Licthbild-Bühne (April 1912)

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Seite 10 L - B ■ B No. 17 delfen unverdroffen feines fchweren Frühlingsnatur, wo der Himmelsdom kope-Werkftatt der nächfteaußergewöhn- Amtes als Regiffeur. Der Tag ift ihm fo hoch und weit uud unbefchränkt ift. liehe Film: „Der Eid des Stephan fall zu kurz für das Sujet-Penfum, daß Anders wie im Atelier, wo fpeziell die Hüller“, in dem Wanda Treumann und er erledigt, denn er hat als alleiniger zu niedrige Glasdecke oft Schwierigkeiten Viggo Larfen die Hauptrollen fpielen. Regilfeur keine Hilfe in den Arrange- mit dem Dekorationsaufbau macht. Aus Diefer Dreiakter wird allseitig mit großer ments. — Ständig ift das Atelier in dem Grunde wird auch Viggo Larfen Spannung erwartet. Betrib, und nur, wenn Außen-Aufnahmen zufrieden fein, wenn er bald ausziehen gemacht werden, dann zieht die ganze kann, denn Raum und nochmals Raum (Fortsetzung folgt.) Gesellfchaft mit Apparat und Film wie ift die erfte Forderung, die der Film- _ zu einer Berliner Landpartie mit Kind Regiffeur ftellt. und Kegel hinaus in die lichtvolle Am 25. Mai erfcheint aus der Vitas- Die Bayrische Landeszensur. 1111 egen die Einführung der Baye- geprüften und zugelaffenen Bilder zu- ftellung zuweifen, denn alle bayerifchen G rifchen Landeszenfur mit dem zulaffen. Kinotheater müßten die Bilder von Sitj in München haben in einer Eine ftrenge Durchführung diefer diefen wenigen Filmverleihern zu den ■ ■■■I längeren und ausführlichen Ein- Entfchließung in der geplanten Weife diefen beliebenden Bezugsbedingungen gäbe an das Staatsminifterium die ver- würde einen völligen Niedergang der in abnehmen, eine Konfequenz, die im Inter- einigten Lichtfpieltheater Nürnbergs Bayern, insbefondere außerhalb Mün- effe des freien Gewerbebetriebs von Stellung genommen. Wir haben f. Zt., chens, beftehenden Kinematographen- den hohen Minifterien ficher nicht gewollt als die neue Verordnung herauskam, theater bedeuten, eine fchwere Gefähr- fein kann. gegen diefe Landeszenfur gefchrieben düng des in diefen Unternehmungen Die nicht in München wohnenden und uns hierdurch das Wohlwollen eini- inveftierten Kapitals mit fleh bringen Filmverleiher können, da die Films fich ger perfönlich intereffierter Firmen und damit zugleich die Exiftenz vieler f e h r ra f(h entwerten und an Intereffe verfcherzt. Das konnte uns allerdings in diefen Theatern Angeftellten und verlieren, unmöglich ihre Neuheiten jede nicht abhalten, unteren Standpunkt in deren Familien bedrohen. Woche zur Prüfung einfenden, da der diefer Angelegenheit zu Gunften der Zur Begründung geftatten wir uns Schaden - bei dem Brachliegen der Gefamt-Branche weiter zu vertreten, folgendes vorzutragen: Bilder audi nur einige Tage - zu groß Umfomehr freut es uns, daß heute auch Der einzelne Lichtfpielbefitjer bezieht wäre. Aus Rentabilitätsgründen mülfeii die Nürnberger Theaterbefiber diefen feine Films, die fich fehr rafch entwerten, fie am Erfcheinungstage, an welchem fie unferen Standpunkt teilen und die Mono- au f kurze Zeit, meift 1 bis 4 Tage, felbft den Film erft erhalten, fdion polgelüfte einiger Münchener Firmen zu mietsweife von den etwa 50 deutfehen 30-35°/o des Einkaufswerts als Miete durchkreuzen fuchen. Die Eingabe der Filmverleihern; diefe Filmverleiher kau- bekommen. Theaterbefitjer lautet: f en diefe Films ihrerfeits wieder von Ebenfowenig kann aber der einzelne Nürnberg, den 30. März 1912. den in Berlin anfäßigen Vertretern der in München wohnende Lichtfpiel- An das Filmfabriken Deutfchlands und des Aus- befiher auch nur einen Tag ungeübt k. Staatsminifterium des kgl. Haufes lands. verftreichen laffen, um den Film vorher und des Aeußern Der Verband der Filmfabrikanten nach München einzufenden, denn um die M ü n ch e n. läßt jeden Mufterfilm auf dem Berliner teueren Mietskoften herauszubekommen, Nach Entfchließung vom 27. Januar Polizeipräfidium prüfen und verkauft muß er den Film gleich nach Erhalt in 1912 (M. A. Bl. 1912 S. 145 f) wird vom nur das in Berlin nicht beanftandete feinem Theater vorführen und ihn nach 1. April 1912 an bei der k. Polizei- Material durch feine Vertreter. der Mietsfrift fofort weiterfenden. Die direktion München eine Landesftelle zur Die Erfcheinungstage der Films find nicht in München wohnenden Lichtfpiel- Prüfung von Bildern, die in Bayern die gleichen im ganzen deutfehen Reiche befiber find daher gezwungen, ihre verwendet werden follen, eingerichtet, und es verfteht fich ohne weiteres, daß Bilder nur von den in München wohnen- Die Entfchließung, welche den Orts- die Fabrikanten — bei den Verhältnis- den Filmverleihern zu mieten. Polizeibehörden die Befugnis gibt, auch mäßig wenigen Theatern in Bayern - Dazu kommt, daß die Münchener die von der Landesftelle zugelaffenen es nicht auf fich nehmen können, ihre Polizeidirektion bei der Prüfung von Bilder mit Rückficht auf die örtlichen Films vor dem Verkaufe der Mündiener dem Grundfatj ausgeht (vgl. M. A. Blatt Verhältnis von der öffentlichen Auf- Zenfurftelle vorzuführen. 1911 S. 27), daß die Bilder fowohl für führung auszufchließen, weifen die Orts- Die Einrichtung einer Landeszenfur- Kinder als für Erwachfene paffen müffen; Polizeibehörden an, vom 1. Oktober 1912 Helle in München würde nur den dort fie läßt Vorftellungen nur für Erwachfene an zu öffentlichen Vorführungen nur anfäßigen Filmverleihern von Nutjen nicht zu, um auch den Anfchein zu ver- die von der Landesftelle in München fein und diefen Firmen eine Monopol- meiden, als könne hier eine nachgiebigere