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Glaubensketien
Meinert Film
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sind, strenger vorgegangen werden, als gegen solche von großen Theatern, so muß darauf hingewiesen werden, daß die kleinen Theater unbedingt zur Ausnutzung der Films notwendig sind. Es ist ja gewiß für den Theaterbesitzer eine große Härte, auf eine Woche schließen zu müssen, Rechtliche Mittel gegen derartige strenge Verfügungen gibt es aber nicht. Auch von einem Verwaltungsstreitverfahren kann ich mir aus dem Grunde keinen Erfolg versprechen, weil bis zur endgültigen Entscheidung ungefähr 1'% Jahre vergehen dürften, und dann ist es auch nicht mehr möglich, eine Nachprüfung darüber vorzunehmen, ob die getroffene behördliche Anordnung notwendig war. Es dürfte sich aber empfehlen, alle Beschwerden an den Vorstand gelangen zu lassen, der dann die Sache in die Hand nehmen müßte. Bevor wegen einer Uebertretung die Schließung des Theaters angeordnet wird, müßte unbedingt eine Aussprache mit der behördlichen Zentralstelle möglich Hiernach referierte Herr Rechtsanwalt Bittermann noch über eine Steuersache und sagte, daß es möglich gewesen sei, die Verurteilung eines hiesigen Theaterbesitzers durch das Königliche Landgericht I, Berlin, aufheben zu lassen, Das Schöffengericht hatte sich auf den Standpunkt gestellt, daß der Theaterbesitzer, welcher 29 Pfennig Eintrittsgeld nehme, schon eine Steuerhinterziehung begehe, Die zweite Instanz stellte sich aber, wie bereits bemerkt, auf einen anderen Standpunkt und sprach den zu 100 Mark Geldstrafe verurteilten Angeklagten von Strafe und Kosten frei, — Herr H. Weiß: Eine Schließung der Theater wegen so geringfügiger Vergehen war vor dem Kriege nicht möglich. Erst jetzt, unter dem Oberkommando in den Marken ist dies möglich geworden. Es besteht aber die Befürchtung, daß diese Einrichtung nach dem Kriege weiter bestehen bleibt. Der kleinste Theaterbesitzer hat durch die achttägige Schließung seines Theaters einen erheblichen Schaden. Daher ist eine derartige Bestrafung, die eine solche des Lebensmittelwuchers ganz erheblich übersteigt, entschieden viel zu strenge, Aber nur der Theaterbesitzer, nein, auch die Verleiher leiden unter diesen Maßnahmen, — Herr Rechtsanwalt Bittermann: Ich bin von Herrn
sein,
9, Jahrgang 1916
Nummer 10
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Weiß Erhebliche
Beschwerden haben wir in Friedenszeiten
mißverstanden worden.
Im Frieden wird auch entschieden werden,
auch schon gehabt, ob die jetzigen behördlichen Maßnahmen berechtigt waren. dann gerechtiertigte Beschwerden
mal
„aufen ein, so werden diese vom Verein bis in die höchste Instanz verfolgt werden. — Herr Stern teilt dann noch mit, daß er wegen Ueberfüllung bestraft worden sei und bemängelt, daß dem Theaterbesitzer seitens des Kontrollbeamten nicht sofort Gelegenheit gegeben wird, die Richtigkeit der behaupteten Ueberfüllung nachzuprüfen. — Herr Hanewacker: Die Angelegenheit der Ueberfüllung betrifft meistens nur die Besitzer der kleinen Thediesen Nebenräume nicht zur Verfügung stehen. Das ist schwer. Die Theater sind in der Regel nicht überfüllt. Dies trifft vorübergehend Sonntags zu. Ich warne aber vor dem Vorschlag des Herrn Reich, daß eine Ueberfüllung von 10 Prozent zugestanden werden müßte. Mit derartigen Gesuch würden Sie bei den Behörden vielleicht das Gegenteil von dem erreichen, was Sie gerne haben möchten. — Herr Wohlfahrt: Ich schließe mich den Ausführungen des Herrn Herr Rechtsanwalt Bittermann erwidert Herrn Stern, daß der Theaterbesitzer im Theater anwesend sein solle, da er auch für die Maßnahmen seiner Angestellten haftet. — Herr Lange: (Verband Rheinland und Westfalen). In Düsseldorf wurde eins der größten Theater wegen Ueberfüllung auf acht Tage geschlossen, Das war für den Besitzer ein Schaden von 15000 bis 16000 Mark. Man sollte sich mit den Behörden dieserhalb persönlich in Verbindung setzen. Mit einem guten Worte kommt man immer weiter, Das Schlimmste sind aber die Denunziationen, die leider auch unter Kollegen vorkommen. (Bravo!) Hierauf erzählt Herr Lange einen Fall, daß ein Kölner Theaterbesitzer wegen zwei in den Kindervorstellungen festgestellter Ueberfüllungen mit 3500 bzw. 2400 Mark Geldstrafe bestraft worden ist. Schließlich erreichte er aber, durch Einlegung von Rechtsmittteln eine Herabsetzung bis auf 160 bzw. 100 Mark.
