Licthbild-Bühne (November 1912)

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Seite 40 L • B B Nr. 48 nach den bestehenden gesetzlichen Vorschriften der Reichsgewerbeordnung nicht konzessionspflictig sind. Damit sind sie von fast allen Einschränkungen befreit, die von der Polizei gegen die Theater strengstens gehandhabt wer¬ den. Auf dem Verordnungswege ist diese offensichtliche Ungleichheit nicht zu beseitigen, vielmehr muß hier die Reichsregierung eingreifen und den § 33 a der Reichsgewerbeordnung sinn¬ gemäß erweitern. Es muß verlangt werden: die Anwendung der gleichen bau- und feuerpolizeilichen Vorschrif¬ ten; die Vorzensur; genaue Vorschriften über Zeit und Art des Kinobetriebs; Kinderschutz; Abtrennung der Schank¬ konzession; Einführung einer Besteue¬ rung der Films. Die Durchführung solcher gesetzlicher Maßnahmen würde nicht allein den Schutz des deutschen Theaters bedeuten, sondern, was weit mehr ist, das Volk vor Vergiftung und Verbildung seines Geschmacks und Kunstsinns bewahren. Es handelt sich nur um die gesetzliche Eindämmung einer öffentlichen Gefahr, die aus einer neuen Einrichtung erwachsen ist, deren schöne und wertvolle Seiten dadurch in keiner Weise beeinträchtigt werden sollen. Einführung der Kinosteuer in Zittau. Die Einführung einer Kinemato- graphensteuer hat der Rat endgültig be¬ schlossen. Die Besteuerung wird sich auch auf die untersten Eintrittspreise erstrecken, weil nach den in anderen Städten gemachten Erfahrungen bei Freilassung der niederen Eintrittspreise eine Umgehung der Steuer erfolgt und diese daher wirkungslos bleibt. Der Jahresbetrag der Steuer wird auf 15 000 Mark geschätzt, er soll als Rücklage für einen Theaterneubau verwandt werden. Kinosteuer in Roßlau, Der Gemeinderat setzte in seiner letzten Sitzung ein Ortsstatut über die Besteuerung der Kinematographen fest. Für jede Vorstellung, der Größe des be¬ treffenden Kinos entsprechend, muß eine Steuer von ! bezw. 1.50 Mk. und für eine Kindervorstellung 0,50 Mk. be¬ zahlt werden. An Sonn- und Festtagen erhöht sich die Steuer um die Hälfte. Die Kontrolle der Films für Kindervor¬ stellungen wird von einer Kommission des hiesigen Lehrervereins mit besorgt. Bochum gegen die Kinoauswüchse. Am 17. November fand eine von 300 Delegierten besuchte Vertrauens¬ männerversammlung des Volksvereins für das katholische Deutschland statt. Der Bezirksvorsteher Oberlehrer Dr. Brons bezeichnete die Entwickelung des Volksvereins im Dekanate Bochum als befriedigend. Die Mitgliederzahl be¬ trug 6067. Herr Dr. L. Pieper (M.-Glad- bach) referierte über Kinofrage und Kinoreform. Der Versammlung stimmte eine Entschließung zu, welche die Aus¬ wüchse von Lichtbühnen bedauert und im Interesse einer energischen Kino¬ reform entsprechendes Vorgehen von Staat, Gemeinden, Schule, Vereinen und Presse fordert. Insbesondere aber wünscht für die Stadt Bochum die Versammlung eine strengere Durchfüh¬ rung der Filmzensur unter Zuziehung eines pädagogischen Beirates. Von der Gesetzgebung fordert sie insbesondere die Unterstellung der Kinotheater unter den § 30 a der Reichsgewerbeordnung, Einführung einer einheitlichen Reichs¬ filmzensur, ein gesetzliches Vorgehen gegen den Reklame- und Plakatunfug. Die Versammlung erkannte in der Grün¬ dung und Leitung von Lichtbühnen durch Stadt- und Landgemeinden einen