattgefunden hat, es ist vielmehr wahr, daß derselbe unter dem 23. November, mit Wirkung vom 18. November 1911 erfolgt ist. Es ist unwahr, daß der neuen Firma (Film¬ haus Chr. Winter Nachf., jetzt Berliner Kino- und Film-Handels-Gesellschaft, m. b. H.) die Programmlieferungen per 30. Dezember für seine Theater gekündigt wurden. Dagegen ist es wahr, daß für das Münstersche Theater per 23. Dezem¬ ber der Programmbezug gekündigt wurde. Von der neuen Firma (Filmhaus Chr. Winter Nachf., jetzt Berliner Kino- und Film-Handels-Gesellschaft m. b. H.) hin¬ gegen wurde die Lieferung der Programme für die anderen Winterschen Theater per 23. Dezember 1911 bereits aufgekündigt. Die neue Firma (Filmhaus Chr. Winter Nachf., jetzt Berliner Kino-Film-Handels- Gesellschaft m. b. H.) würde auch Herrn Winter keinerlei Programmme mehr ge¬ liefert haben, weil die Rücksendung der Düsseldorfer Filmpakete nach Berlin laut amtlicher Feststellung zwei Mal hinter¬ einander um beinahe einen lag ver¬ spätet erfolgt ist. Die Pakete wurden beide Male erst am Sonnabend gegen Mittag in Düsseldorf (gegen die bis¬ herige Gepflogenheit der Auflieferung am Muster-Inserat (Klischee 3,- Mk.) — ich rate es Ihnen dringend — das neue Wochenprogramm des CE NTRAL-KINO 35 heinestr. 35 dessen Vorführungen jeden Be¬ sucher immer wieder zur Rück¬ kehr zwingen. Freitag nach Schluß der Vorstellung) zur Post gegeben, sodaß sie beide Male erst am Sonntag Vormittag in Berlin zur Ablieferung gelangen konnten. Durch diese verspätete Rücklieferung war die neue Firma (Filmhaus Chr. Winter Nachf., jetzt Berliner Kino- und Film-Handels- Gesellschaft m. b. H.) außer Stande, ihre Kunden der 2. Woche mit den avisierten Bildern zu bedienen. In welche Ver¬ legenheit wir unschuldigerweise durch diese Handlungsweise gekommen sind, kann sich je der Fachmann vorstellen. (Da kann man wieder sehen, wie Herr Winter Erklärungen abgibt. Die Red.). Geschäftliches. Beilage. Der heutigen Nummer unserer Zeit¬ schrift liegt ein Programm - Verzeichnis der Verleih-Abteilung der Film-Kauf-, Tausch - und Leih - Genossenschaft „Deutschland“, Vertreter Max Hoffer, Berlin, Friedrichstr. 207, bei, auf das wir unsere Leser besonders hin- weisen. Das Verzeichnis enthält die | Aufstellung über 50 verschiedener Lager- Programme in der Preislage von M. 50 bis 90.-, die in jeder Beziehung fach¬ männisch zusammengestellt sind. Fritz Gilies, Berlin. Einen neuen Film - Katalog hat die Kinematographen- und Film - Zentrale Fritz Gilies in Berlin, Warschauer¬ straße 39-40 herausgebracht. Das um¬ fangreiche Verzeichnis des Lagers gibt den besten Beweis für die Leistungs¬ fähigkeit der Firma. Die einzelnen Su¬ jets sind in dem Katalog mit Namen versehen und nach ihrer Art geordnet, sodaß sich jeder Interessent leicht und schnell jedes gewünschte Programm zu¬ sammen zustellen in der Lage ist. Pasquali-Schlager. Mehr denn je sind die einzelnen Fabriken bemüht, die Kunst des Film¬ bildes zur höchsten Vollendung zu bringen. Einerseits um auf dem internationalen Filmmarkte leistungsfähig zu sein, andrer¬ seits weil sie feststellen mußten, daß im guten Sujet der eigene Kassenerfolg liegt und auch derjenige der Kon¬ summenten, d. h. der Theaterbesitzer. Die Firma Pasquali & Co. in Turin hat besonders in letzter Zeit Films geschaffen, die zu den größten Hoffnungen für die Zukunft berechtigen. Bei einem Besuche der Fabrik in Turin kann man sidi überzeugen, daß das neue Aufnahme¬ theater nebst den neuen Fabrikeinrich¬ tungen glänzend ausgestattet wurde. Dazu engagierte man bereits bewährte Künstler, deren Schöpfungen unter der neuen Regie großartige Sujets in Aus¬ stattung, Ideenreichtum und Spiel er¬ warten lassen. So finden wir unter den Schauspielern' den ehemaligen Tontolini als Polidor wieder. Ferner sind Mademoiselle Mary Cleo Tarlarini und Monsieur Alberto Capozzi glänzende Darsteller. Die demnächst erscheinenden Films: „Wer ist schuldig“, „Die rote Rose“ und „Die Wege des Lebens“ legen Proben von dem Können dieser bereits in unserer Branche hochge¬ schätzten Kräfte ab, denen weitere Pasquali-Rekorde folgen werden. Duplex-Piano. In Nummer 3 unserer Zeitschrift brachten wir über das neue „Duplex- Piano“ der Fa. Frankfurter Musik-Werke J. D. Philipps & Söhne A-G. in Frank¬ furt a. M. eine Notiz, die die Annahme aufkommen lassen konnte, als handelte es sich bei dem „Duplex-Piano“ um ein Klavier mit eingebautem Harmonium. Der Vorteil des neuen „Duplex - Piano liegt aber insbesondere in dem Einbau des Duplex-Mechanismus. Dieser be¬ steht in einem Zweirollen-System, mit dem die eine oder andere nicht im Spiel tätige Notenrolle sofort von selbst zu¬ rückrollt und von neuem spielfertig wird.