Lichtbild-Bühne (September 1915)

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Seite 52 8. Jahrgang 1915 Nummer 36 Engelke & Co., Berlin, Der erste Film eigener Fabrikation, den die Firma Engelke & Co, G.m.b.H,., Berlin, Friedrichstr, 235, auf den Markt bringt, ist ein Lustspiel unter dem Titel „Klasse bleibt Klasse”, Der Film ist von den ersten Theatern bereits abgeschlossen worden, weil derselbe beim Publikum großen Anklang finden dürfte. Es sei hier berichtigend besonders darauf hingewiesen, daß die Firma Engelke & Co, in Berlin telephonisch unter Amt Nollendorf 265 u. 266 zu erreichen ist, und daß die Filiale in Düsseldorf sich Immermannstr, befindet, Martin Dentler, München, Die außerordentliche Inanspruchnahme, welche die Firma in den letzten Wochen zu verzeichnen hatte, erbrachte die Notwendigkeit, die bisherigen Geschäftslokalitäten wesentlich zu vergrößern. Um dem damit Hand in Hand gegangenen gesteigerten Telephonverkehr gerecht werden zu können, hat die Firma zwei weitere Änschlüsse herstellen lassen, und sie ist nunmehr unter folgenden Rufnummern zu erreichen: 25625, 25 626, 25 627, Beilage. Der vorliegenden Nummer unserer Zeitschrift liegt ein Prospekt der Rensie-FilmGesellschaft m.b,H, Berlin SW,, Hollmannstraße 17 bei, auf den wir unsere Leser besonders hinweisen, Die Beschreibung behandelt den neuesten Film der Firma unter dem Titel „Schein und Sein”, der von Otto Weddigen verfaßt ist. Die Güte der RensieFabrikate sind bekannt, so daß man auch diesem Film besonderes Interesse entgegenbringen kann, Verband zur Wahrung gemeinsamer Interessen der Kinematographie und verwandten Branchen zu Berlin E.D., Berlin SW., Charlottenstr. 82, Telefon: Amt Centrum 12427. Sitzung des geschäitsführenden Ausschusses. Donnerstag, den 1. Juli 1915, Vorsitzender: Herr Direktor Mandl, Die auf Anfrage des Herrn Polizeipräsidenten von Berlin als eilig einberufene Sitzung hatte sich mit der Begutachtug zu befassen, ob italienische Films, obgleich der Krieg an Deutschland formell noch nicht erklärt ist, zur Zensur zugelassen werden sollen. Nach eingehender Beratung wurde einstimmig folgende Entschließung gefaßt: „Der Verband steht auf dem Standpunkt, daß es nicht angebracht erscheint, Films italienischer Herkunft zu zensieren, die nach Aus bruch des österreichisch-italienischen Krie ges nach Deutschland eingeführt wurden oder werden. Er sieht es hingegen als billig an, Films italienischer Herkunft, die nachweislich vor Ausbruch des österreichischitalienischen Krieges in Deutschland eingeführt und von deutschem Kapital käuflich erworben wurden, noch nachträglich zur Zensur zuzulassen, damit deutsches Kapital nicht geschädigt wird.” Auf eine Anfrage, ob nicht die Theaterbesitzer mit diesem Verbot geschädigt würden, erklärte der Vertreter der Theaterbesitzer, Herr Gülzow, daß er zwar hier nur für seine Person gesprochen habe, daß er aber diesen Beschluß bei den Theaterbesitzern vertreten werde, 2, Mit dem vom Presseausschuß wegen des Artikels im .Berliner Tageblatt „Der Fluch des Atlantisfilms” vorgeschlagenen Vorgehens erklärt man sich einverstanden, 3, Über die unhaltbaren Zustände in der sogenannten Filmbörse am Bahnhof Friedrichstraße spricht Herr Bartuschek, Es wird beschlossen, bei den Fabrikanten eine Umfrage zu halten, um deren Stellungnahme zu ermitteln, Verbandssitzungen. Montag, den 26. Juli 1915, Vorsitzender: Herr Direktor Mandl, 1, Über die bisherigen Schritte wegen des Filmausfuhrverbots wird Kenntnis genommen und beschlossen, sofort eine Depesche an das Reichsamt des Innern nachzusenden und am 27, d, M. persönlich vorstellig zu werden. 