Lichtbild-Bühne (June 1913)

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Felde gezogen. Ihnen hat’s ein Urteil des Landgerichts I Berlin angetan, das dem Fabrikanten die Befugnis zusprach, den Titel eines Schriftwerkes „Gelbstern“ für seinen Film ungestört zu benutzen, der mit dem Schriftwerk im übrigen nichts gemeinsam hatte. Nach dem Gesetz gilt allerdings der Titel eines Schriftwerkes nicht selbst wieder als ein Schriftwerk, sondern dient nur zur Bezeichnung eines Schriftwerkes. Der Titel ist weder urheberrechtlich noch namenrechtlich geschützt. Es ist zweifellos nicht angängig, auch den Titel eines Werkes als Bestand¬ teil einer individuellen Geistesschöp¬ fung anzusehen. Damit sind jedoch die Literaten keineswegs dem Pira- tentum ausgeliefert. Den Schutz ge¬ währt ihnen das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb. In dem landgerichtlichen Rechtsstreit war die Erfindung des Titels für das literarische Werk nicht als eine individuelle geistige Arbeit anzu¬ sehen. Selbst wenn hiernach auch der Titel urheberrechtlichen Schutz genießen würde, hätte die Entschei¬ dung im speziellen Falle nicht anders ausfallen können. „Gelbstern“ be¬ deutet in der Damenkonfektion die durch Nr. 44 gekennzeichnete weib¬ liche Ncrmalfigur, die gutgewachsene Probiermamsel. In diesem Sinne kennzeichnete sie das Werk des Schriftstellers, in dem eine leicht¬ lebige gutgewachsene Konfektioneuse die Hauptrolle spielt. Von einer Eigenart in der Bezeichnung des lite¬ rarischen Werkes konnte umsoweni¬ ger die Rede sein bei der Wahl des Titels, als schon vorher dieser Titel für Schriftwerke im Konfektions¬ milieu verwendet worden war. Aus diesem Grunde lehnte auch das Kam¬ mergericht als Berufungsinstanz die Anwendung des unlauteren Wettbe¬ werbsgesetzes ab. Es meint: „Nach der vorausgegangenen Feststellung kann der Bezeichnung „Gelbstern“ für die Groteske, mag diese auch noch so häufig und mit noch so gutem Er¬ folg aufgeführt sein, keinerlei Beson¬ derheit mit dem Erfolge beigemessen werden, daß anzunehmen wäre, bei Nennung der in Rede stehenden Be¬ zeichnung würde ein nicht unerheb¬ licher Teil des Publikums an das Stück des Schriftstellers allein oder in erster Linie denken und damit Ge¬ fahr laufen, unter Ankündigungen des Filmdramas das literarische Werk zu verstehen. Im übrigen aber be¬ steht eine solche stoffliche Verschie¬ denheit der beiden Dramen, daß kei¬ nerlei Verwechselung zu besorgen ist. Der übereinstimmende Titel hat auch bei den in Rede stehenden Dra¬ men verschiedenen Sinn; er bedeutet in der Groteske eine Probiermamsell von gutem Wuchs, im Filmdrama dagegen, wie in der Beschreibung auch angegeben ist, die vollendete weib'iche Schönheit. An diesem Er¬ gebnis wird auch dann nichts ge¬ ändert, wenn der Schriftsteller seine Befugnis, sein Werk durch kinemato- graphische Wiedergabe auszunutzen, ausübt.“ Unter den nämlichen Erwägungen hat auch erst kürzlich wieder die zehnte Kammer für Handelssachen des Landgerichts I Berlin in einem Urteil vom 1. Februar 1913 (54 0 169 12) einem Fabrikanten den Ge¬ brauch eines literarischen Titels für Films untersagt. Martin Bendix im Film. i äÄföl Ile kommen sie zu uns, die /öjy Großen und Kleinen, die Freunde und Feinde, Lite¬ raten und Zeilenschmocks, Mimen und Schmierenkomödianten, die Ernsten und Heiteren. Albent B|s- sermann, Paul Lindau, Tilly Durieux, Carl Clewing, Moissi, Professor Max Reinhardt, Hanns Heinz Ewers, Saha- ret und hundert andere. In bunter Folge kommen sie, lernen den Kubel- kasten und das Kino-Atelier, damit aber auch zugleich unsere eigenar¬ tige Kunst lieben und schätzen und sind dem Kino-Teufel verfallen wie weiland dem Kulissenzauber. Jetzt haben wir einen neuen Ge¬ winn auf unser Konto zu setzen, denn Martin Bendix, das Berliner Original, der Nestor (Jer Albertincr Posse, der unvergeßliche Komiker und Lebens¬ künstler, Humorist und Menschen¬ beobachter, beißende Satiriker und lachende Philosoph, Martin Bendix, der ewig junge, hat sich der zehnten oder elften Muse verschrieben. Er repräsentiert das alte Berlin, hat seine Landsleute Jahrzehnte lang zum Lachen gebracht und dadurch eine wichtige Mission erfüllt, denn Lächeln und Lachen sind wunderschöne Dinge in unserem trüben Zeitalter. Mit jugendlicher Elastizität stellte er seine eigenartige, trockene und unr nacbahmliche Original-Komilc in den Dienst der Flimmerkunst. Der „Ko¬ met Film-Compagnie“ ist der Wurf gelungen. Er, der viele, lange Jahre hindurch im seligen „Americain- Theater“ die Bretter beherrschte, all¬ abendlich mit Jubel empfangen wurde und sich mit nicht enden wollendem