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Seite 36 L • B • B No. 26 beantragte. Er machte geltend, daß die Chemnitzer Verordnung iechtsungühig sei, weil sie in unzulässiger We se die Gewerbefreiheit beschränke. Die Polizei habe kein Recht, in das Erziehungsrecht der Eltern einzugreifen, und derartige Einschränkungen, wie in der Bekannt¬ machung angegeben, zu treffen. Wenn die Bekanntmachung Kindern unter 14 Jahren den Besuch der Kinematographen- vorstellungen verbieten wolle, so könnten damit nur schulpflichtige Kinder gemeint sein, nicht aber Kinder Im Alter von 3 und 5 Jahren. Das Landgericht Chemnitz bestätigt die Strafverfügung des Rates und führte aus, daß der Rat zu Chemnitz durch die erlassene Bekannt¬ machung überhaupt die Kinder vor den Gefahren der Kinos bewahren wolle, nicht allein schulpflicntige. Eine Ein¬ schränkung des Kindesalters sei nicht beabsichtigt gewesen. Das Oberlandes¬ gericht Dresden bestätigt unter kosten¬ pflichtiger Verwerfung des Rechtsmittels der Revision des Angeklagten die Rechts¬ gültigkeit der Chemnitzer Ratsbekannt¬ machung und schloß sich den Aus¬ führungen der Vorinstanz an. Literatur □ Kinematographie und Schule. Eine Grundlegung der modernen kinemato- graphischen Schulbestrebungen. Zu¬ sammengestellt von Dr. Georg Sellnick, Dozent und Redakteur. — Verlag: Vogel & Vogel, Leipzig. Der Verfasser hat mit anerkennens¬ wertem Ernst das Problem der Nutzbar¬ machung des Kinematographen für den Schulunterricht zu lösen versucht. Wenn er sich auch von vornherein nicht diese große Aufgabe gestellt hat, sondern in Bescheidenheit nur bemüht sein wollte, die Resultate erfahrener Fachleute zusammenzustellen, ist der Verfasser doch tief in das Problem eingedrungen. Einen breiten Raum in der Schrift nimmt die Pädologie, die Lehre vom werdenden Menschen, ein. Für Fachmänner und Laien sind diese äußerst verständlich und klar gezeichneten Richtlinien, die für vernunitgemäße Erziehung ma߬ gebend sind, hochinteiessant; die Defi- nierung des modernen Erziehungs- und Lehrproblems erhält in den ersten Kapiteln sogar etwas ungemein Fesselndes und Packendes für den Fernstehenden. Wir selbst hätten in der Schrift aber gern für den Kinematograph mehr Pracktisches und Technisches gelesen. Mil der rein theoretischen Prinzipien¬ frage, ob der Kinematograph für Unter¬ richtszwecke nützlich und notwendig ist, hat man sich allseitig bereits seit Jahren in zustimmendem Sinne geäußert. Die Wege aber zu ebnen und Organisations¬ vorschläge zumachen,wäre die notwendige Aufgabe des Buches gewesen. In diesem Sinne schreibt der Verfasser bereits im Vorwort die unbestreitbare klassische Wahrheit: „Es mag augen¬ blicklich noch eine schier unüberbrück¬ bare Kluft gähnen zwischen Schule und Kinema. Es kommt aber die Zeit, wo man zu „einer kinematographischen Unterrichtsmethode“ übergegangen sein wird, wo die Kinder zu ihrer „L'eblings- slätte“ der kinematographisch-refor- mierfen Schule „pünktlich eilen“, in der sie nicht erst zu Aufmerksamkeit, Beobachtung und Selbsttätigkeit „er¬ zogen“ werden müssen, sondern wo sie das Kinema durch sich selbst, ohne „Rute und Fibel“, hierzu zwingt.“ Dem Leser wird die freimütige Sprache, die in Schuldingen sonst sehr trocken, hier aber doppelt frisch und klar anmutet, sehr gefallen. Wer sich für das äußerst wichtige Schulthema interessiert, dem sei die beachtenswerte Schrift angelegentlichst empfohlen. □ UimnsMilto □ Oskar Lange’s neueste Vertriebsfilms. Interessante wissenschaftliche Kino¬ aufnahmen macht zurzeit die Gesell¬ schaft für wissenschaftliche Films und Diapositive. Am 22. d. M. brachte sie im Berliner Polizeipräsidium den Er¬ kennungsdienst der Kriminalpolizei auf den Film: die Dactyloskopie, das Me߬ wesen, die Entlarvung von Verbrechern, die sich unter