Licthbild-Bühne (March 1912)

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5 lahrgang 1912 Heft No. 9 Der AkenatmtflUfeeirftf betrifft für Deutaabland (4orek 4u Pestzeitimffi- amt)un4 Oeterr eich-Unff an viertel] Kbr- lich Mk. 1,10 bei freier Zustellung, für des Ausland Mk. 2,M. Binicln ummern 30 Pfff. J y Verlag: Lichtbild-Bühne Berlin 80. 14, Mid>aelkird>8tram 17. Tel IV, 11453. Chefredakteur: Arthur Mellini. BERLIN, den 2. März 1912. Der leeertleesprels betrifft II Pfff. pro 6 ffespaltene Zbüe, '/. Seite IN,- Mk, •/« Seite *#,- Mk., •/< Seite M,- Mk. '/• Seite 18,- Mk., •/«« Seite 10,- Mk. Die UAtbUd- Bühne erscheint jedes - Sossabend. - LT y Grenzsperre für Films nach Bayern. Die Bayerische Landeszensur eine Vergewaltigung. — n aller Stille, fast unbemerkt für I die Interessentenwelt, hat sich in Bayern in bezug auf die Film- . e ■ s| zensur ein Sondergesetz gebildet, dessen Folgeerscheinung in seiner ganzen Wirkung, besonders für die Fabrikanten¬ welt von geradezu vernichtender Wir¬ kung ist. Bayern hat jetzt seine eigene Landes¬ zensur! Wir berichteten diese behördliche Neuerung bereits ausführlich in der vo¬ rigen Nummer der „L. B. B.“ unter der Rubrik „Behördliches“ und können es uns nicht versagen, an dieser Stelle diese durchaus nicht etwa harmlose Zensur¬ angelegenheit kritisch unter die Lupe zu nehmen. Rekapitulieren wir vorerst den Werde¬ gang und die reale Tatsache des Ge¬ schehnisses: Die auf dem Gebiete der SS Am 23. März 1912 Die rote Rosei Jugendfürsorge tätigen Verbände aller Richtungen haben dringend gefordert, zum Schutze der Jugend den Gefahren, die aus dem Mißbrauch des Kinemato- graphenwesens entstehen, wirksam ent¬ gegenzutreten. Von den Polizeiverwal¬ tungen mehrerer der grössten bayerischen Städte wie aus den Kreisen der Kine- matographenbesitzer und Filmfabrikanten ist zur Herbeiführung möglichster Gleich¬ mäßigkeit in der Zulassung der Bilder weiter angeregt worden, eine einheitliche Prüfungsstelle für Bayern zu schaffen. Diesen Anregungen entsprechend, wird am 1. April 1912 bei der Polizeidirektion München eine Landesstelle zur Prüfung von Bildern eingerichtet, die zu öffent¬ lichen Lichtspielen (kinematographischen Vorführungen) in Bayern verwendet werden sollen. Die Ortspolizeibehörden dürfen vom 1. Oktober 1912 an in stehen¬ den und wandernden Lichtspielbetrieben nur solche Bilder zu öffentlichen Auf¬ führungen zulassen, deren Bildstreifen (Films) von der Landesstelle geprüft und mit Zulassungskarte versehen sind. Den Filmfabrikanten und Kinematographen- besitzern ist in der Uebergangszeit bis 1. Oktober 1912 Zeit gegeben, ihre Bilder zur Prüfung und Zulassung der Prüfungs¬ stelle vorzulegen. Da wir infolge der Einführung der bayerischen Landeszensur eine Gefahr für die Fabrikantenwelt und eine Knebe¬ lung der bayerischen Theaterbesitzer erblicken, sehen wir uns genötigt, ener¬ gisch Front dagegen zu machen und den Ahnungslosen die Augen zu öffnen. Wir erklären hiermit, daß die bayerische Landes¬ zensur das Resultat der dunklen Machen¬ schaften von Einzelnen ist, die Sonder- interressen verfolgen. Die Einführung der bayerischen Landeszensur wird als ein Verdienst der Bestrebungen des neu¬ gegründeten Schutzverbandes hingestellt. Dieser schafft dadurch für Einzelne - ob bewußt oder unbewußt mag dahin¬ gestellt sein, trotzdem im Schutzverband