Lichtbild-Bühne (July 1914)

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Seite 44 Die Wiener Kinos und die Katastrophe von Sarajewo. Am Tage der Leichenfeier des Erzherzogs Franz Ferdinand und seiner Gemahlin haben laut Beschluß des Reichsverbandes der Kinobesitzer Oesterreichs dessen Mitglieder ihre Theater ohne jede anderweitige Aufforderung hin geschlossen gehalten und eine besondere Trauersitzung abgehalten, sowie an die Kabinettskanzlei des Kaisers eine Beileidsdepesche gerichtet. Neues von der ausländischen Fachpresse, „El Munno d Nematografico“, die bedeutendste spanische Filmzeitung, teilt uns heute mit, daß sie ihre Geschäftsstelle und Redaktion in BarceIlona nach der Calle Canseje de Ciento 280 verlegt habe. — Herr Eduarde Sela hat sein Amt als Geschäftsführer niedergelegt, um in der neuerrichteten Filale der Eclair-Gesellschaft, die Mitte Juli in Barcelona, Rambla Cataluna 23, eröffnet wird, das gleiche Amt zu bekleiden. Zur Kinosteuer in München, Erleichterungen in der Lustbarkeitssteuer werden in einer Eingabe an den Magistrat seitens des Vereins bayerischer Kinematographen-Interessenten dahin verlangt, daß der bis jetzt übliche Bezugspreis von Lustbarkeitssteuerbilletts — für 1000 Stück 1 Mk. — 1 Mk. 60 Pig. — einer Revision unterzogen wird. Dieser in München übliche Bezugspreis ist ein abnorm hoher und aus Offerten von maßgebendsten deutschen Billettfabriken geht hervor, daß diese imstande wären, daß Tausend Billetts zum Preise von 45 Pig. zu liefern. Eine dieser Firmen geht sogar soweit, auf diese niedern Sätze noch einen Extra-Rabatt von 20 Prozent zu gewähren. München ist die einzige Stadt Deutschlands, deren Magistrat die Kinobesitzer zwingt, die Billette zu fest vorgeschriebenen hohen Preisen zu beziehen, während in allen andern Städten es den Steuerpflichtigen freigestellt ist, die Billetts selbst bei den Fabriken zu einem bedeutend 7. Jahrgang 1914 billigeren Preise zu beziehen. Die Münchener Kinobesitzer erklären sich bereit, die Billetts, wenn sie sie von der Fabrik erhalten haben, der Münchener Lustbarkeitssteuerstelle abzuliefern und unter amtliche Verwahrung unter Kontrolle zu stellen. Aegyptische Films. In Alexandrien haben Ariz und Dorez eine Filmfabrik errichtet, deren Erzeugnisse unter dem Namen „Oriental-Film" auf den Markt kommen werden, Der neue Weg. In Frankreich erhofft man die Beendigung der Krise im Filmgeschäft dadurch zu erreichen, daß sich Firmen zusammentun, und für die einzelnen Theater Monopolprogramme liefern. Die Mietpreise sind im Voraus festgesetzt, so daß die Theaterbesitzer ohne Ueberschreitung ihres Budgets mit Exclusivitäten konkurrieren könnten. Eine Sentenz von Bernhard Shaw. Wie der berühmte englische Schriftsteller sich über Kino und Films äußerte, darüber haben wir ausführlich in unserer Nummer 39 berichtet, nun bemerkt er in einer englichen Zeitschrift kurz folgendes: „Das Kino ist eine viel monumentalere Erfindung, als es die Buchdruckerkunst war.“ Neger und Kino, Als ein weiterer Beitrag dafür, daß der Kinematograph als Sündenbock für Alles herhalten muß, kann folgende Nachricht bezeichnet werden, die jetzt durch die Blätter geht: „Die Ermorduyg eines Pflanzers und seines Verwalters auf Samoa durch bitten wir freundl. unsere Inserenten zu berücksichtigen und sich auf unsere Zeitung zu beziehen.oo0000o0 hc} kkcckkkcı Nummer 42 eingeborene Polizeisoldaten, die im vorigen Jahre so gewaltiges Aufsehen erregte, ist nach den Ergebnissen der gerichtlichen Untersuchung in ihren Ursachen auf kurz . vorher stattgefundene kinematographische Aufführungen zurückzuführen, in denen wilde Szenen, Mord und Totschlag, aus dem Leben der amerikanischen Cowboys dargestellt wurden, Es ist festgestellt, daß keinerlei persönliche Beziehungen zwischen den Opfern und deren Mördern bestanden haben, ferner daß die Mörder versucht hatten, auch auf anderen Pflanzungen die Besitzer vor die Häuser zu locken, wo sie dann das gleiche Schicksal ereilt hätte, Die ganze Sache läßt sich nur so erklären, daß die Phantasie dieser primitiven Menschen durch die Darstellung der wilden Szenen mächtig erregt, sie zur Nachahmung reizte, — In britischen und französischen Kolonien sind schon 1912 und 1913 aus ähnlichen Ursachen Verordnungen erlassen worden, wonach jede theatralische oder kinematographische Aufführung von der vorher einzuholenden Genehmigung des Gouverneurs abhängig gemacht wird. Der Gouverneur hat das Recht, die Aufführung zu verbieten, wenn moralische oder politische Bedenken vorliegen. Damit auch in unseren Kolonien die Wiederholung von Vorkommnissen obiger Art verhütet werde, beschloß der Vorstand der Deutschen Kolonialgesellschaft, an den Staatssekretär des Reichskolonialamtes das Ersuchen zu richten, die Gouverneure unserer Schutzgebiete anzuweisen, ähnlich wie es in den britischen und französischen Kolonien geschehen ist, vorbeugend zu wirken. Ein neuer englischer Kinoprachtbau. In Hackney wurde das PavillonKinema vom dortigen Bürgermeister in feierlicher Weise eröffnet. Die Frau Bürgermeisterin erhielt ein Riesenboukett. Das Theater faßt 1500 Sitzplätze und ist in creme und gold herrlich ausgestattet. Die Vorhalle ist ebenso wie die Treppe ganz in Marmor ausgeführt.