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Der Berliner Filmkrieg zwischen Polizeipräsidium und Filmfabrikanten.
unleidlichen Zustände, die
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nung
durch die Einführung der
Berliner Zensurgebühren-Ord
seit dem 1. Juli eingetreten sind, werden immer verworrener und komplizierter. Schon jetzt ist die dadurch H@rvorgerufene Schädigung des Geschäfts
und
bisher üblichen glatten
ganges ganz außerordentlich, wenn nicht bald das vertiefte Fahrwasser wieder erreicht wird, dann hat die Branche mit schwerwiegendsten Nachteilen zu rechnen.
Schon jetzt sich Anzeichen geltend, daß die teuer bezahlte Berliner Filmzensur auf dem besten Wege ist, Nachahmer zu finden, und da der Appetit bekanntlich beim Essen kommt, so besteht tatsächlich die Möglichkeit, daß die 24 in PreuBen bestehenden staatl. Polizeibehör
den, wenn sie nach Berliner Muster
machen
ebenfalls verdienstlustig werden, ihre Gebühren erheben; dann würde in diesem Falle ein 1000 Meter-Film, damit er ungehindert durch Preußen wandern kann, allein 1250 Mk. Prüfungsgebühr kosten. Man rechne sich aus, wenn ganz Deutschland vom Gebührentaumel ergriffen wird, daß dann die Filmprüfung höher ist wie der Kaufpreis des Films selbst. Unsere Ansicht ist überhaupt die, daß die Zensur im Dienste der Oeffentlichkeit und nicht der Industrie steht, ihre Wirkung auf die Filmproduktion ist naturgemäß eher hemmend als fördernd. Es ist daher nicht mehr als billig, daß die Oeffentlichkeit für diese in ihrem Interesse auf
und
Einrichtung auch
„Es ist beinahe lächerlich,“
geschaffene kommt. so meint mit Recht der „Berl. Börsen-Courier, „daß die Klagen über Zensurhärten nur die Folgen haben
daß Zukunft Geld Wie kann man jemand zumuten, den Stock, der ihn
sollen, diese in auch
noch kosten schlägt, auch noch zu bezahlen ...?'
Die Weigerung der Filmfabrikanten, ihre Films unter diese neue Gebührenordnung überhaupt, noch direkt der Zensurbehörde einzureichen, hat bekanntlich dahin geführt, daß sich jetzt auch das Polizei-Präsidium weigert, die bis zum 1. Juli einge
lieferten, aber unerledigten Films noch gebührenfrei zu erledigen, trotzdem es sich selbst laut Zensur
gebühren-Ordnung dazu verpflichtete. Diese unkluge und kindlich anmutende Revanche-Idee hat aber nicht nur der Branche, sondern auch dem Minister des Innern mißfallen, und er verlügte, daß nicht nur diese Films,
Des Schmugglers Drama Schwester Drama
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1
sondern bis \ugust auch
über
Verträge abgeschlossen
zum 15.
noch jene Bildstreifen, deren Weitergabe waren, gebührenirei erledigt werden müssen. Diese Zuschrift des Ministers lautet:
„Auf die in namens der Filmfabrikanten erhobene
Vorstellung habe ich den Herrn Poli
meinem Ministerium
zeipräsidenten ermächtigt, bei Ausübung der Filmzensur die Anwendung der durch den Erlaß vom 4. Mai d. J. Ile 1072 — mitgeteilten Gebührenordnung insoweit, als es sich um die Prüfungsgebühr (88 1—3 der Ordnung) handelt, bis längstens 15. Aug. d. J. hinsichtlich derjenigen Films auszusetzen, über deren Weitergabe an die Filmverleiher oder die Theaterbesitzer schon vor dem Zeitpunkt der offiziellen Bekanntgabe der Gebührenordnung schriftliche Verträge abgeschlossen worden sind. Dies gilt jedoch nur von Films, welche zur Zeit des \/ertragsabschlusses bereits fertiggestellt Die Verträge müssen vorgezeigt werden. Die Gebühr für die Erteilung beglaubigter Abschrif'»n der Erlaubniskarten (8 4 der Ordnıng) wird auch hinsichtlich der von der Prüfungsgebühr befreiten erhoben. Ein gegenkommen gegen der Filmfabrikanten angängig.
Das Präsidium hat sich also eine blamable Korrektur gefallen lassen müssen. — Die dort eingelieferten 54000 Meter Films sind inzwischen schon wieder abgeholt worden. Zur Zeit herrscht Ruhe dort in der Zensurabteilung, denn bis zum Montag nachmittag, also innerhalb fünf Arbeitstagen, sind erst 41 Films mit GeJetzt kom
waren,
weiteres Entdie Wünsche
erscheint nicht
Firmen
bühren zensiert worden, aber auch schon langsam die mit
men Theaterbesitzer ihren Aktualitäten, da diese von den Fabrikanten naturgemäß nicht im Vorrat werden konnten. Uebel daran sind die Spieler der ersten Woche, denn sie müssen die Zensurgebühren bezahlen, speziell wenn man es sehr eilig hat, denn wer zuerst kommt, der zahlt zuerst, während die Nachfolgenden nur Karten kaufen brauchen. Hier zeigt sich nun auch gleichzeitig die Nichtigkeit der Gebührenordnung, die auf die Fabrikantenund nicht auf die Theaterbeist, denn
speziell
zensiert
sitzerzensur zugeschnitten eigentlich muß von letzterem jede einzelne Kopie zur Prüfung eingereicht werden, weil doch sonst keine Garantie vorhanden ist, daß die nachfolgen
Erscheinungstag: 31. Juli 1914
Der König der Alpen
Ergreilendes Drama.
