Lichtbild-Bühne (July 1914)

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Seite 46 7. Jahrgang 1914 Nummer 42 Pathe und Capozzi. Pathö freres haben mit der Leonardofilm Co, in Turin. das Abkommen getroffen, daß alle LeonardoFilms an sie abgegeben werden. Zu diesem Zwecke wurde eine „Truppe“ von Darstellern gebildet, an deren Spitze Capozzi, natürlich mit festem, ausschließlichem Engagement, steht. Aus einem Kinoprogramm. „Der Ring, der bindet” — „Für drei Tage nur” war auf den Ankündigungen eines Kinos in einem bekannten — Ostseebade zu lesen. Eine echt Londoner Straßenreklame. In Piccadilly spaziert ein Bäckerlehrling mit einer Unmenge von Kuchen und verteilt Karten mit der Inschrift: „Unser Mitglied verteilt seine Ware gratis, Der Selbstmörderklub, Box Court, W." Ein Passant denkt an einen Jux, läßt sich einen Kuchen geben, beißt hinein, da ertönt die tiefe Stimme des Konditorjüngers: „Sind Sie unser Mitglied? Der Kuchen ist vergiftet!" Flugs lag das angebissene Stück auf dem Pflaster, Dies wiederholte sich öfters. Da erschien ein zweiter Bäcker aus der Oxfordstreet und gar bald lagen alle Kuchen angebissen auf der Erde, Die beiden Bäcker nahmen sich ein Auto und fuhren davon, Und dies alles als Reklame für den Film „Der Selbstmörderklub‘', Die erste kinematographische Aufnahme, Vor einigen Tagen wurde in Boulogne sur Meer das Denkmal des berühmten Physiologen Etienne Jules Marey enthüllt. Marey, der durch sinnreiche Registrier-und photographische Apparate die Lehre von der Bewegung der Menschen und Tiere förderte, gilt als Erfinder des Kinematographen. Bei dieser Gelegenheit berichtete ein Arzt, de L£zinier, ein Mitarbeiter und Freund Mareys, über die erste kinematographische Aufnahme im Laboratorium des Physiologen, der seinen Versuchen die Ergebnisse zu Grunde legte, die der Physiker Jansen erzielt hatte, als er mit Hilfe eines photographischen Revolvers im Jahre 1874 den Vorübergang der Venus vor der Sonne dadurch beweglich wiedergab, daß er in schneller Aufeinanderfolge eine Reihe von photographischen Aufnahmen machte. Leözinier erzählte: „Ich wohnte damals (im März 1888) mit Marey in der Villa Maria am Posilipp bei Neapel. Der erste Apparat, den ich konstruierte, hatte die Gestalt eines langen, schwarzen Kastens. Als Modell zu dieser ersten kinematographischen Aufnahme, die trotz der Unvollkommenheit des damaligen Apparates gut gelang, diente uns eine kleine Eidechse, ein armes, in einen Käfig eingeschlossenes Tier, das dadurch künstlich in fortwährender Be wegung gehalten wurde, daß Marey ihm kleine Brotkrumen auf den Schwanz warf. Seit dem Tage hat der Kinematograph seinen Siegeszug durch die Welt angetreten. Zum neuen württembergischen Lichtspielgesetz. Unter Bezugnahme auf das am 1. Juli d. J. in Kraft getretene Gesetz betr. Lichtspiele, vom 31. März d. J. und die Verfügung des Ministeriums des Innern vom 3, Juni d. J., betr. die Vollziehung dieses Gesetzes, bringt das Ministerium des Innern Nachstehendes zur allgemeinen Kenntnis: Da es nicht möglich sein wird, alle Bildstreifen, die während der ersten Monate nach dem Inkrafttreten des Gesetzes im Lande öffentlich vorgeführt werden sollen, in der Zeit bis 1. Juli d. J. durch die Landesstelle prüfen zu lassen, ist durch Entschließung des Ministerium des Innern vom 4. Juni d, J. auf Grund des Art. 1 Abs. 2 des Gesetzes gestattet worden, daß in der Zeit vom 1. Juli bis 30. September d. J. neben den von der Landesstelle zugelassenen Bildstreifen auch solche Bildstreifen in anderen als Jugendvorstellungen öffentlich vorgeführt werden, die nachweislich schon von einer anderen deutschen staatlichen Polizeibehörde geprüft und zugelassen sind. Hierbei ist vorausgesetzt, daß der Unternehmer einen gültigen Ausweis der betr. Polizeibehörde über die Zulassung der Bildstreifen beibringt und die von der Polizeibehörde etwa beanstandeten Teile der Bildstreifen bei der öffentlichen Vorführung wegläßt. Die Ortspolizeibehörden sind angewiesen, in der Zeit vom 1. Juli bis 30, September d. J. bei der Anmeldung der zur öffentlichen Vorführung bestimmten Bilder sich davon zu überzeugen, ob der Unternehmer für diejenigen Bildstreifen, die nicht von der Landesstelle zugelassen sind, gültige Ausweise über die Prüfung und Zulassung derselben durch andere deutsche staatliche Polizei-Behörden besitzt. Zugleich wurde angeordnet, daß diese Ausweise von dem Unternehmer während der Lichtspielvorstellungen nach Art. 8 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes so bereit zu halten sind, daß sie von den mit der Ueberwachung der Vorstellungen beauftragten Beamten eingesehen werden können, Solingen, Von dort wird berichtet: „Mit der Einsetzung eines Kinoausschusses zur Ausübung der Filmzensur hat die Solinger Polizeiverwaltung gute Erfahrungen gemacht. Dem Ausschusse gehören Pfarrer, Oberlehrer, Volksschullehrer und Damen aus den Frauenvereinen an. Die Zahl der Mitglieder ist so groß, daß für jedes Kino ein Unterausschuß gebildet werden konnte, der bei jedem Programmwechsel die Filmabnahme gemeinsam mit einem Polizeibeamten besorgt. Dieser Tage fand eine Sitzung des Gesamtausschusses statt, in der festgestellt wurde, daß die Filmkontrolle, nachdem die anfänglich hervorgetretenen Schwierigkeiten beseitigt, zu einer Hebung der Filmdarbietungen in sittlicher und ästhetischer Hinsicht beigetragen habe.” — Wir bedauern den Kinobesitzer, der seine Filmprogramme von einer derartig zusammengesetzten Sachverständigen-Kommission prüfen lassen muß,