Lichtbild-Bühne (September 1915)

Record Details:

Something wrong or inaccurate about this page? Let us Know!

Thanks for helping us continually improve the quality of the Lantern search engine for all of our users! We have millions of scanned pages, so user reports are incredibly helpful for us to identify places where we can improve and update the metadata.

Please describe the issue below, and click "Submit" to send your comments to our team! If you'd prefer, you can also send us an email to mhdl@commarts.wisc.edu with your comments.




We use Optical Character Recognition (OCR) during our scanning and processing workflow to make the content of each page searchable. You can view the automatically generated text below as well as copy and paste individual pieces of text to quote in your own work.

Text recognition is never 100% accurate. Many parts of the scanned page may not be reflected in the OCR text output, including: images, page layout, certain fonts or handwriting.

Nummer 37 8. Jahrgang 1915 Seite 29 sich den Vorschriften zu fügen und darauf zu achten, daß die verlangten Reformen, die sich in erster Linie auf den Projektionsraum beziehen ehestens zur Durchführung gelangen, An den Folgen eines unglücklichen Zufalles, der einen Brand oder sonst einen Unglücksfall verursacht und eine geringe Außerachtlassung zu Tage treten läßt, hätten alle Kinobesitzer zu leiden, denn die Polizei nn .——.——.—.. behörde würde dann unnachsichtlich Freilich sind die in ‘der letzten Verordnung verlangten Re vorgehen. formen ziemlich umfangreiche, deren vollständige Ausführung manchen große ursachen dürfte, Kinobesitzer Kosten ver Diese sind aber nicht zu umgehen und eben auf das Der Or ganisation soll die kommende Periode Konto „Regien” zu setzen, eine Zeit sehr ernster und wichtiger + Arbeit werden, denn die Wiener Kinobesitzer streben eine künftige Existenz bedeutende Neuerung an: behördliche ihrer Betriebe. cie Konzessionierung Sie soll und wird den Stand der Kinobesitzer heben und Ende machen. — Ueber den Verlauf dieser hochwichtigen Aktion und über die Lage der Wiener Filmbranche das nächstemal,. dem Lizenzenschacher ein Mißhelligkeiten beim Vorführerberuf. urch die zahlreichen Einzie hungen zum Militärdienst ist bekanntlich schon seit längerer Zeit ein stark fühlbarer Mangel an Um dem obzuhelfen, ist vom Verein der Ber Vorführern zu verzeichnen. liner Kinotheaterbesitzer eine eigene Vorführerschule ins Leben gerufen worden, ‚Ihre Zweckdienlichkeit und die Frage, ob organisierte oder nicht Vorführer das Theatergewerbe sind, sollen hier organisierte besser für vollständig außer Acht gelassen werEs haben sich aber in letzter Zeit Mißhelligkeiten gezeigt, die dringend der Abstellung bedürfen. Nicht nur, daß von minderwertigen Kräf den. ten ungewöhnlich hohe Wochenlöhne verlangt werden, eine Angelegenheit, die sich mit der Konjunktur von selbst in Einklang bringt, haben sich jetzt echon Elemente eingeschlichen, die ohne jegliche Theaterdisziplin sich der verantwcrtlichen Schwere ihres Berufes gar nicht bewußt sind. Es gibt Vorführer, die Rekorde leisten in bezug auf Unpünktlichkeit und unzuverlässige Arbeit, die keinerlei vertraglich Kündigungsfristen innehalten, sondern wechseln, da ihnen wo anders anstatt 45 Mk. abgemachte 50 Mk. geboten wird. Diese Verlegerheiten und die geschäftlichen Schäden, die dadurch den betreiferden Theaterbesitzern von jenen gewisslosen Elementen zugefügt wer den, sind außerordentlich schwerwiegende. Sehr oft werden auch kurz vorher noch einige Sicherungen durchgeknallt, das Objektiv in den falsch zusammengeder Filmkitt versteckt, die Lampe verkehrt gepolt und was sonst Mätzchen Einzelgläsern setzt, noch derlei technische möglich sind. Es häufen sich bei uns die berechtigten Klagen der geschädigten Theaterbesitzer so stark, daß die Branche sich ernstlich mit Abwehrmaßregeln befassen muß. Es gibt sogar Vorführer, die ihre Tätigkeit in einem direkten alkoholischen Dunstkreis ausüben. Sie sind in den vorgerückten Abendstunden beim besten Willen nicht mehr imstande, ihre Tätigkeit auszuüben. Der Schauplatz Arbeit bietet unzählige geleerte Bierflaschen, die ihrer Raum für Zeugnis ablegen von der zusammengebrochenen Trinkfestigkeit und ei gentlich für die Behörden genügen der Anlaß sein artigen zweifelhaften „Arbeiter un müßte, einem derbedingt sofort das Vorlührerzeugnis zu entziehen. Unser Tatsachenmaterial, das uns übermittelt wurde, ist so schwerwiegend, daß wir diese Zustände nicht länger wortlos hingehen lassen kön nen. Auch in Vorführerkreisen selbst, unter den anständigen und pflichterfüllten Angestellten, wird man unseren Standpunkt als richtig anerkennen müssen. Bei betrieb ist zunächst notwendig, daß einem geordneten Theaterder Vorführer an seinem Platze ist, denn von ihm hängt in erster Linie die ordnungsgemäße Vorführung ab. Die Theaterbesitzer selbst sollten durch gütliche Verständigung denjenigen Elementen, die, wie in den uns bekannten Fällen in pflichtvergessener Weise den Theaterbetrieb stören oder gar in Frage stellen, von Engagement Eine Anzeige an das Polizeipräsidium einem ‚ausschließen, zwecks Entziehung des Vorführerzeugnisses wäre in derart krassen Fällen der Pflichtverletzung ebenso am Platze.