DS" PIFFS PUDEL @G
Kolossal heiter,
den Kopien mit der zuerst geprüften übereinstimmt. Demzufolge ist eine jedesmalige neue Prüfung und Bezahlung notwendig. Ein Kinobesitzer, der also Films der ersten Woche bei zweimaligem Wechsel spielt, reicht minimalst pro Woche 4000 m zur Prüfung ein und müßte dafür 200 Mk. behaupten,
Mann
bezahlen. Eingeweihte daß Abzug der Lustbarkeitssteuern eine solche Summe überhaupt nicht mehr in der Kinokasse hat. Die Polizei hat Pflicht, den Kinobesitzern die Films zu zensieren, Die Gebührenordnung dazu ist aber der selbstverständliche Ruin der Kinobesitzer; sie
ein solcher armer nach
die
müssen undedingt schließen.
Der Vereinigung der Filmfabrikanten ist von den drei Bot
Berliner
schaftern von Frankreich, Italien und den Vereinigten Staaten Zuschrift zugegangen mit der Aufforderung, die Berliner Vertreter der Filmfabriken mögen nochmals ein Gesuch an das Ministerum des Innern
eine
richten. Daraus ist wohl zu schlie
ßen, daß die Botschafter sich von
ihrer Intervention Erfolg versprechen. Der Rechtsvertreter der Filmfabriken, Justizrat Kleinhold, hat
diese Eingabe sofort an das Ministerium des Innern abgesandt.
Der als Kampforganisation begründete Bezirksverband für Rheinland-Westfalen des Berliner Hauptverbandes zur Wahrung der Interessen der Kinematographie beschloß weitgehende Unterstützung der streikenden Berliner Filmfirmen.
Das vom Polizeipräsidium an die
Fabrikanten gerichtete Rundschreiben, worin die Mitteilung gemacht wurde, man möge die dort lagernden 54000 Meter baldmöglichst
wieder abholen, keine
Films
da es sonst weitere Verantwortung dafür übernehmen kann, hat im übrigen eine fehlende Klugheit der Be
hörde bewiesen, denn bisher hatte sie
weitere
die Films immer nur unter der ausdrücklichen Versicherung aufbewahrt, daß eine Verantwortung nicht übernommen wird. Das Schreiben, dessen Inhalt ja im übrigen schon wieder beinahe gegenstandslos geworden ist, schloß mit den Worten: „Diese Maßnahme ist im Interesse der zu erwartenden Inanspruchnahme der Prüfungsräume durch die Lichtspieltheaterbesitzer, denen gegenüber nunmehr die Zensur ausgeübt wird,
unvorsichtige
unbedingt erforderlich."
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abend haben die Kinobesitzer im
Am Fabrikanten Koiserkeller eine Versammlung abgehalten, gemeinsam weitere Beide Teile erklärten sich ir ıhren Interessen voll
Montag und
um Schritte zu berate*,,
kommen sc'.darisch und beschlossen, alles zu “nternehmen, was zu einer Herab’ _tzung der Gebühren führen kanr. Vor allem beharren die Fabrika'ıen sowohl wie die Kinobesitzer b’ı dem bereits gefaßten Beschluß, dıe Films der Polizeibehörde /.ensurierung nicht mehr vorzulegen. Ferner wurde die Absendung von Immediatgesuchen an den Kaiser und en den Kronprinzen, deren Interesse für die Kinematographie bekannt ist, beschlossen. Schließlich soll eine Deputation von Filmfabrikanten und Kinobesitzern nochmals bei dem Polizeipräsidium wegen Ermäßigung der Gebühren und Erleichterung der Zensur vorstellig werden,
Ziffern der mögen hier folgen, die aus Anlaß des Berliner Filmkrieges Stoff zum Nachdenken geben. Die Zensurbehörde hat im letzten Jahr 1200 Kilometer Film zensiert. Die Gehälter der Zensurbeamten betragen pro anno 35 000 Mark. Diese Beamten sind auch für die Bekämpfung von Schmutz und Schund in der Literatur und vornehmlich für die Sprechtheater, Zirkusse, Varietes, Tingeltangel etc. tätig, denn die Kinematographie ist der Theaterabteilung nur angegliedert. In den letzten Tagen vor dem 1. Juli sind täglich bis zu 40000 Karten abgestempelt worden. Man war von morgens 7 bis abends 9 Uhr tätig. Eine einzige Filmfabrik hat laut Zensurgebühren-Ordnung in Zukunft pro Jahr 190 000 Mk. Kosten zu bezahlen. Eine Berliner Lichtspielbühne zahlt jährlich rund 100000 Mk. Lustbarkeitssteuern. Die Zensurbehörde will sich ihre Tätigkeit mit einem Aufschlag von 1700 Prozent bezahlen lassen. Eine kleine Filmfabrik hat ihre Jahreszensurkosten auf 8587 Mk, berechnet.
zur
Einige aus Praxis
Trotzdem sonderbarerweise die von den Interessenten einberufenen Protestversammlungen den Fachzeitungen aus irgend welchen Gründen geheim gehalten werden, sind wir selbstverständlich auch in der Zukunft in der Lage, unseren Lesern die weiter getroffenen Maßnahmen gegen diese Gebühren-Unordnung mitteilen zu können,
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