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Lichtbild-Bühne (January 1915)

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Nummer 3 Hand, daß die Aerzte ihre wichtigen Aufgaben nur erfiillen können, wenn sie von Vertrauen des Publikums getragen sind. Guta:hten der Handelskammer. Die Berliner Handelskammer hat folgende gerichtliche Gutachten erstattet: 1. Im Verkehr zwischen Filmlabrikanten bezw. Verleihern und Lichtspieltheater Besitzern hat sich kein Handelsgebrauch dahin gebildet, daß ohne weiteres der Wohnsitz des Verleihers bezw. Fabrikanten als Erfüllungsort zu gelten hat. 2. Im Verkehr Geschäften läßt sich kein Handelsgebrauch feststellen, nach welchem für die Verbindlichkeiten des Ent hers die gewerbliche Niederlassung mit Filmverleih iei des Verleihers als Erfüllungsort anzusehen ist. 3. Im Filmverleih-Geschäft ist es üblich, daß der lintleiher die bei ihm eingehende Filmsendung sofort untersucht und einen etwaigen Fehlbefund unverzüglich rügt. Fehlen Teile eines Films, so ist nach der in den beteiligten Verkehrskreisen herrschenden Auffassung der Entleiher (TheaterBesitzer) berechtigt, den Film gleichwohl zum Vorführen zu verwenden; der Theater-Besitzer hat in der Regel in seinen Programm den Film bereits 8. Jahrgang 1915 Seite 53 >> L’B’B ZSyz— CRNEMANN Stahlprojektor „Imperator“ ist nach wie vor lieferbar, ebenso alles Zubehör wie Lampen, Filmspulen, Objektive u. 8, w. In diesem Apparat hat wie auf so vielen Gebieten deutscher Erfindergeistund deutsche Maschinentechnik über alle ausiändischen Erzeugnisse glänzend gesiegt. — Es ist ana Sg enge nationale n in deutschen Licht Verlangen Sie vor Anschaffung ae arasn Tueklermaschins untere KiboHauptliste. NEINR.ERNEMANN AG.DRESDEN | orderung, nur deutsche Vorführungsmaschinen Betrieb Film angekündigt, es würde der seines l[heaters, wenn er den überhaupt nicht spielt, mangels Er satzes eine Störung erleiden. Fehlen bei einem Film wesentliche Szenen oder ganze Akte, so wird allerdings der Theater Besitzer nicht 'n der lage sein, den Film vorzuführen. Grundsätzlich wird man ihm aber das den Film einzelner Recht, auch beim Fehlen Teile vorzuführen, nicht verarden können. —— nn Das Wintermärchen. Die Firma Adams Filmver trieb, Berlin SW.61, Gneisenaustraße 47, hat das Monopol des Films „Das Wintermärchen“ nach dem gleichnamigen Drama von Shakespeare erworben. Es wird wohl keinen berufeneren Autor geben wie Shakespeare, und bürgt der Name dieses weltberühmten Dichters für die packende und dabei doch äußerst vornehme Wirkung dieses Werkes. Wundervoll ist die Handlung, poetisch der Inhalt, Photographie und Ausstatttung in jeder Beziehung erstklassig. Dieser Film eignet sich durch seinen dramatischen und spannenden Inhalt für jedes Publikum. Creutz & Paty, Dresden. } Die noch junge und rührige Firma als neuesten Schlager den Film ‚Fräu jielhäusern zu verwenden. lein Feldsgrau” von dem bekannteı und beliebten Regisseur Carl Wilhelm erworben und den Vertrieb für Königreich ınd Provinz Sachsen sowie Schlesien übernommen, Der große Erfolg, den dieser im Marmorhaus noch alle der Uraufführung Film bei in Berlin gebracht hat, ist nthalben bekannt, als daß man heute besonders die KLigenart des fesselnden Lustspiels hervor zu"eben braucht. Die Herren Theaterbe sitzer Monopolbezirken tun gut, 5 in obigen sich das Aufführungsrecht dieses Films so wie anderer Schlager zu sichern, die die Firma Creutz & Paty zum Vertrieb erworben hat. Münchener Kunstfilm. kinen sehr zeitgemäßen Film bringt die Kunstfilm, Peter Karlsplatz 6, unter Firma Münchener München, Heldin Das Drama ist nach wahren Ostermayr, litel: „Die auf den Markt. Begeberheiten dem aus den Vogesen’, fesselnd inszeEin Film, de: finden dürfte. bearbeitet niert und packend im Spiel. Beifall überall sroßen Lichtbilder vom Kriegsschauplatz. Das sroße dern vom Kriegsschauplatz entgegenbringt, hat die Dresden cher Bilder herauszugeben. Interesse, das man den Bil Firma Unger & Hoffmann in veranlaßt, eine große Anzahl solEs sind bereits ca. 500 verschiedene Aufnahmen erschienen, die in künstlerischer Aufmachung überall Beifall sollte Jeder Theäterbesitzer diese zeigen finden dürften. nicht verabsäumen, Bilder sei nem Kinopublikum zu und sich dic