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No. 31 L • B - B Seite 25 form des Kinowesens. Prof. Dr. Sell- mann-Hagen wies auf die Gefahren des Kinos für die Heranwachsende Jugend hin. Das Schwergewicht einer Reform¬ tätigkeit sei in die Ausschüsse für Jugendpflege zu legen. Die Reformbe¬ strebungen müßten auf interkonfessio¬ neller Grundlage aufgebaut werden. Als praktische Arbeit empfahl er die Gründung von Kinematographenthea- tern durch Gemeinden und Vereine. Diesem pflichtete Landrat Dr. Luck- haus-Hörde bei. Er empfahl die Be¬ sorgung guter Films durch die Licht¬ bilderei-Gesellschaft in München-Glad¬ bach. Es sei aber nicht möglich, die Dramen aus den Vorführungen sofort zu verbannen. In der Besprechung wurde bedauert, daß man zur Beschaffung von guten Films fast ausschließlich auf das Ausland angewiesen sei. So beziehe man im Jahre von der französischen Filmfabrik Pathe freres für 5—6 Mill. Mark Films. Prof. Dr. Sellmann führte aus, daß es, wenn auch nicht mit den Stadtverwaltungen, so doch mit Hülfe der noch gesund fühlenden Kreise der Großstadt möglich sei, auch dort Re¬ formkinos zu gründen, wie Beispiele in Aachen und Hagen zeigten. Polizei^ Präsident Landrat Dr. zur Nieden be¬ grüßte es als außerordentlich dankens¬ wert, daß sich auf interkonfessioneller Grundlage eine Versammlung ohne be¬ hördlichen Charakter zusammengefun¬ den, die an der Reform des Kinowesens Interesse habe. Es sei dringend not¬ wendig, die Filmfabrikation des Inlan¬ des zu beeinflussen. Als das wichtigste Reformmittel bezeichnete auch der Po¬ lizeipräsident die Gründung von Kinos durch Gemeinden und Vereine. Ein Risiko sei hier nicht voihanden. Die Versammlung faßte einstimmig im Sinne der Ausführungen programmati¬ sche Beschlüsse und wies einer er¬ weiterten Kommission die aus diesen sich ergebenden Aufgaben zu. Steuerhöhung in Barmen. Das Kollegium stimmte einer Er¬ höhung der Lustbarkeitssteuer für Kine- matographentheater auf das Doppelte der bisherigen Sätze zu; man erwartet daraus einen Mehrfertrag von 25 000 Mk. Kinderverbot in Bonn. Nachdem erst vor einiger Zeit eine stärkere Heranziehung der Kinemato- graphentheater zur Lustbarkeitssteuer beschlossen worden ist, infolgedessen bereits ein Kino seine Pforten ge¬ schlossen hat, ist am 22. Juli noch eine neue Polizeiverordnung in Kraft ge¬ treten, nach der Personen unter 16 Jahren während der Vorführungen in den Kinematographentheatern nicht ge¬ duldet werden dürfen. Nur wenn die Vorführungen von der Ortspolizeibe¬ hörde auf Grund des vorgelegten Spiel- klanes ausdrücklich als Kinder- oder Familienvorstellung schriftlich geneh¬ migt und als solche „außen“ an den Vor¬ führungsräumen deutlich kenntlich ge¬ macht sind, dürfen Personen unter 16 Jahren zugelassen werden. □ Allerlei □ Die Steuer in Düsseldorf. Der Würfel ist gefallen! Die städti¬ schen Behörden haben in ihrer letzten Sitzung vom 30. Juli die Erhöhung der Kinematographensteuer beschlossen. Damit ist das Schicksal mancher Düssel¬ dorfer Kinotheater besiegelt. Es wer¬ den fortan an Steuern erhoben werden bei Eintrittspreisen bis zu 0,50 Mk. 10 Pfg. n ii 1,00 „ 20 „ „ „ 1,50 „ 30 „ „ „ 2,00 „ 40 „ Das Agitations-Komite der kinemato- graphischen Fachpresse hat in Anbe¬ tracht der kolossalen Ungerechtigkeit, die bei dieser Steuerhöhung zum Aus¬ druck kommt, beschlossen, die G e g e n« agitation energisch in die Hand zu neh men. Vielleicht ge¬ lingt es diesem takräftigen Eingreifen, diese Erdrosselungssteuer durch Be¬ rufung und Klage an die höheren In¬ stanzen zu Fall zu bringen. Kino-Feuer in Berlin. Im Kinematographentheater in der Stargarderstraße 67 geriet während der Vorstellung ein Film in Brand. Es ent¬ stand, da sich ein ziemlich starker Rauch entwickelte, eine panikartige Verwirrung im Publikum und alles drängte sich den Ausgängen zu. Dabei kamen mehrere Personen zu Fall, und wurden, wenn auch glücklicherweise leicht verletzt. Die Feuerwehr, die als¬ bald erschien, löschte den Brand in kurzer Zeit. Kino-Theater elektrotechnischer Betrieb. Ein Kinematographenbetrieb muß u. a. bei der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik gegen Unfall versichert werden. Die so be¬ merkenswerte Entscheidung hat das Reichs-Versicherungsamt getroffen. Ein derartiger Unternehmer beschäftigt einen Vorführer und einen Gehilfen, die auch die Kohlen und Filme einzusetzen und den Motor anzulassen haben. Außerdem soll er einen Radfahrer zum Abholen und Fortschaffen der Films unterhalten. Verwendet werden zwei Elektromotore in Gestalt rotierender Umformer von 2,75 Pferdestärken. Ein Umformer kann als Reserve erst in Be¬ trieb gesetzt werden, wenn der andere ausgeschaltet ist. Es werde, sagt das Reichsamt, ein Triebwerk verwendet, das durch elementare Kraft bewegt wird und dessen motorische Leistung erheblich ist. Das Triebwerk wird nicht iur vorübergehend, sondern dauernd ununterbrochen täglich mehrere Stun¬ den verwendet. Das Reichsamt hat des¬ halb den Betrieb für versicherungs¬ pflichtig erklärt. Er wäre wit Recht in das Kataster der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik aufgenommen. Statistisches. Laut Statistik der Continental-Gas- Gesellschaft in Dessau verteilen sich die Unfälle der Jahre 1906 und 1908 nach den Beleuchtungsartcn wie folgt: Laut Statistik der Versicherungs- Gesellschaften kamen Unfälle vor durch Kinder, mit Streichhölzern 19 0 o spielend 1125 963 Explosion mineral. Oele 1583 1627 Elektrizität 204 226 Spiritus 207 207 Gas 158 199 Laut letzter amtlicher Statistik des preußischen Handelsministeriums wur¬ den Brandfällc festgestellt, durch offenes Licht 4964 Petroleumlampen 6488 Spirituslampen 1816 Laternen 115 Gashähne 316 Elektrisches Licht 42 Lampions 21 Benzinlampen 16 Aetherlampen 6 Acetylenlampen 3