Lichtbild-Bühne (August 1914)

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Seite 16 7. Jahrgang 1914 Nummer 56 Kultusministerium und Kriegszustand. Man könnte die Württemberger eigentlich beneiden. Ihr Kultusministerium scheint „erzbereit‘‘ die Kriegsereignisse erwartet zu haben, es hat keine besonderen Verfügungen für das Öffenhalten der Kirchen, für den ungeschmälerten Unterricht u. dgl. nötig, alles scheint bestens geregelt und „verordnet“, nur einen Feind gilt es noch zu bekämpfen: das Kino. Es windet sich in den letzten Zügen, aber es jebt noch, der Pafriotismus haucht ihm neuen Lebensodem ein, dem muß mit einem Gnadenstoß ein Ende bereitet werden, und darum wurde am 15. d. Mts. von neuem verfügt, daß „den Schülern nud Schülerinnen der höheren Schulen, der Volksschulen, der Sonntagsschulen und sämtlicher Fortoildungsschulen sowie den Zöglingen der Lehrbildungsanstalten, soweit sie das 17 Lebensjahr nicht zurückgelegt haben (Jünglinge über dieses Alter haben ja Militärdienst!), der Besuch anderer als Jugendvorstellungen auch in Begleitung Erwachsener verboten‘ sei. Bei Zuwiderhandlungen treten Schulstrafen ein! Also die patriotischen und Kriegsprogramme der Kinos sind nichts für die Schüler die dürfen nur Jugendvorstellungen beiwohnen, weil solche derzeit — nicht veranstaltet werden. Photographieren auf der Straße in Berlin. Der Polizeipräsident macht bekannt, daß Personen, welche für Zeitungen auf den Straßen und Plätzen des Landespolizeibezirks Berlin photographische Aufnahmen zu machen beabsichtigen, dazu eines Erlaubnisscheines der Abteilung X. des Polizeipräsidiums bedürfen. Sie sind dann berechtigt, Armbinden mit der Aufschrift „Pressephotograph“ anzulegen. Die gemachten Aufnahmen sind dem Polizeipräsidium Abt. VIII zur Begutachtung einzureichen. Bei Aufnahmen mittels Stativs bedarf es aus ver kehrspolizeilichen Gründen auch noch der Genehmigung des für den jewei ligen Aufnahmeort zuständigen Reviers. Für kinematographische Aufnahmen auf den Straßen und Plätzen des Landespolizeibezirks Berlin bedarf es einer Ausweiskarte des Polizeipräsidiums Abt. X, die mit der Photographie des Aufnehmenden versehen ist. Freie Vereinigung der Rino:Angestellten und Berufsgenossen Deutschlands. Sitz: Berlin. Geschäftsstelle: Landsbergerstr. 85. Telefon: Königstadt 6418, Pachuras Klubhaus. Protokoll der Sitzung vom 17, August 1914, Um !/, 1 Uhr eröffnete der Vorsitzende die Versammlung, begrüßte die Anwesenden und gab die Tagesordnung bekannt. Hierauf erhielt der 1. Schriftführer das Wort zur Vorlesung des Protokolls, welches von der Versammlung angenommen wurde Durch unseren Arbeitsnachweis wurden in der abgelaufenen Woche die Stellungen eines Operateurs und zweier Klavierspieler besetzt. Es erfolgte nunmehr die Regelung der Beiträge. Unter Punkt Verschiedenes gab der Vorsitzende bekannt, daß die Vereinigung 200 M. als Liebesgaben für die ins Feld ziehenden Krieger gestiftet habe, was lauten Beifall bei den Mitgliedern hervorrief; da weiter nichts zu erwähnen war, schloß der Vorsitzende unter Worten des Dankes und mit dem Hinweise an die Anwesenden in dieser schweren Zeit recht fest zusammen zu halten und sich rege an den Sitzungen zu beteiligen um !/, 2 Uhr die Sitzung. Parade, 1, Schriftführer Landsbergerstr. 52/3. 10°, für das Rote Kreuz. Das Filmverleihinstitut Wilhelm Günther in Berlin, Friedrichstr. 8, hat sich entschlossen, von seiner Gesamteinnahme an Filmmiet:n 10°/, dem Roten Kreuz zuzuführen. Mit Rücksicht auf diese Abgabe, die im Interesse der Allgemeinheit liegt, sollte jeder Theaterbesitzer die hochherzige Absicht der Firma unterstützen und die Programme des Verleihgeschäites spielen. Die einzelnen Films tragen jedem Geschmack Rechnung. Die Leihgebühren sind der schweren Zeit entsprechend billig gestelt, sodaß jeder Theaterbesitzer bei dem Verleihinstitut bestens aufgehoben ist. Vollständig verboten. Bademäuschen, (Akt I und Ill.) — Eiko-Film Fürs Vaterland. (Akt I und II.) — Lubin. Für Kinder verboten. (Akt I bis IV.) — Meßter Film. (Akt I bis III.) — Meß Alexandra. Gretchen Wendland, ter Film. Ein Parlamentsskandal. Milano. Die Tat des Dietrich Stobäus. (Akt I bis IV.) — Nordische Films Co. Es lebe der König. (Akt I bis Ill.) — Standart-Films. Die entfesselte Bestie. (Akt I bis JIl.) — Eiko Film. Großstadtluft. — Apollo-Film. Sein Meisterwerk. (Akt I und II.) — Cybele. Puritaner (Akt I und Il.) — Brancho. Schicksalsfügung. (Akt I bis III.) — Brancho. Im Cabaret. — Cybele Das Bildnis der Gräfin Anna. — Cybele. Die wirkliche Mutter. — Cybele. Tinneff macht doch’s Geschäft. — Lubin. IIlses Verlobung. — Eiko-Film. Frugolino und sein Erzieher. — Cines,. Ein salomonisches Urteil. — Cines. Zurück ins Leben zu Liebe und Glück. (Akt I bis III.) — Milano Film. in Teufelskrallen. (Akt I bis Ill.) — EikoFilm. Stradivarius. Film. Herr Schmerbauch und Frau Leichtfuß. — Cines. Der Gouverneur von Pueblo. — Lubin. In die Falle gelockt. (Akt I und II.) — Lubin. Die Verfolgung. — Nestor. Die Wahlkampagne. (Akt I und Il.) — Lubin. Had Schie. — Lubin. „Bittte recht freundlich“. — Cines. Schlangenbeschwörer. (Akt I und II.) — Bison. Yaquis Rache. In den Klauen der Bestien. — Bison. Die lieben Nachbarn. — Sterling. Cabiria. (Akt I bis VI.) — lItala. Pußy steigt nach. — Literaria. Mutter und Sohn. (Akt I bis Ill.) — Literaria. Der Mantel kehrt wieder. — TreumannLarsen-Film. Das Geheimnis der Familie Tonelli. und II.) — Fortuna. Des Kindes Lächeln. Cines. Eine fingierte Heirat. — (Akt I bis IV.) — (Akt I und II.) — Hollandia (Akt I und II.) — Bison. (Akt I und Il.) (Akt I (Akt I uno II) — Vitagraph.