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Seite 28
9, Jahrgang 1916
Nummer 23
Die Umsatzsteuer und die Filmbranche.
er Reichstag hat die soge[59 nannten Kriegssteuern
durchberaten. Aus den angenommenen, modifizierten Gesetzentwürfen geht hervor, daß für die Filmbranche die Vermögenszuwachssteuer und die statt des Quittungsstempels einzuführende Umsatzsteuer in Betracht kommen,
Nicht nur der Vermögenszuwachs vom 31. Dezember 1913 bis 31. Dezember 1916 ist zu versteuern, sondern auch in diesem Zeitraum unverändert gebliebene Vermögen, sowie solche, die eine Einbuße bis zu 10 % erlitten haben,
Alle Kauf. schäfte, Lieferungen haben ein Promille Stempelgebühr
und Lieferungsge
von Waren,
zu bezahlen und zwar je 10 Pfennige angefangenen 100 Mark.
an Zahlungsstatt Tausch entheben von dieser Steuer
für jede
Leistungen oder nicht, der auch die Lieferung von Gas, elektrischer Kraft und Wasser unterliegt. Urheberund andere derartige Rechte gelten nicht als Waren. Als Lieferung gilt die entgeltliche Veräußerung beweglicher Sachen auch dann, wenn sie ohne vorherige Bestellung oder nicht im Gewerbe
betrieb erfolgt. Befreit von der Ab
gabe sind Lieferungen von Waren, die aus dem Zollauslande oder aus dem gebundenen Verkehr des deutschen Zollinlandes geliefert worden sind,
Bei Lieferungen im Betrieb eines stehenden Gewerbes ist die Abgabe ohne Rücksicht auf die Ausstellung einer Quittung zu entrichten, sofern der Umsatz 3000 Mark übersteigt und sofern für jedes Gewerbe eine Niederlassung im Inlande besteht, in deren Betrieb die Lieferungen er
folgen. Ob der Einzelne, eine Gesellschaft oder eine Genossenschaft liefert, ist gleich.” Für die Steuerberechnung ist der Gesamtbetrag auf volle 1000 Mark abzurunden, die Anmeldung hat 30 Tage nach Ablauf des Steuerzeitraumes auf vorgeschriebenen Vordrucken bei gleichzeitiger Entrichtung der Steuer zu erfolgen. Bei Lieferungen von Waren über 50 Mark nicht innerhalb des Gewerbebetriebes ist eine zu versteuernde Quittung im Inlande vom Veräußerer auszustellen und dafür die Abgabe zu entrichten. Zuwiderhandlungen oder unrichtige Angaben unterliegen einer Geldstrafe in Höhe des zwanzigfachen Betrages der hinterzogenen Abgabe. Ist dieser nicht festzustellen, so tritt Geldstrafe von 150 bis 30 000 Mark ein, Trotzdem als Lieferung nach dem oben Angeführten nur die entgeltliche Veräußerung beweglicher Sachen gilt, mithin der Filmfabrikant
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Zur Beachtung!
Beim Ausbleiben oder bei verspäteter Lieferung einer Nummer wollen sich die Postbezieher stets nur an den Brieiträger oder die zuständige Bestell Postanstalt wenden. Erst wenn Nachlieferung und Aufklärung nicht in angemessener Frist erfolgen, wende man sich unter Angabe der bereits unternommenen Schritte an unseren Verlag.
Verlag der „Lichtbild-Bühne“ Berlin SO. 16.
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seine Verkäufe versteuern muß, dürfte die Umsatzsteuer ohne Zweifel auch die Verleihgeschäfte denn diese liefern „im Betriebe ihres stehenden Gewerbes”. Eine Abwälzung dieser Steuer durch Erhöhung der Verkaufspreise bzw. der Leihgebühren wird sicherlich die Folge der Zieht man
treffen,
neuen Abgabe werden. die Umsätze der großen deutschen Filmfabriken in Betracht, die enorme Summen erreichen, so kann man auf die kolossale Höhe der neuen Abgaben seine Folgerungen machen. In anderen Branchen denkt man schon an die Ausschaltung des Zwischenhandels, der doch berufen ist, den Verbrauch zu regeln, die Abnehmer an Stelle des Fabrikanten aufsucht, wofür dieser sich mit einem kleineren Nutzen zufrieden gibt, da er eine gleichmäßigere gesicherte Produktion Oder es wird an den ZuKleinbetrieben
zur Großorganisation gedacht, was
gewinnt, sammenschluß von aber eine Preissteigerung nicht behindern würde,
Mit diesen neuen Steuern, die jetzt vor dem Reichstag Gesetz wurden, wird man sich auch innerhalb unserer Branche abfinden müssen. Wäre es nicht angebracht gewesen, bei der eigenartigen Struktur des Filmbetriebes,
von Handel
wie andere Kreise
und Industrie, beim Reichstage zu petitionieren, auf diese oder jene Frage vor Beratung des Entwurfs hinzuweisen, um dadurch vielleicht eine Milderung der Bestimmungen zu erzielen? Nichts is! geschehen und es bleibt nur der Trost, daß auch die Branche mit den neuen Abgaben dazu beitragen wird die Kraft des Vaterlandes zu stärker