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Seite 20 L ■ B ■ B No. 25 01010:0:0:0:010101010 Seine Vergangenheit? 0:010101010 ® ®®®®®®®®®®®®®®®®@®®@@©®®® antwortlich zu machen, doch besser wäre es, Einkehr zu halten und das Kind beim richtigen Namen zu nennen. Nicht die Kinematographie ist es, die das Inter¬ esse beim Publikum für Theater verflacht hat, sondern der Rückgang in der künstlerischen Auffassung der Aufgaben, die das Theater bisher in den vielen Jahren auf so hoher Stufe gehalten hat. Kehrt das Theater zu der alten be¬ währten und tieferen Praxis ihrer Kunst zurück, so wird das Interesse des Publi¬ kums und damit ihre Existenz gekräftigt werden. Nach dem Vorwurf, den R. A. Wolff der Kinematographie gemacht hat, be¬ dauert er, daß diese neue Erfindung in der Gesetzgebung besser gestellt ist, wie die Theater selbst. Der Verfasser meint: Es fehlen die strengen bau- und feuerpolizeilichen Vorschriften voll¬ kommen, obwohl betont werden muß, daß die Feuergefahr der Kinemato- graphentheater erheblich größer ist, als die anderer Bühnen, da der explosive Stoff Zelluloid eine wesentliche Ver¬ wendung findet. Der tragische Vorfall am ersten Weihnachtsfeiertage 1911 in Berlin hat die Gefahr der „Kientöppe“ in traurigster Weise vor allen Augen geführt, ohne daß irgend jemandes Schuld hätte fest¬ gestellt werden können. In den meisten Kinematographentheatern fehlen z. B. die in jedem Theater vorgeschriebenen Rauchabzüge. Dagegen ist fast in allen das Rauchen gestattet. Es ist ja auch erklärlich, daß den Erfordernissen der Bau- und Feuer¬ polizei nicht genügt werden kann, die sonst für die Theater maßgebend sind; die kleinen Läden, die die „Kientöppe“ mit Vorliebe als Heimstätte wählen, ver¬ tragen keine so durchgreifenden Um¬ bauten. Von den Theatern wird ge¬ fordert, daß sie freistehen, an zwei Straßenfronten liegen. Eine harte Be¬ stimmung. Da sie aber einmal besteht, ist nicht abSUSehen, warum sie auf die Kinematographentheater nicht Anwendung findet. Dann würden die ganzen Kino¬ läden verschwinden und die wenigen großen Lichtspielhäuser würden ein er¬ trägliches Gleichgewicht mit den anderen Bühnen schaffen. Hier beweift der Verfaffer, daß er ganz und gar nicht die gefetzlichen Be¬ ftimmungen kennt, die die ganze Filrtl- und Kinotheater-Brandie beherrfchen und oft im Lebensnerv treffen. Die feuerfchutzpolizeilichen Beftimmungen regeln dasjenige in hohen Maße, was für die Sicherheit des Publikums not¬ wendig ift. Weil durch einen Zufall das Unglück in der Frankfurter Allee paffiert ift, kann man fchließlich nicht alle Theater fchließen. Wir behaupten* daß die Feuerftcherheit im Kinotheater bei den heutigen Beftimmungen bei weitem größer ift, wie in den ordent¬ lichen Theatern. Auch das „Raudien“ ift neuerdings verböten und diefer Vor- fprung der ordentlichen Sdiaubühne gegenüber genommen worden. Bisher hat man in Kinotheaterkreifen diefer Vorfchrift glatt genügt und plädiert nun für eine allgemeine Durchführung diefes Verbots. Im weiteren Verlauf feiner Anklagen, die nur den Neid zum Ausdruck bringen, daß die Kinematographie ver¬ meintliche Vorteile dem Theater gegenüber genießt, kommt der Ver¬ faffer auf die Möglichkeit zu fprechen, daß die Kinotheater den Betrieb un¬ unterbrochen fortfetjen können. Die Berliner Bühnen müffen, fo fagt R. A. Wolff. zwifchen zwei Vorstellungen mindestens zwei bis drei Stunden vollkommen gelüftet werden, eine Bestimmung, deren Aufhebung nicht einmal in Ausnahmefällen, für Wohl¬ tätigkeitsvorstellungen, zu erreichen war. Und man vergleiche einmal unsere hohen luftigen Theater mit den schlecht venti¬ lierten , übelriechenden, verseuchten „Kientöppen“. Gerade diese fortgesetzten Vor¬ stellungen haben viel für die Populari¬ sierung der Kinematographerttheäter getan. Es besteht heute allerdings die Möglichkeit, auf eine halbe Stunde sich kinematographisch zu erbauen; diese Gefahr des Augenblicks, die Verlockung du ch die billigen Eintrittspreise, ziehen das Publikum in d e Lichtspiele inmer mehr hinein. Dazu kommt noch der beejudnie Wirtschaftsbetrieb, die Verbindung von Künst und Alkohol, der gerade für die den Kientopp frequentierende Be¬ völkerung, das Kunftproletariat im Publikum, wichtig ift. Endlich findet man nimmer Platj, sodaß oftmals eine Ueberfüllung der en^en Räume herrfcht, die zu den genau ab^ezählten PlätJen (auch des Stehparketts) Unserer Theater einen feltfamen Kontraft bilden. Alfo felbft auf den Ümftand ift der Verfaffer eifertüchtig, daß das Kino¬ publikum fich gleich wie im Theater am Glase Bier erholen kann. Wie fchwer aber öft dieser Vorteil für die Kinotheater äu erreichen, darüber fihweigt fleh R. A. Wolff aus. Kadi allen diesen Verwürfen etc. kommt Wolff auf die juristische Seite der ganzen Matörie zu fprechen. Die Vorteile die das Kinötheater der Sdiäu- bühnö gegenüber hat liegen in dem Ümftand, daß fie nicht konzessions¬ pflichtig find. Der Verfaffer beklagt fleh, daß die herrfdiende Judikatur der¬ art ungerecht gehandelt hat. Das ift die Anfleht von heute! Früher, als die Kinematographie noch mehr denn je in den Kinderfdiuhen gefleckt, hätten wir den Standpunkt des Verfaffers 211 dieser Frage fehen mögen. Wir glauben, er hätte keinesfalls die Schaubühne mit dem Kinotheater unter einen Pa¬ ragraphen der Gewerbeordnung rubri¬ ziert fehen mögen. Das hätte dem Anfehen gefihadet. Heute wo gerade ob diefer Freiheit die Induftrie folchen Auffchwung genommen hat, wo wir Paläfte für die Kinos erbaut fehen, fchöner wie manche Stätte der dramatischen Schauspielkunst, da verlangt Wolff den Konzessionszwang, - weil - - — er damit hofft, den Lindwurm besiegen zu können; zu solcher Annahme aber kann nur jemand kommen, der die ganze Art dieses Anwachsens der Branche zu wenig kennt. Wenn die Regierung Ihrem Wunsche, Herr R. A Wolff, auch ent¬ spräche, Sie werden Ihren Zweck doch nicht erreichen. Denn zu kraftvoll und stark ist im Volke das Verlangen nach der Kunst des lebenden Bildes, wo ihm ondor-Film Ges. m. b. H. BERLIN SW. 48, Friedrich.traße 235 T.l.fon Noilendorf 450. Pi «91 Ttltgrlmma Kondorfilm. Wirkliche Sorgenbrecher sind unsere gemischten Programme mit Schlager. » Sie madien den Preis - wir tun den Rest. «