Lichtbild-Bühne (September 1915)

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Nummer 38 8, Jahrgang 1915 Seite 19 ee =>LBB aw—— Reformen im Filmvertrieb. Nie Tatsache der ständigen Re formbestrebungen und Kämpfe innerhalb Branche gibt unzweifelhaft den Beweis, daß die heutige Vertriebsform der Film produktion noch nicht die richtige ist. unserer Man debattiert über Monopoloder die Rentabilität dieses oder jenes Vertriebes und kann im Endresultat doch keine Einigung der Interessenten herbeiführen, Es Terminfilms, über ist ja auch schwierig, in dieser Frage einen endgültigen Entschluß zu fassen. Denn wenn der Fabrikant seine kurzen Films im Termin-Geschäft gut plazieren kann, wird er diese Form bevorzugen, während ein anderer umgekehrt gerade in der Vergebung der Monopolbezirke seine Verdienstmöglichkeit sieht. Heute läßt sich naturgemäß eine Reform auf Gebiete nicht durchführen. Der Krieg und die wirtschaftlichen Folgen werden vielleicht auch hier diesem zur Geltung kommen und uns eine Vertriebsmöglichkeit schaffen, an die man z, Zt. gar nicht denken kann. Eine andere Frage ist aber, ob nicht in Anbetracht ‚der jetzt bestehenden Versandschwierigkeiten mit diesem und jenem alten Brauch gebrochen werden sollte, Wir Wochen angeregt, daß man doch im Verkehr und Verleiher versuchen sollte, die haben schon vor einigen zwischen Theaterbesitzer Nachnahmespesen zu vermeiden. Der Theaterbesitzer sollte seine Leihgebühr vorher einsenden oder beim Verleiher eine oder zwei WochenDie Ersparnis im Laufe des Jahres ist bedeutender mieten hinterlegen, als man annimmt, Aber auch auf müßte heute eine notwendige Reform anderem Gebiete zur Durchführung kommen, Der Versand des Programms oder eines einzelnen Schlagers von einem Theaterbesitzer zum anderen ist unseres Erbei möglichkeiten nicht empfehlenswert, achtens den heutigen Versand Sobald Truppenverschiebungen vor sich gehen, dürfte öfters der Fall eintreten, daß ein Theaterbesitzer ohne Programm dasteht und sein Theater Oft ge sand zu schließen gezwungen ist, nug werden Fehler in den ı orders gemacht, oft genug diese nicht ordnungsgemäß zur Erledigung gebracht, Außerdem ist es für den Verleiher bei Beschädigungen des Films stets schwierig, den wahren Urheber der Beschädigung einwandfrei zu ermitteln, Es wird immer Schwierig keiten nach dieser Richtung geben. Wenn daß heute größtenteils der Monopolfilm man berücksichtigt, Trumpf ist, muß es sich ermöglichen lassen, daß ein Film vom Verleiher Porto an den mit gewöhnlichem Theaterbesitzer und von diesem nach Ablauf des Mietsvertrages an diesen zurückgeht. Man wird dagegen daß dadurch Woche Spielzeit verloren geht. Das wäre einwenden können, dem Verleiher eine halbe vielleicht — wir betonen dieses vielleicht — beim gewöhnlichen Terminfilm möglich, wenn ein Verleiher allein dieses System anwendet, Beim Monopolfilm aber kommt dieser Verlust Frage. Ebenso aber beim Termin rechnerisch gar nicht in film nicht, wenn die Reform allseitig zur Durchführung kommt, Wir glauben, daß dieser Vorschlag von den Beteiligten zu diskutieren wäre, weil er tatsächlich sowohl im der Theaterbesitzer als Der The Interesse auch der Verleiher liegt. aterbesitzer wird beim direkten Verkehr mit dem Verleiher wohl stets prompt sein Programm erhalten können, er wird die erhöhten Portospesen für dringende Sendungen ersparen und schließlich die Telegrammund Telephonspesen vermeiden, die beim Nichteintreffen Programms oder seines Schlagers notwendig sind. Der Verleiher wird ‚ei dem direkten Verkehr mit seinem Kunden diesen besser bedienen können, er wird sehr bald feststellen, ob der Theaterbesitzer seine Films sachgemäß behandelt und vieles mehr, Der Verleiher wird zwar seinen Film erst im doppelten Zeitraum wie bisher ausnützen, weil ihm ja stets eine Zeit aber werden den verloren geht, die Vorteile hierdurch allein entstehenden Zinsverlust für das im Film interessierte Kapital bedeutend Schon die Differenzen mit dem Kunden, die Regreßklagen, überwiegen, die so vermieden werden, sind unseres Erachtens von großer Bedeutung, Mit der Durchführung dieser Reformen käme man der Lösung von Fragen näher, die für die Branche von weittragendster Bedeutung sind. Selbst die neueste postalische Einführung der Versandkiste für Films wäre damit in befriedigender Weise zu lösen und von weniger einschneidender Bedeutung. Man sollte daher in den interessierten Kreisen durch gütliche Vereinbarungen diese Reform durchführen und damit den ersten Schritt zu einer Besserung der Verhältnisse machen. Wir glauben, daß gerade das bisherige VersandSystem die Ursache mancher Unzuträglichkeiten ist,