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Seite 42
9, Jahrgang 1916
Nummer 37
nicht veröffentlichen, ohne gleichzeitig dem Angegriffenen Gelegenheit zu geben, sich dazu zu äußern, diesem in vollem Wortlaut und nicht, wie er es nach seinem eigenen Zugeständnis getan, auszugsweise mitgeteilt hätte. samten Presse Gepflogenheit, soweit
So ist es in der ge
sie sich ihrer Verantwortung bewußt ist. Auszüge sind immer mehr oder weniger individuell und geben in den meisten Fällen von dem, was in dem betr, Artikel gesagt ist, schiefes oder doch unvollständiges Bild. Und ferner hätte der „Film“ dann die Eingabe sowohl als auch die Aeußerung des angeblich Angegriffe
nen vollinhaltlich zum Ausdruck brin
leicht ein
gen müssen, und nicht nur das, was gerade der Redaktion daraus mitAuch das ist
Gepflogenheit in der gesamten Presse,
teilenswert erschien,
Darüber können nirgends Zweifel beDenn nicht für die Redaktion sondern für die Leser, in diesem Falle
stehen.
Interessenten, paren die Eingabe und die Antwort dessen, den es anging, geschrieben. Die Interessenten sollten sich ein Urteil bilden, Darauf kam es an. Wie kann jemand zu
Stellung
wenn er nicht weiß, was in ihm steht
einem Vorwurf nehmen,
und wie er begründet wird?
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der gewaltigste Film ) der Gegenwart
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Im übrigen hat unsere Eingabe und unsere Polemik auch gar nichts mit den Artikeln in Nr. 13, 15 und 17 auf die sich der „Film" beruft, zu tun, sondern wir verlangten lediglich eine Würdigung der Angelegenheit „Zirkus Wolfsohn“, Nicht mehr und nicht weniger. Wir haben auch vom „Film“ nicht verlangt, uns juristische Ratschläge und juristische Interpretationen zu geben, ebensowenig, daß er die Rechtslage verändern soll, wie dies tatsächlich in dem Artikel „Handel mit dem Feind" geschehen ist. Hätte des
„Film“ die „Nordische“ nicht um eine
der juristische Beirat Aeußerung zu unserre Eingabe gebeten, dann hätte er von ihr auch nicht dahin informiert werden können, daß ihr bezüglich der Natioralität von in Deutschland einzuführenden Films keinerlei Auflagen gemacht worden seien. Was übrigens auch nicht zutreffend ist, denn der Reichskommissar hat in seiner Antwort an den Provinzialverband, die auch in unserm vom „Film“ nicht veröffentlichten Artikel wiedergegeben war, die „Nordische“ erneut verpflichtet, nur in den Fabriken der Nordischen Film Co, hergestellte Films zur Einfuhr zu bringen. Auch die Aeußerung, daß der Einfuhr italienischer Films formell nichts im Wege stände, ist ein Vorbeisehen an den Tatsachen, denn wir haben ein komplettes Filmeinfuhrverbot, einerlei, ob die Films aus feindlichen oder neutralen Ländern stammen. Eine Ausnahme wurde zu allgemeinem Bedauern der Branche nur der „Nordischen“ zugebilligt, und zwar aus Gründen, deren Mitteilung hier nicht angebracht ist.
Die Erklärung des „Film“, daß es ihm fern gelegen sei, unseren. Verband zu verhöhnen, nehmen wir zur Kenninis, doch nicht, ohne nochmals
Verwahrung dagegen einzulegen, daß
er aus unseren früheren Darlegungen eine Beleidigung gegen sich zu konstruieren sucht. Jedenfalls wird er darauf bedacht sein müssen, seine Auslassungen in Zukunft so abzufassen, daß er hintennach nicht genötigt ist, sich gegen etwas zu verwahren, was jeder objektiv lesende Mensch aus ihnen entnehmen mußte. Sachlich war sein Verhalten auf keinen Fall; es fordert die Kritik in genau demselben Maße heraus, wie die Tatsache, daß ein Redakteur, der schon seit dem 1. Juli aus der Redaktion ausgeschieden sein soll, am 12. August noch Gelegenheit hat, in dem Organ,
schäftigt war, als „juristischer Mitar
an dem er früher bebeiter” Angelegenheiten zu behandeln, die sich seiner Beurteilung ent
ziehen,
Das pflegt, um das vom „Film“ geprägte Wort von der anständigen Presse zu gebrauchen, im allgemeinen
bei dieser nicht üblich zu sein,
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Die Angelegenheit der Einfuhr des in Rede stehenden Films ist für die Branche von prinzipieller Bedeutung, so daß man es verstehen kann, warum der rheinländische Provinzialverband sich der Sache angenommen hat und zähe seinen Standpunkt durchficht. Der Erfolg, den dieser Verband in der Affäre erzielte, gibt abermals den Beweis, daß ein tatkräftiges, zielsicheres Arbeiten zu gutem Ende führen muß. Durch die Entscheidung des Reichskommissars für Einund Ausfuhrbewilligungen ist die Angelegenheit endgiltig zum Abschluß gebracht worden. Wir haben s. Zt. als erstes Fachblatt den Gegenstand eingehend gewürdigt und können daher heute ruhig zur Tagesord
nung übergehen.