Licthbild-Bühne (May 1912)

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Seite 24 L • B ■ B No. 19 Das Reichskinogesetz. ülü n der „L. B. B.“ No. 16 vom 20. I April lieferten wir einen Rekord der journalistischen Berichter- ■ ■■■1 stattung, indem wir in der Form eines Extrablattes unseren Lesern ein paar Stunden nach dem Geschehnis fol¬ gendes zur Kenntnis brachten: Das Reichs-Kinematographengesetz in Sicht? Der Reichstag hat in seiner Sitzung vom 19. April den Antrag Mumm und Genossen, wirtschaftliche Vereinigung, Deutsch-Conservative, Centrum, Polen und Welfen, der die gesetzliche Unter¬ stellung der Kinotheater unter die Ge¬ werbeordnung (§ 33 a, Konzessio- nierungszwang) und eine schärfere und einheitlichere Aufsicht worden, an¬ genommen. Wir hielten diesen Antrag für wichtig genug, um sofort an verschiedenen Stellen authentische Aeußerungen darüber einzuholen. Das Ergebnis war, daß wir obiger Mitteilung noch folgenden Zusatz anfügten, den wir genau zu beachten bitten: Mit dieser angenommenen Resolution dürfte die Basis zum Reichs- Kinematographen - Gesetz geschaffen und es nunmehr Sache der interessierten Kreise sein, ihren Einfluss auf die Gestaltung dieses Gesetzes geltend zu machen. Unsere schnelle Berichterstattung, auf die wir im übrigen nicht stolz sind, sondern beruflich als unsere journa¬ listische Pflicht betrachten, hat natur¬ gemäß in deutschen Kinematographen- kreisen viel Beachtung gefunden, wie dies unter andern aus zahlreichen, bereits ab 21. April bei uns eingelaufenen Schreiben hervorgeht. Die „E. I. F.-Z.“, die naturgemäss unsere Nachricht vom 20. April eben¬ falls gelesen hat, brauchte die Zeit bis zum 4. Mai, um sich vom Schreck zu erholen, und in dem Bestreben, unter allen Umständen in Sensation zu machen, druckte sie folgende „Berichtigung“ ab: Das Reichskinogesetz eine Erfindung. Auf Grund unserer intimsten Kennt¬ nis der Absichten an den höchsten zu¬ ständigen Reichs-, Landes- und Berliner Amtsstellen, ferner aber auf Grund einer Unterredung, die einer unserer Redak¬ teure in den letzten Tagen mit einer maßgebenden Persönlichkeit in hoher reichs-amtlicher Position hatte, sind der Export - Ausgabe ■■■■ der L. B. B. ■■■■ garantiert den Er¬ folg der Inserate. wir in der Lage, mitzuteilen, daß jene Nachrichten über ein Reichskinemato- graphen-Gesetz glattweg erfunden und lediglich das Ergebnis falscher Kom¬ binationen sind. Wir haben zwar nicht behauptet, daß das Gesetz kommt, sondern daß durch den oben zitierten Antrag im Reichstag die Basis für ein kommendes Gesetz ge¬ schaffen ist. Daß diese Basis eine sehr stabile ist, beweist u. a. der Ausspruch des Ministers von Dallwitz, der am 26. April, wie im übrigen bereits gemeldet, folgendes ausführte: „Was die Mißstände im Kinemato- graphentheaterwesen anlangt, so halte auch ich es für zweckmäßig, dit* Kinos der Konzessionspflicht zu unterstellen. Dazu besteht in der Tat ein Bedürfnis, nachdem die Judikatur des Reichs¬ gerichts die Kinos der Konzessions¬ pflicht der Gewerbeordnung nicht unter¬ stellt. Derartige Anregungen haben wir bereits an die zuständigen Stellen, an das Reichsamt des Innern ergehen lassen, die Verhandlungen haben jedoch zu einem positiven Ergebnis noch nicht geführt, sind aber auch noch nicht abgebrochen. Auch die übrigen An¬ regungen gegen die Mißstände bei den Kinos sind an sich durchaus erwägens¬ wert. Die Erhebung einer höheren Lustbarkeitssteuer wäre allerdings Sache der Kommunen. Ob man Kindern den Besuch der Kinos nur in Begleitung der Eltern gestatten soll oder ob man anordnen soll, daß besondere Vor¬ stellungen für Kinder veranstaltet werden müssen, darüber gehen die Meinungen weit auseinander. Aber auch diese Anregung soll geprüft werden.“ Man ersieht also, daß unsere erste Schlußfolgerung durchaus nicht sensa¬ tionell aufgebauscht, sondern eine sehr bescheiden und vorsichtig aufgestellte Vermutung war Gerade in der jetzigen Zeit, wo die Kämpfe unsere Kraft in Anspruch nehmen, müssen wir innerhalb unserer eigenen Reihen absolut kollegial sein und n cht neidisch mit Mitteln arbeiten, die sich mit den ungeschriebenen Gesetzen der journalistischen Standesehre nicht verein¬ baren lassen. Wir können unmöglich die maßgeben¬ den Behörden bitten, Kinematographen- bes:hlüsse immer erst dann zu fassen, wenn sie noch vor Redaktionsschluß bei der „E. I. F. Z.“ eintreffen können. A. M. ondor-Film Ges. m. b. H. BERLIN SW. 48, Friedrichsfraße 235 Telefon Nollendorf 450. oi cn c>i Telegramme Kondorfilm. Wirkliche Sorgenbrecher sind unsere ] gemischten Programme mit Schlager it Sie machen den Preis - wir tun den Rest. «