Licthbild-Bühne (November 1912)

Record Details:

Something wrong or inaccurate about this page? Let us Know!

Thanks for helping us continually improve the quality of the Lantern search engine for all of our users! We have millions of scanned pages, so user reports are incredibly helpful for us to identify places where we can improve and update the metadata.

Please describe the issue below, and click "Submit" to send your comments to our team! If you'd prefer, you can also send us an email to mhdl@commarts.wisc.edu with your comments.




We use Optical Character Recognition (OCR) during our scanning and processing workflow to make the content of each page searchable. You can view the automatically generated text below as well as copy and paste individual pieces of text to quote in your own work.

Text recognition is never 100% accurate. Many parts of the scanned page may not be reflected in the OCR text output, including: images, page layout, certain fonts or handwriting.

Seite 44 L • B • B No. 48 mit dem Umstande, daß ein Film aus Dänemark eingeführt ist, die Vorstellung sich verknüpft, daß es sich um etwas Schlüpfriges handelt. Leider geht man meistens in dieser Annahme nicht fehl. Merkwürdigerweise gewährt man in Kopenhagen auch Kindern meistens un¬ bedenklich Zutritt zu den unsittlichen Films; es ist ohne weiteres einleuch¬ tend, daß die Verführungsszenen, die Entkleidungen, die perversen Körper¬ verrenkungen un.d ähnliche in jenen Films vorkommende gewagte Auftritte ein äußerst schädlicher Sinnenreiz für unbefestigte jugendliche Gemüter sind. Die schlaffe Zensur hängt hier vielleicht mit mißverstandenen ,,freisinnigen“ Tendenzen zusammen; es sollte nicht allzu schwer sein, einzusehen, daß die¬ ser „Freisinn“ zum mindesten kein echter ist. Erfreulich ist es deshalb, daß Per¬ sönlichkeiten, die in Dänemark einen wirklichen Einfluß besitzen, sich nun¬ mehr mit wachsender Energie gegen das widerliche Getriebe wenden. Auch be¬ deutende Preßorgane schließen sich dem Protest gegen die unsittlichen dä¬ nischen Films an. Asta Nielsen, die weltberühmte Düse des Kinos wird als die Hauptvertreterin der gefähr¬ lichen Richtung der „sinnlichen Films“ hingestellt, und es wird ihre ganze Art und Weise, durch Körperverrenkungen sehr bedenklicher Art die Sinnenlust der Zuschauer zu wecken, ebenso wie die von ihr damit in ganz Europa ge¬ machte Schule, als im höchsten Grade verwerflich bezeichnet. Ein großes dänisches Blatt schreibt über die „be¬ rühmte Dänin“ und die von ihr ge¬ schaffenen Films folgende kräftige Worte, die zu denken geben: . . Die Verbrecherdramen sind lange nicht so gefährlich, wie die „Liebesfilms“, wo man sich zum großen Teil unter Apachen und Prostituierten befindet. Die „Düse der Films“ ist Parole gewor¬ den. Sie ist die Priesterin der Sinnlich¬ keit und in ihrem Fache Meisterin. Keine andere kann wie sie ihre leicht¬ bekleideten Glieder in einem Tanz auf der scharfen Messerschneide der Un¬ züchtigkeit verrenken. Deshalb bezieht sie eine „doppelte Ministergage“; sie hat „Schule gemacht"; auch andere Schauspielerinnen haben entdeckt, daß sie ihren Körper „verrenken“ können, und immer wieder hört man von neuen „Priesterinnen“ aus der Schule Asta Nielsens . . . Jetzt wird es Zeit, einzu¬ dämmen! . . Die Bonner Sittlichkeitsschnüffler. Im Verein zur Bekämpfung der öffentlichen Unsittlichkeit hielt kürzlich Oberlandesgerichtspräsident a. D. Dr. Hamm einen Vortrag über die Aufgaben für die gesetzgeberische Behandlung der Kinematographentheater. Weil sich auf gütlichem Wege nichts erreichen lasse, werde in der nächsten Zeit der Bundesrat und bald darauf auch der Reichstag sich mit einem Gesetzent¬ wurf betr. schärfere Bestimmungen für die Regelung des Kinematographen- wesens beschäftigen. Der Gesetzent¬ wurf sehe aber keine Modifikation des § 183 des Strafgesetzes vor, der in sei¬ ner jetzigen Fassung dem Umfang lange nicht genug steuere, sondern, er wolle nur das Strafmaß dieses § 183 erhöhen. Keine Unterbrechung » der Zustellung « der „L. B. B.