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Lichtbild-Bühne (September 1915)

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Nummer 38 8. Jahrgang 1915 Seite 7 Der Ausgabekurs der ersten Anleihe stellte sich auf 97,50%, der der zweiten auf 98,50%. Die Kurse beider Anleihen haben inzwischen eine so wesentliche Erhöhung erfahren, daß der jetzt festgesetzte Kurs von 99 oder 98,80 als mäßg bezeichnet werden muß. Uebrigens genießt der Zeichner noch Zinsvorteil. Es werden ihm 5% Stückzinsen vom Zahlungstage bis zum 1. April 1916, mit welchem Tage der Zinsenlauf der Anleihe beginnt, vorweg vergütet. Vor dem Jahre 1924 ist die 5 prozentige Anleihe nicht kündbar, Die neunjährige Laufzeit dürfte für Kursgewinn erfreuliche Aussichten eröffnen, Diese Unkündbarkeit bedeutet aber nur, daß das Reich die Anleihe bis 1924 nicht kündigen und also auch den Zinsfuß nicht herabsetzen kann, Die Inhaber der Schuldverschreibungen können natürlich über diese wie über jedes andere Wertpapier (durch Verkauf, Verpfändung usw.) verfügen. Die Zeichner können die gezeichneten Betiäge vom 30. September ab jederzeit voll bezahlen oder auch die bis zum Januar 1916 geräumig bemessenen Einzahlungstermine innehalten. Die frühere Bestimmung, wonach Zeichnungen bis 1000 Mark voll bezahlt werden mußten, ist im Interesse der kleinen Zeichner fallen gelassen. Reichsschatzanweisungen gelangen nicht zur Verausgabung, fir die Reichsanleihe aber ist ein Höchstbetrag der Verausgabung nicht festgelegt. Es wird hierdurch auch diesmal der Uebelstand vermieden, daß Zeichner leer ausgehen oder sich mit geringerer Zuteilung zu begnügen haben. Die Zeichnungen können vom 4, September bis zum 22, September, mittags 1 Uhr, vorgenommen werden. Die Festsetzung einer mehrwöchigen Frist hat sich bewährt. Jedermann hat Zeit, sich Aufklärung zu verschaffen und in Muße seine Zeichnung vorzubereiten. Es empfiehlt sich aber, die Zeichnung nicht bis zum letzten Tage aufzuschieben. Für Gelegenheit, die Zeichnungen anzubringen, ist wie beim letzten Male in ausgedehntestem Maße gesorgt. | Außer der Reichsbank, der Königlichen Seehandlung, der Preußischen Centralgenossenschaftskasse, der Königlichen Hauptbank in Nürnberg stehen alle Banken und Bankiers, alle Sparkassen und Lebensversicherungsgesellschaften, alle Kreditgenossenschaften, alle Postantalten und in Preußen alle Königlichen Regierungs-Hauptund Kreiskassen zur Verfügung. Wer Stücke von 1000 Mark und darüber zeichnet, erhält auf Antrag Zwischenscheine, Hiermit wird den Wünschen Vieler Rechnung getragen. Technische Schwierigkeiten verbieten es, die Verausgabung von Zwischenscheinen auch auf kleinere Zeichner auszudehnen. Zum Ausgleich sollen aber kleine Zeichner bei Ausgabe der Stücke vorweg befriedigt werden. Wenn hiernach hinsichtlich der Anleihebesebung im Wesentlichen alles beim Alten bleibt, so besteht die sichere Hoffnung, daß auch hinsichtlich der Freudigkeit und Beseisterung, mit der ganz Deutschland sich den früheren Anleihen zuwandte, alles beim Alten bleiben wird. Wer für das Wohl des Vaterlandes sorgt, sorgt für die eigene Zukunft. In allen Fällen deckt sich der Dienst am Vaterland mit eigenem Vorteil. Hier aber macht er sich daneben noch durch hohe Zinsen ganz unmittelbar bezahlt. Darum: Wer zeichnen kann, der zeichne! Große und Kleine! Und jeder so viel als möglich! Die wirtschaftliche Kraft unseres Volkes — deß sollen die Feinde inne werden — hält Stand wie die Kraft unserer Heere! Berlin, im September 1915.