Lichtbild-Bühne (September 1915)

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Nummer 37 8, Jahrgang 1915 Seite 3 30°), des gezeichneten Betrages spätestens bis zum 18, Oktober 1915 u . = ® „#24. November 1915 Bi; m “ " ü „22. Dezember 1915 zer. , a 2 „22. Januar 1916 zu bezahlen. Nur wer bei ger Post zeichnet, muß schon zum 18, Oktober d. J. Vollzahlung leisten. Im übrigen sind Teilzahlungen nach Bedürfnis zulässig, jedoch nur in runden durch 100 teilbaren Beträgen. Auch die Beträge unter 1000 Mark sind nicht zugleich in einer Summe fällig. Da die einzelne Zahlung nicht geringer als 100 Mark sein darf, so ist dem Zeichner kleinerer Beträge, namentlich von 100, 200, 300 und 400 Mark, eine weitgehende Entschließung darüber eingeräumt, an welchen Terminen er die Teilzahlung leisten will. So steht es demjenigen, welcher 100 Mark gezeichnet hat, frei, diesen Betrag erst am 22, Januar 1916 einzuzahlen. Der Zeichner von 200 Mark braucht die ersten 100 Mark erst am 24. November 1915, die übrigen 100 Mark am 22. Januar 1916 zu zahlen. Wer 300 Mark gezeichnet hat, hat gleichfalls bis zum 24, November 1915 nur 100 Mark, die zweiten 100 Mark am 22. Dezember, den Rest am 22. Januar 1916 zu zahlen. Es findet immer eine Verschiebung zum nächsten Zahlungstermin statt, sounge nicht mindestens 100 Mark zu zahlen sind, Der erse Zinsschein ist am 1. Oktober 1916 fällig. Der Zinsenlauf beginnt also am 1. April 1916, Für die Zeit bis zum 1. April 1916 findet der Ausgleich zugunsten des Zeichners im Wege der Stückzinsberechnung statt, d. h. es werden dem Einzahler 5% Stückzinsen von dem auf die Einzahlung folgenden Tage ab im Wege der Anrechnung auf den einzuzahlenden Betrag vergütet. So betragen die Stückzinsen auf je 100 Mark berechnet: für die Einzahlungen bis zum 30, September 1915 2,550 M., der Zeichner hat also in Wirklichkeit nur zu zahlen für Stücke 96,50 M., für Schuldbucheintragungen 96,30 M, für die Einzahlungen am 18. Oktober 1915 2,25 M., der Zeichner hat also in Wirklichkeit nur zu zahlen für Stücke 96,75 M,, für Schuldbucheintragungen 96,55 M, für die Einzahlungen am 24. November 1915 1,75 M,, der Zeichner hat also in Wirklichkeit nur zu zahlen für Stücke 97,25 M., für Schuldbucheintragungen 97,05 M. Für jede 18 Tage, um die sich die Einzahlung weiterhin verschiebt, ermäßigt sich der Stückzinsbetrag um 25 Pfennig. Für die Einzahlungen ist nicht erforderlich, daß der Zeichner das Geld bar bereitliegen hat. Wer über ein Guthaben bei einer Sparkasse oder einer Bank verfügt, kann dieses für die Einzahlungen in Anspruch nehmen. Sparkassen und Banken werden hinsichtlich der Abhebung namentlich dann das größte Entgegenkommen zeigen, wenn man bei ihnen die Zeichnung vornimmt. Besitzt der Zeichner Wertpapiere, so eröffnen ihm die Darlehenskassen des Reichs den Weg, durch Beleihung das erforderliche Darlehen zu erhalten, Für diese Darlehen ist der Zinssatz um ein Viertelprozent ermäßigt, nämlich auf 51,°/s, während sonst der Darlehenszinssatz 5'% "Jo beträgt. Die Darlehensnehmer werden hinsichtlich der Zeitdauer desDarlehens bei denDarlehenskassen das größteEntgegenkommen finden, gegebenenfalls im ’ege der Verlängerung des gewährten Darlehens, so daß eine Kündigung zu ungelegener Zeit nicht zu besorgen ist, Wer Schuldbuchzeichnungen wählt, genießt neben einer Kursvergünstigung von 20 Pfennig für je 100 Mark alle Vorteile des Schuldbuchs, die hauptsächlich darin bestehen, daß das Schuldbuch vor jedem Verlust durch Diebstahl, Feuer oder sonstiges Abhandenkommen der Schuldverschreibungen schützt, mithin die Sorge der Aufbewahrung beseitigt und außerdem alle sonstigen Kosten der Vermögensverwaltung erspart, da die Eintragungen in das Schuldbuch sowie der Bezug der Zinsen vollständig gebührenfrei erfolgen, Nur die spätere Ausreichung der Schuldverschreibung, die jedoch nicht vor dem 15. Oktober 1916 zulässig sein soll, unterliegt einer mäßigen Gebühr. Die Zinsen erhält der Schuldbuchgläubiger durch die Post portofrei zugesandt; er kann sie aber auch fortlaufend seiner Bank, Sparkasse oder Genossenchaft überweisen lassen oder sie bei einer Reichbankanstalt cder öffentlichen Kasse in Empfang nehmen. Angesichts der großen Vorzüge, welche das Schuldbuch gewährt, ist eine möglichst lange Beibehaltung der Fintragung dringend zu raien, Aus Vorstehendem ergibt sich, daß die Beteiligung an der Kriegsanleihe nach jeder Richtung auch den weniger bemittelten Volksklassen erleichtert ist. Die Anleihe stellt eine hochverzinsliche und unbedingt sichere Aulage dar. Darüber hinaus aber ist es eine Ehrensache des Deutschen Volkes, durch umfangreiche Zeichnungen die weiteren Mittel aufzubringen, deren Heer und Flotte zur Vollendung ihrer schweren Aufgaben in dem um Leben und Zukunit des Vaterlandes geführten Krieg unbedingt bedürfen.