Lichtbild-Bühne (July 1914)

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Seite 10 7. Jahrgang 1914 Nummer 42 dabei vergaßen, daß die Verleiher und Theaterbesitzer genau so stark geschädigt sind. Warum.ist denn bei derartig einschneidenden Verfügungen und Verordnungen, zumal sie vom Minister des Innern sanktioniert sind, eine kollegiale Geschlossenheit nicht zu ermöglichen? Warum muß sich auch hier der persön liche Eigennutz einschleichen? Warum hat hier der neugegründete Verband nicht seine Feuerprobe bestanden und warum steht er nichtsDies alles sind Fragen, die dringend der tuend weit ab vom Schuß? Beantwortung bedürfen. Die Zensur-Abteilung des PolizeiPräsidiums scheint die Absicht zu haben, nur Verordnungen herauszudie diametral bringen, den Interessen der Branche entgegenlaufen. Wir erinnern. nur, wie plötzlich vor einigen Monaten die famose Pflicht der Herbeischaffung von beglaubigten Vollmachten der Ursprungsfirma notwendig war, wenn man einen Film zensieren lassen wollte. — Wir fragen daher an dieser Stelle den Herrn Polizei-Präsidenten: „Ist Ihnen bekannt, daß plötzlich in rigorosester Manier beglaubigte Vollmachten von den Film-Vertretern verlangt wurden und daß diese Vollmachts-Herbeischaffung für viele Firmen eine Ausgabe von mehreren hundert Mark verursacht hatte? Ist daß Ihnen des weiteren bekannt, durch diese plötzliche neue Bestimmung viele Firmen in der glatten Abwickelung ihrer Geschäfte empfindlich gestört worden sind, und daß nach einigen Wochen stillschweigend diese von vornherein überhaupt undurchführbare neue Bestimmung einfach fallengelassen wurde?“ Wir werden diese kurze Anfrage so oft wiederholen, bis wir eine bündige Erklärung dafür haben, wer die dilettantenhaften Neuerungssucht ist und wessen Strebergeist dahinter steckt, Ursache dieser Der Zensurabteilung fehlt der fachmännische Berater, der das komplizierte Handelsgeschäft des Films kennt und nicht durch falsches Ohrenbläsertum der ernst um ihre Existenz ringenden Branche die fortschafft, Unbequemlichkeiten, Zeitverluste und riesige Geldopfer aufzwingt. Daß die verfehlte Vollmacht-Bedingung als blamabler Mißgriff nicht allein dasteht, ersieht man, wie man sich des lächerlichen Handkurbel-Erlasses erinnert, der dicht nach dem folgen gesetzten Beunruhigungen schweren Weihnachts-Kinobrand in der Großen Frankfurterstraße Anfang 1908 erlassen wurde, und so unklug war, daß er überhaupt erst gar nicht zur Einführung kam, Wenn die neue Zensur-GebührenOrdnung fachmännisch durchdacht und nicht von einem „strebsamen“ Beamten ausgearbeitet worden wäre, [L ” 5 u er BEOHSFOHEHEHHSSEHERSHUHSTEHEHEHEROHTHEHSHEHENEHÖROHERÖHOHEHOHESHEHEHEHEHÖHEHEHOHEN | —. Abonnement pro @uartal MK. 2.— inkt. Filmkalender. ago 2 >20 2020202020202029202520°2°2°7070702°207°2620202020702059702920792029202910205020707°707020707070797070207°) dann hätte sie auch nicht jene folgenschwere Konsequenzen nach sich gezogen, wie sie jetzt zu verzeichnen sind. Wir verlangen für unsere Branche eine behördliche Instanz, die uns schützt und nicht systematisch schädigt; das ist der Grund, weshalb wir Fragen an den Herrn Polizei-Präsidenten richten, die einigen seiner Untergebenen vielleicht allzu peinlich sein könnten, Am gestrigen Freitag hatten die Fabrikanten wieder eine Konferenz mit dem Dezernenten der TheaterAbteilung des Herrn Oberregierungsrat von Glase Polizei-Präsidiums, napp, statt, um nochmals zu versuchen, auf gütlichem Wege &ine für alle Beteiligten günstige Lösung der Gebühren-Ordnung zu finden. Mit Rücksicht auf die Rechtslage wollen die Fabrikanten schließlich eine Gebühr für die Filmzensur entrichten; diese Gebühr muß aber in dem Rahmen des Möglichen und Erschwinglichen liegen. Eine weitere Forderung muß die Gültigkeit der bezahlten Zensurkarte für ganz Preußen oder das Reich sein, denn für Berlin ist selbst die Zahlung von 10 Pfg. pro Karte zu teuer. Hoffen wir, daß recht bald der jetzige unleidliche Zustand ein Ende hat. A, Mellini. 2 BEOHRFOHOHSHEHEHEHTTR