Licthbild-Bühne (November 1912)

Record Details:

Something wrong or inaccurate about this page? Let us Know!

Thanks for helping us continually improve the quality of the Lantern search engine for all of our users! We have millions of scanned pages, so user reports are incredibly helpful for us to identify places where we can improve and update the metadata.

Please describe the issue below, and click "Submit" to send your comments to our team! If you'd prefer, you can also send us an email to mhdl@commarts.wisc.edu with your comments.




We use Optical Character Recognition (OCR) during our scanning and processing workflow to make the content of each page searchable. You can view the automatically generated text below as well as copy and paste individual pieces of text to quote in your own work.

Text recognition is never 100% accurate. Many parts of the scanned page may not be reflected in the OCR text output, including: images, page layout, certain fonts or handwriting.

Seite 46 L • B • B Nr. 46 staltungen im allgemeinen lediglich zur Befriedigung seiner Schaulust besucht und etwa erläuternde Vorträge nur mit Unruhe und Unwillen aufnimmt, außer¬ dem aber eine behördliche Aufsicht über Veranstaltungen dieser Art in dem erforderlichen Umfange nicht streng durchführbar ist. Der Gemeindekinematograph in Eickel. Auf Einladung des Amtmanns Berker¬ mann versammelten sich im Gemeinde- Kino die Mitglieder der Kino-Kommis¬ sion, die Leiter der Schulen und ver¬ schiedene sich für diese Sache interes¬ sierende Herren. Als Gäste waren u. a. anwesend: Kreisschulinspektor Him¬ stedt aus Gelsenkirchen, Gymnasial¬ direktor Dr. Stölting und Lyzealdirektor Dr. Bausenbach aus Wanne, Die Eröff¬ nung des Gemeindekinos findet durch eine Festvorstellung am 30. Nov. statt. Die Auswahl der Films wird von einer Kommission besorgt. Es sollen Films von ringfreien Fabriken entliehen werden. Kino-Gesetzgebung für Württemberg. Zu den gesetzgeberischen Aufgaben, die den neuen Landtag beschäftigen werden, gehört auch ein Gesetz betr. Regelung der Vorschriften für die Kinemato- graphen. An die Regierung und die Landstände sind bekanntlich von ver¬ schiedenen Seiten Eingaben gerichtet worden, die eine Beseitigung der Mi߬ stände auf dem Gebiete des Kinemato- graphenwesens bezweckten. Das würt- tembergische Ministerium des Innern hat schon früher zu der Angelegenheit Stellung genommen und einen Gesetz¬ entwurf ausgearbeitet. Auch in Berlin hat man sich bei den zuständigen Stel¬ len der Reichsregierung mit dieser An¬ gelegenheit näher beschäftigt und es wurde von Berlin aus mitgeteilt, daß man im Schoße der Reichsregierung daran denke, auf dem Wege der Reichs¬ gesetzgebung für die Kinematographen die erforderlichen Bestimmungen zu treffen. In erster Linie dürfte es sich hier darum handeln, die Kinemato¬ graphen der Gewerbeordnung zu unter¬ stellen und sie konzessionspflichtig zu machen. Sollten diese Pläne der Reichs¬ regierung greifbare Gestalt annehmen, so würde sich dadurch die landesgesetz¬ liche Regelung dieser Frage naturgemäß etwas verzögern. Jedenfalls würde dann im württ. Landesparlament die Vorlage erst nach der Etatsberatung zur Be¬ handlung kommen. Ueber den Inhalt der Gesetzesvorlage, die für Württem¬ berg ausgearbeitet wurde, kann mitge¬ teilt werden, daß u. a. nach dem Bei¬ spiel Bayerns die Einführung einer Prä- ventiv-Zensur für die Films und ein Ver¬ bot des Besuchs von Kinematographen durch Jugendliche und Kinder vorge¬ sehen ist. Kinderverbot in Groß-Gerau. Das Großh. Kreisamt hat in bezug auf den Besuch der Kinematographen- theater durch junge Personen scharfe Bestimmungen erlassen, die bereits die Zustimmung der Vorgesetzten Behörden gefunden haben. Kinder unter sechs Jahren werden zum Besuche der Thea¬ ter überhaupt