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Seite 12 L . B ■ B No. 24 Die einfachste und vielleicht auch sicherste Schutzvorrichtung gegen eine Uebertragung des Feuers vom Bildfenster auf andere Filmteile (weil sie dauernd betriebsfähig und nicht von der Zuver¬ lässigkeit des Vorführers abhängig ist), besteht aus einem flachen Kanal aus Metall, durch den der Film hindurch zu den Rollen geführt wird. Die sofortige Abkühlung des Films durch das Metall und der Mangel an genügendem Sauer¬ stoff bewirken in den meisten Fällen ein Erlöschen des in den Kanal brennend eingeführten Films. Während bis vor kurzem für die auf¬ gewickelten Films am Apparat voll¬ ständig geschlossene Metall trommeln verwendet wurden, dürfen jetzt nur Metall rollen angebracht werden, deren „seitliche Begrenzungsflächen soviel Luft¬ zutrittsöffnungen haben müssen, daß der in Brand geratene Film unter Vermeidung von Rauchentwickelung mit offener Flamme abbrennen kann.“ Durch eingehende Versuche ist nämlich festgestellt worden, daß der ohne genügenden Luftzutritt ver¬ brennende Film außerordentlich starken und giftigen Qualm und explosible Gase entwickelt. Dagegen brennt ein Film mit genügendem Luftzutritt ohne Rauch- und Gasbildung in sehr kurzer Zeit mit inten¬ siver Flamme ab, ohne bei vorschrifts¬ mäßiger Anlage Schaden anzurichten. Eine Gefahr würde also nur bei unvoll¬ kommener Verbrennung entstehen. Die Metallrollen sollen weiter durch geeignete Vorrichtungen so geschützt sein, daß eine Entzündung der auf¬ gewickelten Films verhindert wird. Eine solche Vorrichtung ist z. B. eine von einer Berliner Firma konstruierte Metall¬ trommel, in der Form der alten Metall¬ trommeln, mit doppelten Wänden, die aber mit zahlreichen Luftlöchern in Erbsen¬ größe versehen sind. Die Luftlöcher in den Doppelwänden sind so gegenein¬ ander verschoben, daß es nicht möglich ist, mit einem brennenden Sireichholz oder Film von außen den aufgewickelten Film auf der Rolle in Brand zu setzen. Außerdem haben die Metalltrommeln noch an den Eingangsöffnungen für die Films kleine, durch Federn gegeneinander ge¬ preßte Rollen, durch die die Oeffnungen fast gänzlich geschlossen sind. Der in diesen Trommeln absichtlich entzündete Film brannte ohne Rauchentwickelung mit heller Flamme ab. Zweifellos werden auch noch andere gleichwertige Vor¬ richtungen konstruiert werden, die von Fall zu Fall geprüft und eventuell dann als im Sinne der Polizei-Verordnung brauchbare Sicherheitseinrichtungen zuge¬ lassen werden. Daß in der Polizei-Ver¬ ordnung keine bestimmten Konstruktionen benannt sind, erklärt sich einfach daraus, daß nicht für eine einzelne Firma oder Schutzvorrichtung ein Monopol geschaffen £££££££ . ££ . ££££££ Die flbonnemenlsbelrege für das kommende Quartal erheben wir der Kürze wegen per Nachnahme. Wir bitten um prompte Einlösung, damit in der Zustellung der Zeitung keine Ver¬ zögerung eintritt. werden soll; die Erfinder sollen vielmehr zu Versuchen und Konstruktionen immer vollkommnerer Schutzvorrichtungen an¬ geregt werden. Die Gesamtlänge der in den Vor- führungs- und anderen Räumen vor¬ handenen Films ist auf 2500 Meter beschränkt worden. Es sollen aus Sicher¬ heitsgründen nur die zur Vorführung nötigen und nicht etwa noch alte, ver¬ brauchte Films in den Theatern auf¬ bewahrt werden. Nach der Angabe der Interessenten genügt diese Gesamtlänge für die Vorführung eines Abends. Eine allzu große Härte liegt in dieser Be¬ schränkung daher nicht. Daß die Films in feuersicheren Be¬ hältern mindestens 1 Meter vom Fu߬ boden an der Wand untergebracht sein sollen, erklärt sich daraus, daß leicht glühende Kohlenteile herunterfallen und offen auf dem Fußboden liegende Films in Brand setzen können. Neu ist auch die Bestimmung, daß das Umwickeln der Films nicht vom Vor¬ führer ausgeführt werden darf. Der Vor¬ führer soll, wie bereits erwähnt, seine ganze Aufmerksamkeit nur auf den Apparat richten, was aber nicht möglich ist, wenn er auch noch das Umwickeln selbst vornehmen muß. Ein kürzlich hier statt¬ gefundener größerer Brand im Vor¬ führungsraum (und eine dadurch hervor¬ gerufene Panik, bei der mehrere Menschen tödlich verunglückten), entstand nur da¬ durch, daß der Vorführer das fehlerhafte Laufen des Films und die Entzündung nicht beobachten konnte, weil er gleich¬ zeitig einen Film umwickeln mußte. Wenn sich auch die Kino-Besitzer gegen diese Anordnung aus pekuniären Gründen zunächst sträubten, so haben sie sich dann doch im Interesse der Sicherheit des Publikums damit einver¬ standen erklärt; sie müssen, wenn sie sich einen zweiten Mann für das Um¬ wickeln nicht annehmen wollen, oder können, dieses nicht allzu anstrengende Geschäft selbst besorgen. Daß das Rauchen in den nicht be¬ sonders gut ventilierten Kino-Theatern verboten ist, sollte vom Publikum freudig begrüßt werden. Abgesehen davon, daß der Rauch, der sich während der sechs und mehr Stunden von mehreren Hundert Besuchern im Zuschauerraum angesammelt hat, die Wirkung der Bilder sehr beein¬ trächtigt, ist doch der Aufenthalt in einem so eingeräucherten Raume kein Genuß und nicht gesundheitsdienlich. Da ja auch das Rauchen in den meisten anderen Theatern verboten ist, wird es dem rauchenden Publikum nicht schwer fallen, im Interesse der Mitmenschen die eine Stunde ohne Zigarre oder Zigarette aus¬ zuhalten. Die Ausgänge und die Wege zu ihnen müssen dauernd durch Notlampen (die Ausgänge transparent) beleuchtet sein. Außerdem muß aber der Zuschauerraum auch noch von einer geeigneten Stelle aus hinreichend erleuchtet werden können. Die geeignetste Stelle ist wohl meist die, an der sich der Logenschließer oder Rezitator dauernd aufhält. Es genügt also nicht, daß der Zuschauerraum nur vom Vorführer erhellt wird. Dabei soll die Einschaltung der Saalbeleuchtung noch ondor-Film Ges. m. b. H. BERLIN SW. 48» Friedrichs«raße 235 Telefon Noliendorf 450. cpi ßi oi Telegramme Kondorfilm. Wirkliche Sorgenbrecher sind unsere gemischten Programme mit Schlager. » Sie machen den Preis - wir tun den Rest. «