“ tritt beim Quar¬ talswechsel ein, sofern Sie das Abonnement sofort erneuern. Wir machen noch besonders da¬ rauf aufmerksam, daß unsere :: :: Abonnenten unseren :: :: KINO-KALENDER 1913 sofort nach Erscheinen, Ende De¬ zember gratis zugesandt erhalten. Abonnement pro Quartal 2 M. Bei Bestellung empfiehlt es sich, den Betrag zur Vermeidung von Spesen mit einzusenden. Verlag der „Lichtbild°Bühne“ Berlin SO. 16, Michaelkirchstraße 17. Im übrigen solle die alte Fassung blei¬ btu. Das aber genüge keineswegs. Man könne den Gerichten, besonders den Berliner Gerichten, den Vorwurf nicht ersparen, daß sie unter dem Druck sogenannter Kunst-Sachverständiger in ihrem Urteil über Zulassung oder Nicht¬ zulassung, Freigabe oder Nichtfreigabe eines Kunstwerkes recht lax geworden seien. Er könne sich etwas Lächer¬ licheres nicht mehr denken, als daß ein Richter, ein gebildeter Mensch, in solchen Sachen einen Sach¬ verständigen nötig hat. (Sehr richtig!) Der § 183 müsse eine schärfere Waffe bieten. Er richte sich nur gegen das Unzüchtige in Bildern und Schriften, nicht aber gegen die viel gefährlichere und verderblicher wirkende Pikanterie. Es müsse ein Gesetz geschaffen werden, das vorbeugend und nicht nachwirkend angewendet werden könne; denn sonst riskiere mancher Kinobesitzer die Vor¬ führung eines Schundfilms, weil er wisse, daß die folgende Strafe in keinem Verhältnis zu dem erzielten Gewinn stehe. Da sei es zuerst sehr gut, daß die Staatsregierung den Vorschlag ge¬ macht habe, die Bestimmung der Ge¬ werbeordnung betr. die Konzenssions- erteilung für Schauspielunternehmen auch auf die Veranstaltung kinemato- graphischer Vorstellungen auszudehnen. Die wichtigste und beste Waffe aber sei die durch Gesetz, am besten durch Reichsgesetz, eingeführte Zensur. Die Zensur dürfe nicht durch eine Polizei¬ verordnung geregelt werden. Ferner müsse die Unterscheidung von Kinder¬ vorstellungen und Vorstellungen „nur für Erwachsene“ aufgehoben werden; denn was man den Kindern verbietet, sollte man auch den Erwachsenen nicht gestatten, während das Theater nur auf die Abendstunden angewiesen sei. Man möge darum auch bestimmte Spielzeiten vorschreiben. Nach einer eingehenden Aussprache nahm die Ver¬ sammlung einstimmig folgende Be¬ schlußfassung an: 1. Der Vorschlag der Staatsregierung, die Bestimmungen der Gewerbeordnung, wonach Schauspiel¬ unternehmen der Erlaubnis bedürfen, auf die kinematographischen Vorstel¬ lungen auszudehnen, ist zu begrüßen. 2. Daneben ist zu einer wirksamen Be¬ kämpfung aller in sittlicher, religiöser oder sonstiger Beziehung Anstoß er¬ regenden kinematographischen Vor¬ stellungen dringend erforderlich, durch Gesetz, und zwar womöglich durch Reichsgesetz, eine Zensur der Films ein¬ zuführen und in diesem Gesetz hohe Strafen für die einem Zensurverbot zu¬ wider veranstalteten Vorstellungen, zu bestimmen. Die Ziele der „Gesellschaft für wissen¬ schaftliche Films und Diapositive“. In dem Bestreben, den Kinemato- graph als Anschauungsmittel für die lernende Jugend dienstbar zu machen, hat obige Gesellschaft in den Vorar¬ beiten dazu günstige Resultate zu ver¬ zeichnen. Bereits seit längeren Jahr¬ zehnten ist man bemüht, durch An¬ schauungstafeln und Naturobjekte den Unterricht der höheren Schulen zu er¬ gänzen und zu beleben. In den letzten Jahren bürgerte sich das Lichtbild als weitere Ergänzung mehr und mehr ein; und zwar nicht nur an den höheren Lehranstalten, sondern ganz besonders im akademischen Unterricht, obwohl Universitäten und Hochschulen in ihren Instituten über sehr bedeutende Samm¬ lungen von Naturgegenständen ver¬ fügen. Die Entwicklung geht aber wei¬ ter in der Richtung, neben dem stehen¬ den Lichtbild auch das bewegliche,