der bedeutsamen Schritte zur Kino¬ reform. Das Kino als Prügelknabe. Vor einem Breslauer Gericht wurde wieder einmal der schädigende Einfluß der Kinematographen-Theater festge¬ stellt. Sieben junge Burschen, darunter drei schulpflichtige Knaben, wurden zu Gefängnisstrafen von zwei bis vier Mo¬ naten verurteilt, weil sie bandenmäßig Diebstähle in Läden, auf Märkten usw. verübt hatten. Nach Aussagen der Zeugen hätten sie die Tricks in Kien- töppen gesehen und dann nachgemacht. Ein Tag ohne Kino in Wien. Vom Reichsverband der Kinemato- graphenbesitzer in Oesterreich erhalten wir folgende Mitteilung: Der Ausschuß des Reichsverbandes der Kinemato- graphenbesitzer in Oesterreich, der mit großer Besorgnis dem Inkrafttreten der neuen Kinematographen - Verordnung entgegensieht, hat beschlossen, in den nächsten Tagen in Wien eine große Pro¬ testversammlung abzuhalten, um gegen die einzelnen Bestimmungen dieser Ver¬ ordnung, welche geeignet sind, die Kino¬ betriebe in ihrer Existenz zu bedrohen, Stellung zu nehmen. Um dieser Mani¬ festation einen besonderen Nachdruck zu verleihen, sollen an diesem Tage in ganz Oesterreich sämtliche Kinobetriebe gesperrt bleiben. Die Kinobesitzer wollen damit beweisen, welches Be¬ dürfnis für alle Schichten der Bevölke¬ rung das Kino bildet. Kinokesteuerung in Duisburg. In der letzten Sitzung der Stadtver¬ ordneten wurde eine Aenderung der Kartensteuer für die Kinematographen genehmigt. Diese beträgt bei 25 Pfg. Eintrittsgeld 5 Pfg., bei 50 Pfg. 10 Pfg, und dann für je 50 Pfg. mehr 5 Pfg. Steuer mehr. Die Folge der Kinobesteuerung. Ueber schlechte Geschäfte klagen die Kinobesitzer in Gnesen. Nachdem die Stadt kürzlich die Lustbarkeits¬ steuer für Kinotheater von 3 Mark auf 10 Mark für den Spieltag erhöht hat, geben die drei Unternehmer bekannt, daß sie künftighin nur noch in der Lage sind, wöchentlich dreimal statt wie bis¬ her siebenmal Vorstellungen zu geben. Die Aussichten des Filmexports nach Mexiko. Von Zeit zu Zeit kommen die bei den Kaiserl. deutschen Konsulaten im Aus¬ lande tätigen Handelssachverständigen nach dem Heimatlande, um hier in den verschiedenen Industrie-Zentren die Kaufleute und Industriellen über die wirtschaftliche Lage der betreffenden Kosulatsbezirke zu orientieren und ihnen mit Rat zur Hand zu gehen behufs Anknüpfung von Geschäftsverbindun¬ gen. So besuchte in den letzten Wochen der Handelssachverständige vom Kaiser¬ lich deutschen Konsulat in Mexiko, Herr Bruchhausen, die sächsische Han¬ delskammer, um Exporteure und solche, die es werden wollen, über die geschäft¬ lichen Verhältnisse in Mexiko und über die eventuelle Möglichkeit, dort Ab¬ satzgebiete zu eröffnen, aufzuklären. Der Sachverständige bezeichnete Mexiko als ein gutes Feld für den Ex¬ port deutscher Films und Projektions¬ apparate. Iiimrm s Arrangements, Kränze und 1 = PflanzensDehorationen für alle Gelegenheiten. 'iS* y? «y? SCBliLTZ’s Blumen - Salon Berlin W., Friedridi-Str. 58 Ecke Leipzlgerstr. Tel. Ztr. 1900. Lieferant für die Theaterwelt und die ^j^samtejkrl^ «^0 = LEIPZIG, PeUrstrasse 44 = { ist ein Lichtspieltheater eventl. nur das j Lokal billig per 1. Januar 1913 zu ver- * mieten. Offert. Haupipost, Postlagerkarte 2. Le plus important journal de l'industrie Cinematographique en Italic. 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