Lichtbild-Bühne (June 1913)

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Die Denkschrift des Agitations-Comites im Reichstag. JSjJIJem Agitations-Comite der kine- ■KKfl ma tographischen Fachpresse i;ing vom Bureau des Reichs¬ tags mit nachstehendem Schreiben der offizielle Bericht über die Peti- tionskommissions-Sitzung zu, in der über die von Dr. May verfaßte Denk¬ schrift Beschluß gefaßt wurde. Berlin W. 7, den 27. Mai 1913. An das Agitations-Komitee der kinemato- graphischen Fachpresse Der Reichstag hat in seiner heu¬ tigen Plenarsitzung den von der Pe¬ titions-Kommission in dem anliegen¬ den Bericht — Drucksache Nr. 932 — gestellten Antrag angenommen. Der Direktor beim Reichstag. Jungheim. 130. Bericht der Kommission für Petitionen. Das Präsidium des Deutschen Bühne n-V ereins, vertreten durch den Generalintendanten der Königlichen Schauspiele Wirklichen Geheimen Rat und Königlichen Kam¬ merherrn Exzellenz Graf v. Hülsen in Berlin, legt vor: Denkschrift betreffend die Kinematographenthea- t e r , die durch ihr Ueberhandnehmen geschaffenen Mißstände und Vor¬ schläge zu einheitlichen gesetzlichen Maßnahmen. Im Aufträge des Prä¬ sidiums des Deutschen Bühnen-Ver¬ eins verfaßt von Rechtsanwalt Artur W o 1 f f, Schriftführer des Deutschen Bühnen-Vereins. Diese Denkschrift führt unter aus¬ führlicher Begründung Klage gegen das Ueberhandnehmen der Kinemato- graphentheater. Die Statistik (Mai 1912) ergab für 1900 in 33 deutschen Städten zwei ständige Unternehmun¬ gen, 1910 in den gleichen Städten 480. Für Berlin damals schon über 300 „Kientöppe“. Die vielen Kinos ent¬ zögen bei ihrer ununterbrochenen Vorstellungsdauer sehr viele Be¬ sucher den ernsten Bühnen. Ziffern¬ mäßig ist das zu ersehen aus einem Bericht des Theaters in Hildesheim, dessen Direktor Oskar Lange be¬ rechnet, daß in der Spielzeit 1909 10 dieses Theater einen Rückgang von 50 Prozent gegenüber der vorher¬ gehenden Spielzeit aufweise. Das Stadttheater von Elberfeld hat eine genaue Statistik aufgemacht, ebenso das Stadttheater von Münster. In den letzten Jahren seien 29 Theater, die zum Teil Jahrzehnte bestanden haben, zugrunde gerichtet und mehr als 1600 Menschen existenzlos ge¬ worden. Die Zahl der Kinos nehme, wie schon ein Blick in die Fachpresse lehre, fortwährend zu. Es sollen neuerdings auch Dramen aus dem Spielplan deutscher Theater auf den Film gebracht werden, dargestellt von ersten Schauspielern. Die Szenerie könne da viel pompöser gebracht werden als auf der Bühne. Die sich in der Praxis ergebenden Mißstände veranlassen den Deutschen Bühnen¬ verein, zur Bekämpfung „der Kino¬ seuche“ folgende Vorschläge für gesetzgeberische Maßnahmen zu machen: 1. Erweiterung des § 33 a der Reichs-Gewerbeordnung auf alle ki- nematographischen Unternehmungen. 2. Anwendung der gleichen bau- und feuerpolizeilichen Vorschriften in dem gleichen Umfange, ohne die ge¬ ringste Einschränkung auf die Kine- matographen- wie auf die wirklichen Theater. 3. Schärfste Handhabung der Prä¬ ventivzensur. 4. Vorschriften über die Dauer der Vorstellungen und der zwischen den einzelnen Vorstellungen notwen- oig zu machenden Pausen. 5. Vorschriften über den Kinder¬ schutz. 7. Versagung der Schankkonzes¬ sion, d. h. Verbot alkoholischer Ge¬ tränke. 8. Vorschriften über das Reklame¬ wesen. 9. Besteuerung durch die Kom¬ munalbehörden in erhöhterem Maße als bisher. 10. Einführung eines hohen Stem¬ pels für jedes Filmband. Gegen diese Denkschrift über¬ reicht das „Agitationskomitee der kinematographischen Fachpresse“ eine Denkschriftbetreffend die Kinematographenthea- t e r. Eine Erwiderung auf die Denk¬ schrift des Deutschen Bühnen-Ver- eins. Im Aufträge des Agitations¬ komitees der kinematographischen Fachpresse verfaßt von Dr. Bruno May, Gerichtsassesor, Berlin. Hier wird auseinandergesetzt, daß die kinematographischen Darstellun¬ gen nicht den Tadel verdienen, wel¬ cher in reichlichem Maße durch die Denkschrift des Bühnen-Vereins über sie ausgegossen wird. Da die Licht¬ spiele im Begriffe stünden, sich zu einem hervorragenden Werkzeuge der Aufklärung, Belehrung und edel¬ sten Unterhaltung zu gestalten, hätten sie begründeten Anspruch auf sorg¬ same Berücksichtigung und Förde¬ rung durch Gesetzgebung, Verwal¬ tung und Rechtsprechung. Die durch