nicht zugelassen. Per¬ sonen unter 15 Jahren dürfen ohne Be¬ gleitung von Aufsichtspersonen nur so¬ genannte Jugend-Vorstellungen be¬ suchen, zu anderen Vorführungen wer¬ den sie nur in Anwesenheit der Eltern oder Vormünder zugelassen und dann nur bis 10 Uhr abends. Jugendvorstel¬ lungen, die der kreisamtlichen Zensur unterliegen, müssen um 8 Uhr abends beendet sein. n Allerlei □ Für die Convention. In einer im Laufe dieser Woche in Hainichen i. Sa. stattgehabten Versamm¬ lung sächsischer Theaterbesitzer nahm man in einer ausführlichen Resolution Stellung für die Konvention. Nach einer uns gewordenen Mitteilung soll die Ver¬ sammlung sich auch gegen die Art der Propaganda der „Berliner Herren“ ent¬ schieden ausgesprochen und jede Be¬ vormundung abgelehnt haben. Man merkt, daß die Leitung der allein selig¬ machenden Organisation an dieser Ver¬ sammlung jedenfalls «nicht beteiligt war, Kino-Steuer in Schwerin. Die repräsentierende Bürgerschaft zu Schwerin genehmigte am Dienstag den Antrag des Magistrats auf Einführung einer Kinematographensteuer in Form einer Billetsteuer. Die billigeren Plätze sollen mit 5, die teueren Plätze mit 10 Pfg. besteuert werden. Wissenschaft¬ liche und belehrende Vorführungen für Schulen kann der Magistrat steuerfrei lassen. Bußtag in Sachsen. Neuerliche Erwägungen haben dazu geführt, als öffentliche Versammlungen imSinne des Reichsvereinsgesetzes vom 19. April 1908 bis auf weiteres nur solche Veranstaltungen anzusehen, denen politische, gemeinnützige oder ähnliche Angelegenheiten zur Sprache gebracht werden. Es sollen deshalb an den Bußtagen, dem Totensonntage und dem Karfreitage an öffentlichen Ver¬ anstaltungen zugelassen werden Vor¬ träge und Reden rein wissenschaftlichen Inhalts sowie Rezitationen und Dekla¬ mationen ernsten Inhaltes, bei denen ein höheres Interesse der Kunst oder Wissenschaft obwaltet. Verboten da¬ gegen sind als Schaustellungen im Sinne von § 7 des Gesetzes vom 10. Septem¬ ber 1870 alle kinematographischen und Lichtbildervorführungen sowie Vorfüh¬ rungen von Fertigkeiten, Versuche und Uebungen, insbesondere auf dem Ge¬ biete der Zauberei, der Naturkunde und des Sportes. Verboten sind diese Ver¬ anstaltungen auch in Verbindung mit einem erklärenden Vortrage, da die bis¬ her gemachten Erfahrungen gelehrt ha¬ ben, daß das Publikum derartige Veran- Offizielle Schülervorstellungen in Barmen. Die Erkentnnis, daß die Kinemato¬ graphie in Zukunft ein unentbehrliches Hilfsmittel im Schulunterricht darstellen wird, dringt in weiten Kreisen aller ge¬ bildeten Stände immer mehr durch. Wenn nun die Vorführung lebender Bil¬ der als Lehrzweck bis heute nur geringe? Verbreitung gefunden hat, so liegt das nicht daran, daß der für diesen Zweck in technischer Beziehung hochent¬ wickelten Kinematographie etwa wenig geeignete Films zur Verfügung ständen, sondern der wunde Punkt ist in der Tat¬ sache zu finden, daß vielfach die leiten¬ den Kreise unseres heutigen Schul¬ wesens, die sonst in jeder Beziehung be¬ strebt sind, den Schulunterricht .zu heben und zu modernisieren, gerade der Kinematographie den Platz in der Schule versagen, der ihr gebührt, und den sie sich, wenn auch nach manchem harten Kampf erringen wird. Die Gegnerschaft der Kinemato- ' graphie wurzelt hauptsächlich und wohl mit Recht darin, daß die meisten kleinen Lichtspieltheater gezwungen sind, bei der Auswahl der Filmsujets dem Ge¬ schmack der breiten Masse Rechnung oooooooooooooooooooooooooooooo KlappstähleunoPatltfapparat häuft sofort. Offerten unter „Kiappsfühle“ an die Expeöiton der 0. B. ß. oooooooooooooooooooooooooooooo Die Vorführungen der Firma Hans Paschke u. Co., Berlin, Friedrichstr. 235, finden, wie bekannt, bei«, der Firma R. Glombeck u. Co., Friedrichstr. 31, statt, worauf wir hier besonders hinweisen.