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Nummer 37
8. Jahrgang 1915
Seite 29
sich den Vorschriften zu fügen und darauf zu achten, daß die verlangten Reformen, die sich in erster Linie auf den Projektionsraum beziehen ehestens zur Durchführung gelangen, An den Folgen eines unglücklichen Zufalles, der einen Brand oder sonst einen Unglücksfall verursacht und eine geringe Außerachtlassung zu Tage treten läßt, hätten alle Kinobesitzer zu leiden, denn die Polizei
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behörde würde dann unnachsichtlich Freilich sind die in ‘der
letzten Verordnung verlangten Re
vorgehen.
formen ziemlich umfangreiche, deren vollständige Ausführung manchen
große
ursachen dürfte,
Kinobesitzer Kosten ver
Diese sind aber nicht zu umgehen und eben auf das
Der Or
ganisation soll die kommende Periode
Konto „Regien” zu setzen, eine Zeit sehr ernster und wichtiger
+
Arbeit werden, denn die Wiener Kinobesitzer streben eine künftige Existenz bedeutende Neuerung an:
behördliche
ihrer Betriebe.
cie Konzessionierung Sie soll und wird den Stand der Kinobesitzer heben und Ende machen. — Ueber den Verlauf dieser hochwichtigen Aktion und über die Lage der Wiener Filmbranche das
nächstemal,.
dem Lizenzenschacher ein
Mißhelligkeiten beim Vorführerberuf.
urch die zahlreichen Einzie
hungen zum Militärdienst ist
bekanntlich schon seit längerer Zeit ein stark fühlbarer Mangel an Um dem
obzuhelfen, ist vom Verein der Ber
Vorführern zu verzeichnen.
liner Kinotheaterbesitzer eine eigene Vorführerschule ins Leben gerufen worden, ‚Ihre Zweckdienlichkeit und die Frage, ob organisierte oder nicht Vorführer
das Theatergewerbe sind, sollen hier
organisierte besser für vollständig außer Acht gelassen werEs haben sich aber in letzter Zeit Mißhelligkeiten gezeigt, die dringend der Abstellung bedürfen. Nicht
nur, daß von minderwertigen Kräf
den.
ten ungewöhnlich hohe Wochenlöhne verlangt werden, eine Angelegenheit, die sich mit der Konjunktur von selbst in Einklang bringt, haben sich jetzt echon Elemente eingeschlichen, die ohne jegliche Theaterdisziplin sich der verantwcrtlichen Schwere ihres Berufes gar nicht bewußt sind. Es gibt Vorführer, die Rekorde leisten in bezug auf Unpünktlichkeit und unzuverlässige Arbeit, die keinerlei vertraglich Kündigungsfristen innehalten, sondern wechseln, da ihnen wo anders anstatt 45 Mk.
abgemachte
50 Mk. geboten wird. Diese Verlegerheiten und die geschäftlichen Schäden, die dadurch den betreiferden Theaterbesitzern von jenen gewisslosen Elementen zugefügt wer den, sind außerordentlich schwerwiegende. Sehr oft werden auch kurz vorher noch einige Sicherungen durchgeknallt, das Objektiv in den falsch zusammengeder Filmkitt versteckt, die Lampe verkehrt gepolt und was sonst
Mätzchen
Einzelgläsern setzt, noch derlei technische
möglich sind.
Es häufen sich bei uns die berechtigten Klagen der geschädigten Theaterbesitzer so stark, daß die Branche sich ernstlich mit Abwehrmaßregeln befassen muß. Es gibt sogar Vorführer, die ihre Tätigkeit in einem direkten alkoholischen Dunstkreis ausüben. Sie sind in den vorgerückten Abendstunden beim besten Willen nicht mehr imstande, ihre Tätigkeit auszuüben. Der Schauplatz Arbeit bietet
unzählige geleerte Bierflaschen, die
ihrer Raum für Zeugnis ablegen von der zusammengebrochenen Trinkfestigkeit und ei
gentlich für die Behörden genügen
der Anlaß sein
artigen zweifelhaften „Arbeiter un
müßte, einem derbedingt sofort das Vorlührerzeugnis zu entziehen.
Unser Tatsachenmaterial, das uns übermittelt wurde, ist so schwerwiegend, daß wir diese Zustände nicht
länger wortlos hingehen lassen kön
nen. Auch in Vorführerkreisen selbst, unter den anständigen und pflichterfüllten Angestellten, wird
man unseren Standpunkt als richtig anerkennen müssen. Bei
betrieb ist zunächst notwendig, daß
einem geordneten Theaterder Vorführer an seinem Platze ist, denn von ihm hängt in erster Linie die ordnungsgemäße Vorführung ab. Die Theaterbesitzer selbst sollten durch gütliche Verständigung denjenigen Elementen, die, wie in den uns bekannten Fällen in pflichtvergessener Weise den Theaterbetrieb stören oder gar in Frage stellen, von Engagement Eine Anzeige an das Polizeipräsidium
einem ‚ausschließen, zwecks Entziehung des Vorführerzeugnisses wäre in derart krassen Fällen der Pflichtverletzung ebenso
am Platze.