Herr Nickel: Man soll die Beamten nicht immer als Gegner der Theaterbesitzer
seines Theaters
ater, weil
höchstens mal
einem
Hanewacker an, —
betrachten, Denunziationen kommen überall vor, Häufig sind es die unbewußten, indem der Theaterbesitzer, bei dem eine Ueberfüllung festgestellt wird sagt, er soll mal dort oder dorthin gehen, da finde er dasselbe, Nachdem noch die Herren Matull und Lange zur Sache gesprochen hatten, dankte Herr Koch den Rednern für ihre Ausführungen und fügte hinzu, daß er nach den Vorträgen glaube, den Standpunkt vertreten zu müssen, daß unsere Behörde die gesetzlichen Bestimmungen in zu strenger Weise anwendet, wenn sie eine Schließung der Theater anordnet Er bittet die Besitzer in ferner vorkommenden Fällen, sich an den Verein zu wenden.
Punkt 2, Herr Berger: Wir können über das Für und Wider des Einfuhrverbotes hier nicht sprechen. Es wäre dies verfrüht. Beim Friedensschluß wird es doch wieder aufgehoben werden, Daher war es vom Interessen-Verband unserer Branche richt besonders klug, dieserhalb eine Resolution an die Regierung zu richten, Die bezüglich Oesterreich gewünschte Milderung kann erst eintreten, wenn die dortige Regierung ein gleiches Verbot erläßt. Diese Resolution sollte eine Meinungsäußerung der ganzen Branche darstellen. Wenn der Verband dazu das Recht hat, dann begreife ich es nicht, wie es möglich sein konnte, daß einen Tag nach Bekanntwerden des Einfuhrverbotes einige Herren im Namen des Verbandes zum Ministerium gingen, und um Aufhebung des Verbotes bitten konnten, Ich protestiere gegen diese Maßnahmen des Verbandes. Ich habe überhaupt das Gefühl, daß dieser Punkt der Tagesordnung vor das Forum des Verbandes gehört, (Der Vorsitzende ersucht den Redner sein Referat nicht auf den Verbandstag auszudehnen.) Hierbei entsteht ein Widerspruch, wobei einstimmig beschlossen wird, dem Redner Redefreiheit zu lassen, Weiter bemerkt der Referent, daß die Nordische vor Erlaß des Einfuhrverbotes noch 100 Negative eingeführt hat. Wenn einige hiesige Fabrikanten schon erklärt hätten, daß sie jetz! die Preise schrauben würden, so halte e: dies für unklug. Es sei nicht wahr, daß die deutsche Industrie nicht in der Lage ist, Bilder (auch kurze) zu liefern, Sie werden auch nicht werden. (Zuruf: Abwarten!) Sie müssen auch die Verleihe:
teurer
Der seltsame Lebensweg der schönen Kathlyn
3 Akte
Behandelt den Einfluß des sogenannten „Versehens” einer Frau in gesegneten Umständen auf den Lebensweg und den Tod ihrer Tochter.
Hält das Publikum ununterbrochen in allerhöchster Spannung!