2. Als neue Mitglieder werden aufgenommen: Unger & Hoffmann, A.-G., Dresden, Decla-Filmgesellschaft, Berlin. Lichtspielhaus „Poralla”, Hindenburg, Jean F, Fried, Berlin, Stuart-Webbs-Film-Comp,, Berlin, Imperator-Film, G, m. b. H., Berlin, Joe May (May-Film), Berlin, Rechtsanwalt Dr. Homburger, Karlsruhe, Der Voranschlag des Presseausschusses wegen der Stadtverordnetenwahlen wird bis nach dem Krieg zurückgestellt, 4. Von dem Anschluß des südwestdeutschen Vereins in Karlsruhe, sowie des süddeutschen Verbandes in corpore, umfassend das Königreich Bayern, Württemberg, sowie Baden, Hessen und Elsaß-Lothringen wird mit Befriedigung Kenntnis genommen, Die formelle Beitrittserklärung ist nach Ablauf der in den Satzungen des süddeutschen Verbandes vorgesehenen Einspruchsfrist zu erwarten, 5, Wegen des Arbeitsnachweises für Filmschauspieler usw. berichtet Herr Bar tuschek unter Mitteilung der eingegangenen Antworten. Es sollen sämtliche Filmfabrikanten zu einer besonderen Sitzung eingeladen werden, 6. Es wird Mitteilung davon gegeben, daß das Rote Kreuz die Verbandsfilmangelegenheit in die Hände des Verbandes zurückgegeben hat, weil seine Bemühungen nicht den erwarteten Erfolg gehabt haben. Mit größtem Erstaunen wird ferner die Mitteilung entgegengenommen, daß inzwischen die Oliverfilmgesellschaft die Idee des Verbandes aufgegriffen und dem Roten Kreuz einen patriotischen Film angeboten hat. Der Gegenstand soll auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung gestellt werden, Freitag, den 30. Juli 1915. Vorsitzender: Herr Direktor Mandl. 1. Wegen Herstellung des Verbands films fand abermals eine eingehende Aussprache statt, deren Ergebnis darin gipfelte, daß es nicht zweckmäßig sei, wenn zwei Rote-Kreuz-Films nebeneinander in die Öffentlichkeit kommen. Dem Roten Kreuz soll mitgeteilt werden, daß der Verband unter diesen Umständen einen weiteren patriotischen Film nicht herstellen lassen will, Der Verband bedauert, daß der Vertrieb des von der Oliver-Filmgesellschaft angebotenen Films nur einer Firma übertragen werden soll, während der Verband beabsichtigt habe, alle Verleiher an dem Vertrieb zu beteiligen, 2. Von dem Ergebnis der Verhandlungen wegen des Filmausfuhrverbots wurde Kenntnis gegeben, . Der „Wortlaut der Eingaben wird vorgetragen und von der mündlichen Verhandlung im Reichsamt des Innern Mitteilung gemacht, Es ist bisher schon erreicht worden, daß von der Zensur nicht beanstandete Films ohne weitere Formalitäten als die der Ausfuhrbewilligung, die schnellstens erteilt wird, vor wie nach ins Ausland gehen dürfen, Formulare hierzu werden den Verbandsmitgliedern kostenlos von der Geschäftsstelle zur Verfügung gestellt. 3, Der Staatsanwalt zu Freiburg hat, wie vorauszusehen, a; lehnt, gegen die Altenburger Operette. sesellscahft wegen eines die Kinematographie abfällig beurteilenden Plakates öffentliche Anklage zu erheben. Dem beantragenden Mitglied soll davon Kenntnis gegeben werden mit dem Hinzufügen, daß der Verband die vom Staatsanwalt anheimgegebene Privatklage nicht erheben will, 4. Als neues Mitglied wird aufgenommen die Firma: National-Film-Vertriebs-Ges. m, b, H,, Berlin, | Montag, den 30, August 1915, Vorsitzender: Herr Direktor Mandl, 1. Die Kammerlichtspiele werden als Mitglied aufgenommen, Hannover