falschen Namen bei den Stralbehörden eingeführt haben, kurz, das ganze Verfahren dieser Abteilung des Polizeipräsidiums. Die Aufnahmen sollen für wissenschaftliche Vorträge verwertet werden. Vor einigen Tagen nahm die Gesellschaft eine zweitägige Uebung des Kraft-Fahrbataillons auf. Dieser Film soll wissenschaftlich-tech¬ nischen Militärzwecken dienen. Auch der Betrieb der Feuerwehr und großer wissenschaftlicher Anstalten mit ihren Untersuchungen verschiedener Art wird zu Vortragszwecken auf den Film ge¬ bracht. — Diese Films werden durch das Filmhaus Oskar Lange vertrieben. Ber'in. Original-Crystal-Perlenwand Ver- triebsgeserischaft mit beschränkter Haftung: Die Firma ist geändert und lautet forlan: Per- lantino-O. Ce. Pe Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gegenstand des Unternehmens ist jetzt die Fabrikation und der Vertrieb von Ori¬ ginal - Kristall - Perlenwänden für Kinemato- graphentheater und andere Zwecke nach der Hrlindung des Herrn J Lazarus und nach dem Verfahren der Firma E Schramm* & Co. Das Stammkapital ist um 20 000 Mark auf 40 000 Mark erhöht worden. Der Gesellschafter Fabri¬ kant Ernst Schramm und der Gesellschafter Kaufmann Alfred Schwahn, beide in Berlin, haben das gemeinschaftlich ihnen gehör ge Fabrikationsgeschäft zuin festgesetzten Werte von I2C00 Mark, desgleichen die Herren E Schramm bezw. der Firma E. Schramm & Co. erteilten und angemeld.ten Schutzrechte sowie das Warenzeichen Perlantino zum festgesetzten Werte von 8000 Mark in die Gesellschaft zu gleichen Rechten und Anteilen eingebracht Berlin. Die Firma Film-Zentrale „Pallas“, Charlottenstr. 89, veilegt Oktober die Film- Zentrale nach Kochstr. 14. Breslau. Handelsgerichtliche Eintragung: „Schlesische Urania-Gesellschaft“ Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Licht¬ spielen vorwiegend wissenschaftlicher und be¬ lehrender Art und Veranstaltung von Vorträgen. Stammkapital: 50,000 Mark. Geschäftsführer: Kaufmann Heinrich Stiftei, Breslau. Bunzlau. Während der Sommer - Saison finden die Vorstellungen des „Metropol-Theaters“ im Freien im „Tivoli-Garten“ statt. Landshut i. Bayern. Herr Catetier Schuh wird hier ein Kino-Theater errichten. Leipzig. Herr P. Hässner hat die Germania- Lichtspiele mit 350 Sitzplätzen eröffnet. Pillau. Das „Ostse -Hotel“ beabsichtigt einen Kinematograph einzurichten. — Offerten für G-8 PS Gasmotor sind erwünscht. Scl.öneberg bei Berlin. A. Hildebrandt, Grunewaldstr. 92, eröffnet demnächst daselbst ein Kino-Theater. Straßburg I. Eis. Aktiengesellschalt für Kinematographie und Filmverleih in Straßburg. Durch Beschluß der Generalversammlung vom 10. Juni 1912 wurde beschlossen, das Grund¬ kapital der Gesellschaft um den Betrag von 250,000 M. zu erhöhen, und zwar durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Aktien zum Nennwerte von je 1000 Mark. Das Grund¬ kapital der Gesellschaft beträgt sonach heute I, 100,000 M , eingeteilt in 1100 Aktien zu je !0C0 Mark. Satrup i. Boistein. Herr Schark hierselbst beabsichtigt im Gasthaus „Zur Börse“ ein Licht¬ bildtheater einzurichten. Saarbrücken. Am 22. d. Mts. wurde Bahn¬ hofstraße 58 das „Eden-Theater“ eröffnet. Solingen. Ein neues modernes Kino wird zum Herbst hier eingerichtet werden. Der frühere Inhaber des Kinos gegenüber dem Rat¬ hause, Herr Oberhoff, und der jetzige Besitzer dieses Theaters, Herr Collard, haben das große Geschäftshaus der alteingesessenen Firma J. Strauß, Kaiserstraße 109 gemietet, um hier ein Lichtspieltheater einzurichten. Das Theater wird für 500 Sitzplätze eingerichtet werden. oncäor-Film Ges. m. b. H. BERLIN SW. 48, Friedrichstraße 235 Telefon Nollendorf 450. on o-i Telegramme Kondorfilm. Wirkliche Sorgenbrecher sind unsere gemischten Programme mit Schlager. » Sie machen den Preis - wir tun den Rest, u